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Beschlüsse:
S. 470 - keine Einwendungen (506/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 8864D - Überweisung (20/4686)Beschlüsse:
S. 9166C - Annahme in Ausschussfassung (20/4284, 20/4920)Beschlüsse:
S. 9166C - Annahme in Ausschussfassung (20/4284, 20/4920)Beschlüsse:
S. - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (660/22)
Neuaufstellung und Entbürokratisierung des Bundesbaus, Vereinfachung von Verfahren und Strukturen sowie effizientere Gestaltung von Prozessschritten bezüglich der Baumaßnahmen des Bundes: Übertragung wesentlicher Zuständigkeiten für Planung, Bau und Betrieb von Bundesbauten und Bundesliegenschaften auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Verschlankung der ministeriellen Aufsicht über BImA und Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Stärkung des Verwaltungsrates der BImA mit dessen Ausgestaltung als eigenes Beschlussorgan; Evaluation 5 Jahre nach Inkrafttreten;
Änderung zahlr. §§ Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie Änderung §§ 2 und 3 und Aufhebung § 4 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Bezug: Projekt "Reform Bundesbau" zur Weiterentwicklung der Reform des Bundesbaus
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Neuausrichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellung betr. Aufgaben der BImA, Regelungen zum Verwaltungsrat: Erweiterung des Beschlusskatalogs, Vetorecht des Vorsitzenden, Auswahl der sachverständigen Personen; Orientierung der Abführung an den Bundeshaushalt am Jahresüberschuss der BImA, Befugnis aller Verfassungsorgane zur Regelung der jeweiligen Bauangelegenheiten in eigener Zuständigkeit;
Erneute Änderung zahlr. §§ Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie § 2 Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung