Synopse zur Änderung an
Beherbergungsmeldedatenverordnung (BeherbMeldV)

Erstellt am: 01.01.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

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Für die vorliegende Synopse konnten keine Metainformationen vom Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (kurz DIP) ermittelt werden. Warum? Dies kann mehrere Gründe haben. Insbesondere beruht nicht jede Änderung im Bundesrecht auf einem im DIP hinterlegten Parlamentsvorgang, z.B. bei Änderungen von Verordnungen ist dies denkbar. Auch ist möglich, dass das DIP zum Zeitpunkt der Erstellung der Synopse noch nicht die aktuellen und für die Verknüpfung notwendigen Informationen hinterlegt hatte.

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Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der elektronischen Speicherung und Bereitstellung der Daten von beherbergten ausländischen Personen in Beherbergungsstätten nach § 29 Absatz 5 und § 30 Absatz 4 des Bundesmeldegesetzes durch die Leiter der Beherbergungsstätten oder der Einrichtungen nach § 29 Absatz 4 des Bundesmeldegesetzes.
Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der elektronischen Speicherung und Bereitstellung der Daten von beherbergten ausländischen Personen in Beherbergungsstätten nach § 29 Absatz 5 und § 30 Absatz 4 des Bundesmeldegesetzes durch die Leiter der Beherbergungsstätten oder der Einrichtungen nach § 29 Absatz 4 des Bundesmeldegesetzes.

(1) Die in § 1 genannten Leiter der Beherbergungsstätten oder der Einrichtungen haben zu jeder beherbergten ausländischen Person nach § 29 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes einen Datensatz vollständig am Tag der Ankunft zu speichern.
(1) Die in § 1 genannten Leiter der Beherbergungsstätten oder der Einrichtungen haben zu jeder beherbergten ausländischen Person nach § 29 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes einen Datensatz vollständig am Tag der Ankunft zu speichern.
(2) Die Daten sind als strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat der Extensible Markup Language (XML) zu speichern. Die Daten sind im UNICODE-Zeichensatz UTF 8 zu codieren. Das Bundesministerium des Innern, Innern und für Bau und Heimat gibt die Struktur des XML-Dokumentes als XML-Schema-Definition (XSD) im Bundesanzeiger bekannt.
(2) Die Daten sind als strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat der Extensible Markup Language (XML) zu speichern. Die Daten sind im UNICODE-Zeichensatz UTF 8 zu codieren. Das Bundesministerium des Innern, Innern und für Bau und Heimat gibt die Struktur des XML-Dokumentes als XML-Schema-Definition (XSD) im Bundesanzeiger bekannt.
(3) Die Datei ist nach dem Muster „JJJJMMTT_BeherbMeldeschein_Zaehler.xml“ zu benennen. Dabei ist einzusetzen:
1.
bei „JJJJ“ das Jahr des ersten Beherbergungstags mit vier Ziffern,
2.
bei „MM“ der Monat des ersten Beherbergungstags mit zwei Ziffern,
3.
bei „TT“ der Kalendertag des ersten Beherbergungstags mit zwei Ziffern und
4.
bei „Zaehler“ eine fortlaufende Nummerierung der Datensätze eines Tages beginnend mit der Zahl 1.
(4) Die Datensätze sind sortiert in Ordnerstrukturen nach Jahren und Monaten wie in Absatz 3 Nummer 1 und 2 bestimmt zu speichern.
(5) In jedem Datensatz sind die zu erhebenden Daten nach der Anlage zu dieser Verordnung zu speichern.
(6) Landesrechtliche Vorgaben zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes bleiben unberührt.

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1219)
  Bezeichner Erläuterung
 1. DatumAnkunft Datum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT)
 2. DatumAbreise Datum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT)
 3. Familienname vollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
 4. Vornamen sämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
 5. Geburtsdatum Geburtsdatum (JJJJMMTT)
 6. Staatsangehoerigkeiten sämtliche Staatsangehörigkeiten
 7. Anschrift bestehend aus
a)
Staat, in dem sich der Wohnort befindet
b)
Postleitzahl des Wohnorts
c)
Wohnortbezeichnung
d)
sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort
e)
Straßenbezeichnung
f)
Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder Zusatzziffern
g)
sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift
 8. AnzahlAngehoerige Anzahl der mitreisenden Angehörigen ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes
 9. AnzahlMitreisende Anzahl der ausländischen Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes
10. StaatsangehoerigkeitMitreisende sämtliche Staatsangehörigkeiten der ausländischen Mitreisenden der Reisegesellschaften
11. SeriennummerPass Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder Nichtvorlage
12. Zahlungszuordnungsnummer bestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektronischen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungsdienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert
13. Beherbergungsstaette bestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder Einrichtung, die die Daten speichert
  Bezeichner Erläuterung
 1. DatumAnkunft Datum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT)
 2. DatumAbreise Datum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT)
 3. Familienname vollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
 4. Vornamen sämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
 5. Geburtsdatum Geburtsdatum (JJJJMMTT)
 6. Staatsangehoerigkeiten sämtliche Staatsangehörigkeiten
 7. Anschrift bestehend aus
a)
Staat, in dem sich der Wohnort befindet
b)
Postleitzahl des Wohnorts
c)
Wohnortbezeichnung
d)
sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort
e)
Straßenbezeichnung
f)
Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder Zusatzziffern
g)
sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift
 8. AnzahlAngehoerige Anzahl der mitreisenden Angehörigen ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes
 9. AnzahlMitreisende Anzahl der ausländischen Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes
10. StaatsangehoerigkeitMitreisende sämtliche Staatsangehörigkeiten der ausländischen Mitreisenden der Reisegesellschaften
11. SeriennummerPass Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder Nichtvorlage
12. Zahlungszuordnungsnummer bestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektronischen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungsdienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert
13. Beherbergungsstaette bestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder Einrichtung, die die Daten speichert