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Beschlüsse:
S. 30 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (9/21), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 27112D - Überweisung (19/26966)Beschlüsse:
S. 29518C - Ablehnung des Änderungsantrags (19/29897)Beschlüsse:
S. 29518D - Annahme in Ausschussfassung (19/26966, 19/29879)Beschlüsse:
S. 239 - Zustimmung (425/21), gem. Art. 108 Abs. 5 GG
Umsetzung vordringlicher Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt, insbes. zur Verhinderung von Bilanzmanipulationen von Kapitalmarktunternehmen: Stärkung der Bilanzkontrolle mit erweiterten Prüfungs-, Auskunfts- und Informationsrechten der BaFin, weitere Regulierung der Abschlussprüfung betr. korrekter Rechnungslegungsunterlagen, Anpassungen im Bilanzstrafrecht, Stärkung unternehmensinterner Kontrollsysteme und Verbesserung von Verantwortungsstrukturen, Verbot des Handels mit bestimmten Finanzinstrumenten durch BaFin-Beschäftigte, erweiterte Möglichkeiten von Datenerhebung und -verarbeitung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Stärkung des Verbraucherschutzes durch stärkere Regulierung des Grauen Kapitalmarkts betr. Edelmetallanbieter und -verwahrer, Erweiterung der BaFin-Befugnisse bei Auslagerungsunternehmen von Finanzdienstleistern;
Änderung von 25 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Bezug: Bericht des Bundesrechnungshofs vom 11. September 2020 über die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Umstellung der Regelungen zur Bilanzkontrolle auf ein einstufiges Verfahren, Änderung Regelungen zur externen Rotation sowie zur Haftung von Abschlussprüfern u.a.;
Änderung eines weiteren Gesetzes