Synopse zur Änderung an
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Erstellt am: 01.01.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
Auf Grund der Initiative von:
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
16.09.2022

Verkündet am:
16.09.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 1454
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 20/2573
    Urheber: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der FDP und Fraktion der SPD
    05.07.2022
  2. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/47 , S. 4927-4940

    Beschlüsse:

    S. 4940B - Überweisung (20/2573)
    07.07.2022
  3. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 20/49 , S. 5203-5203

    Beschlüsse:

    S. 5203A - Überweisung (20/2573)
    06.09.2022
  4. Beschlussempfehlung
    BT-Drucksache 20/3312
    Urheber: Ausschuss für Gesundheit
    06.09.2022
  5. Bericht gemäß § 96 Geschäftsordnung BT
    BT-Drucksache 20/3313
    Urheber: Haushaltsausschuss
    06.09.2022
  6. Bericht
    BT-Drucksache 20/3328
    Urheber: Ausschuss für Gesundheit
    07.09.2022
  7. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/51 , S. 5466-5486

    Beschlüsse:

    S. 5485C - Annahme in Ausschussfassung (20/2573, 20/3312)
    08.09.2022
  8. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/51 , S. 5485-5485

    Beschlüsse:

    S. 5494A - Annahme in Ausschussfassung (20/2573, 20/3312)
    08.09.2022
  9. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 433/22
    Urheber: Bundestag
    09.09.2022
  10. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 433/1/22
    12.09.2022
  11. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1024 , S. 327-332

    Beschlüsse:

    S. 332 - Zustimmung; Entschließung (433/22), gem. Art. 80 Abs. 2 GG
    16.09.2022
  12. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 433/22(B)
    16.09.2022
Kurzbeschreibung:

Verbesserung der Arzneimittelversorgung für die kommende Herbst-/Wintersaison, Ermöglichung zielgerichteter Impfkampagnen und verstärkter Schutz der vulnerablen Bevölkerung: Verlängerung bestehender Impf- und Testregelungen, Stärkung des Infektionsschutzes in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe, u.a. Ermächtigung der Länder für Regelungen zu Hygiene und Infektionsschutz im Pflegebereich, angepasste Meldeverpflichtungen für Krankenhäuser zu aufgestellten und belegten Betten auf Normalstationen, verpflichtende Erfassung aller durchgeführten PCR-Testungen, Ermöglichung weitergehender repräsentativer Sentinel-Studien zu Erkrankungs- und Infektionszahlen und Durchimpfungsraten u.a.;
Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Bezug: 7-Punkte-Plan des BMG für den Herbst 2022 zum Schutz vor COVID-19 ; Empfehlungen des Corona-Expertenrats der Bundesregierung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen, Erweiterungen und Klarstellungen betr. Meldepflicht zur Krankenhaus-Notfallversorgung, Impfnachweise, Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe, Arzneimittelversorgung, Anpassung an die bereits vorhandene hohe Immunität mit Fokus auf Schutz vulnerabler Gruppen, Abmilderung schwerer Erkrankungen und Vermeidung von Todesfällen sowie Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und sonstiger Kritischer Infrastrukturen (Maskenpflicht, Testnachweispflicht und ggf. weiterer Schutzmaßnahmen im ÖPNV, in Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Veranstaltungseinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen u.a.), Anspruch auf Kinderkrankentage, Sonderleistungen für Pflegepersonal, Pflegezeit zur häuslichen Pflege, Vermeidung pandemiebedingter Auswirkungen auf Strafverfahren, Durchführung von Betriebsversammlungen, Sitzungen von Arbeitnehmervertretungen, Belegschaften u.a. als Video- oder Telefonkonferenz u.a.; Einschränkung von Grundrechten betr. Recht auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung;
Änderung weiterer 15 Gesetze und 4 Rechtsverordnungen

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Vierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung derArbeitnehmer | Sechster Abschnitt - WirtschaftlicheAngelegenheiten | Erster Unterabschnitt - Unterrichtung inwirtschaftlichen Angelegenheiten

(1) In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten.
(2) Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen. Zu den erforderlichen Unterlagen gehört in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 9a insbesondere die Angabe über den potentiellen Erwerber und dessen Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Arbeitnehmer; Gleiches gilt, wenn im Vorfeld der Übernahme des Unternehmens ein Bieterverfahren durchgeführt wird.
(3) Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere
1.
die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens;
2.
die Produktions- und Absatzlage;
3.
das Produktions- und Investitionsprogramm;
4.
Rationalisierungsvorhaben;
5.
Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden;
5a.
Fragen des betrieblichen Umweltschutzes;
5b.
Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;
6.
die Einschränkung oder Stillegung von Betrieben oder von Betriebsteilen;
7.
die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen;
8.
der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben;
9.
die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks;
9a.
die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist, sowie
10.
sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können.
(3) Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere
1.
die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens;
2.
die Produktions- und Absatzlage;
3.
das Produktions- und Investitionsprogramm;
4.
Rationalisierungsvorhaben;
5.
Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden;
5a.
Fragen des betrieblichen Umweltschutzes;
5b.
Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;
6.
die Einschränkung oder Stillegung von Betrieben oder von Betriebsteilen;
7.
die Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen;
8.
der Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben;
9.
die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks;
9a.
die Übernahme des Unternehmens, wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden ist, sowie
10.
sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können.