Synopse zur Änderung an
Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung (BilKoUmV)

Erstellt am: 14.06.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG)
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 19

Ausgefertigt am:
03.06.2021

Verkündet am:
10.06.2021

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2021, 1534
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 9/21
    Urheber: Bundesregierung
    01.01.2021
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 9/1/21
    01.02.2021
  3. Plenarantrag
    BR-Drucksache 9/2/21
    Urheber: Sachsen-Anhalt
    09.02.2021
  4. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1000 , S. 30-30

    Beschlüsse:

    S. 30 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (9/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    12.02.2021
  5. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 9/21(B)
    12.02.2021
  6. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 19/26966
    Urheber: Bundesregierung
    24.02.2021
  7. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/215 , S. 27104-27112

    Beschlüsse:

    S. 27112D - Überweisung (19/26966)
    04.03.2021
  8. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 19/29879
    Urheber: Finanzausschuss
    19.05.2021
  9. Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 19/29880
    Urheber: Haushaltsausschuss
    19.05.2021
  10. Änderungsantrag
    BT-Drucksache 19/29897
    Urheber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    19.05.2021
  11. Änderungsantrag
    BT-Drucksache 19/29898
    Urheber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    19.05.2021
  12. Änderungsantrag
    BT-Drucksache 19/29899
    Urheber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    19.05.2021
  13. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/230 , S. 29509-29520

    Beschlüsse:

    S. 29518C - Ablehnung des Änderungsantrags (19/29897)
    S. 29518C - Ablehnung des Änderungsantrags (19/29898)
    S. 29518D - Ablehnung des Änderungsantrags (19/29899)
    S. 29518D - Annahme in Ausschussfassung (19/26966, 19/29879)
    20.05.2021
  14. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 19/230 , S. 29518-29518

    Beschlüsse:

    S. 29518D - Annahme in Ausschussfassung (19/26966, 19/29879)
    20.05.2021
  15. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 425/21
    Urheber: Bundestag
    21.05.2021
  16. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1005 , S. 238-239

    Beschlüsse:

    S. 239 - Zustimmung (425/21), gem. Art. 108 Abs. 5 GG
    28.05.2021
  17. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 425/21(B)
    28.05.2021
Kurzbeschreibung:

Umsetzung vordringlicher Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt, insbes. zur Verhinderung von Bilanzmanipulationen von Kapitalmarktunternehmen: Stärkung der Bilanzkontrolle mit erweiterten Prüfungs-, Auskunfts- und Informationsrechten der BaFin, weitere Regulierung der Abschlussprüfung betr. korrekter Rechnungslegungsunterlagen, Anpassungen im Bilanzstrafrecht, Stärkung unternehmensinterner Kontrollsysteme und Verbesserung von Verantwortungsstrukturen, Verbot des Handels mit bestimmten Finanzinstrumenten durch BaFin-Beschäftigte, erweiterte Möglichkeiten von Datenerhebung und -verarbeitung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Stärkung des Verbraucherschutzes durch stärkere Regulierung des Grauen Kapitalmarkts betr. Edelmetallanbieter und -verwahrer, Erweiterung der BaFin-Befugnisse bei Auslagerungsunternehmen von Finanzdienstleistern;
Änderung von 25 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: Bericht des Bundesrechnungshofs vom 11. September 2020 über die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Umstellung der Regelungen zur Bilanzkontrolle auf ein einstufiges Verfahren, Änderung Regelungen zur externen Rotation sowie zur Haftung von Abschlussprüfern u.a.;
Änderung eines weiteren Gesetzes

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Diese Verordnung regelt die Umlegung der in § 17d Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes aufgeführten Kosten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) und der auf der Grundlage des § 342b Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs anerkannten Prüfstelle für Rechnungslegung (Prüfstelle) auf die in § 17d Absatz 1 Satz 1 und 2 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes genannten Umlagepflichtigen sowie den Differenzausgleich zwischen Umlagevorauszahlung und Umlagefestsetzung im Hinblick auf die von der Bundesanstalt an die Prüfstelle gemäß § 342d Satz 3 des Handelsgesetzbuchs zu leistende Vorschusszahlung.
(+++ § 1: 1 in der ab dem 26.11.2015 geltenden Fassung: Zur erstmaligen Anwendung vgl. § 14 Abs. 3 +++)
(+++ § 1: 1 in der ab dem 26.11.2015 geltenden Fassung: Zur erstmaligen Anwendung vgl. § 14 Abs. 3 +++)

Unbeschadet des § 6 beträgt der Umlagebetrag mindestens 250 Euro.
(+++ § 7 in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung: Zur Anwendung vgl. § 14 Abs. 4 +++)