Synopse zur Änderung an
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Erstellt am: 29.03.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
09.11.2022

Verkündet am:
15.11.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 2006
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 376/22
    Urheber: Bundesregierung
    05.08.2022
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 376/1/22
    02.09.2022
  3. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1024 , S. 349-349

    Beschlüsse:

    S. 349 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (376/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    16.09.2022
  4. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 376/22(B)
    16.09.2022
  5. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 20/3438
    Urheber: Bundesregierung
    19.09.2022
  6. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/56 , S. 6168-6175

    Beschlüsse:

    S. 6175C - Überweisung (20/3438)
    28.09.2022
  7. Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BR
    BT-Drucksache 20/3819
    Urheber: Bundesregierung
    05.10.2022
  8. Änderung der Ausschussüberweisung
    BT-Plenarprotokoll 20/59 , S. 6534-6535

    Beschlüsse:

    S. 6535B - Überweisung (20/3438)
    12.10.2022
  9. Nachträgliche Überweisung
    BT-Drucksache 20/4001
    Urheber: Bundestag
    14.10.2022
  10. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 20/4096
    Urheber: Ausschuss für Klimaschutz und Energie
    19.10.2022
  11. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/63 , S. 7165-7173

    Beschlüsse:

    S. 7173C - Annahme in Ausschussfassung (20/3438, 20/4096)
    20.10.2022
  12. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/63 , S. 7173-7173

    Beschlüsse:

    S. 7173D - Annahme in Ausschussfassung (20/3438, 20/4096)
    20.10.2022
  13. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 527/22
    Urheber: Bundestag
    21.10.2022
  14. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1026 , S. 407-407

    Beschlüsse:

    S. 407 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (527/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    28.10.2022
  15. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 527/22(B)
    28.10.2022
Kurzbeschreibung:

Aufnahme der Brennstoffe Kohle und Abfall in das nationale Emissionshandelssystem: Ausgestaltungsregelungen der ab dem Jahr 2023 der CO2-Bepreisung unterstellten Brennstoffe Kohle und Abfall; Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den zuständigen Behörden und anderen Behörden zum Zwecke der Überprüfung der emissionshandelsrechtlichen Verpflichtungen;
Änderung versch. §§ Brennstoffemissionshandelsgesetz; Verordnungsermächtigung

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Aufnahme von Abfallverbrennungsanlagen in den Emissionshandel ab dem 1. Januar 2024, Einbeziehung von Altölverbrennungsanlagen, Präzisierungen bei den Standardfaktoren, Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr auf den 1. Januar 2024;
Erneute Änderung §§ 2, 7 und 10 Brennstoffemissionshandelsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Grundlagen für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen zu schaffen und für eine Bepreisung dieser Emissionen zu sorgen, soweit diese Emissionen nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, um damit zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele, einschließlich des langfristigen Ziels der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045, und zur Erreichung der Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz beizutragen. Zweck des nationalen Emissionshandelssystems ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen.