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Abschnitt 1 | Klageverfahren erster Instanz |
Abschnitt 2 | Zulassung und Durchführung der Berufung |
Abschnitt 3 | Revision |
Abschnitt 4 | Besondere Verfahren |
Abschnitt 5 | Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör |
Abschnitt 6 | Beschwerde |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 | |
---|---|---|---|
Vorbemerkung: Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. | |||
Abschnitt 1 Klageverfahren erster Instanz | |||
Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | |||
10 | – Entfernung aus dem Beamtenverhältnis .......... | 360,00 € | |
11 | – Aberkennung des Ruhegehalts .......... | 360,00 € | |
12 | – Zurückstufung .......... | 240,00 € | |
13 | – Kürzung Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der Dienstbezüge .......... als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | 180,00 € | |
13 14 | – Kürzung der Dienstbezüge des Ruhegehalts .......... | 180,00 € | |
14 15 | – Geldbuße Kürzung des Ruhegehalts .......... | 180,00 120,00 € | |
15 16 | – Geldbuße Verweis .......... | 120,00 60,00 € | |
16 | – Verweis .......... | 60,00 € | |
17 | 17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) .......... | 60,00 € |
18 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | ||
| |||
Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | ||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||
Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung | |||
20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag abgelehnt wird .......... | 1,0 | |
21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird .......... | 0,5 | |
Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. | |||
22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen .......... | 1,5 | |
23 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 0,5 | |
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | |||
24 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch | ||
| |||
Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 | ||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||
Abschnitt 3 Revision | |||
30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen .......... | 2,0 | |
31 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 | |
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | |||
32 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch | ||
| |||
Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,5 | ||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 40 und 41 |
---|---|---|
Abschnitt 4 Besondere Verfahren | ||
40 | Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... | 180,00 € |
41 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist .......... | 60,00 € |
42 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| ||
Die Gebühren 40 und 41 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 5 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
50 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen ......... | 50,00 € |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 und 40 | |
---|---|---|---|
Abschnitt 6 Beschwerde | |||
60 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... | 1,5 | |
61 | (weggefallen) Verfahren über die Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache durch Beschluss nach § 59 BDG .......... | 1,5 | |
62 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... | 1,5 | |
63 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | ||
| |||
Die Gebühren 60 bis 62 ermäßigen sich auf .......... | 0,75 | ||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||
64 | Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... | 50,00 € |
Abschnitt 1 | Klageverfahren erster Instanz |
Abschnitt 2 | Zulassung und Durchführung der Berufung |
Abschnitt 3 | Revision |
Abschnitt 4 | Besondere Verfahren |
Abschnitt 5 | Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör |
Abschnitt 6 | Beschwerde |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 | |
---|---|---|---|
Vorbemerkung: Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. | |||
Abschnitt 1 Klageverfahren erster Instanz | |||
Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | |||
10 | – Entfernung aus dem Beamtenverhältnis .......... | 360,00 € | |
11 | – Aberkennung des Ruhegehalts .......... | 360,00 € | |
12 | – Zurückstufung .......... | 240,00 € | |
13 | – Kürzung Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der Dienstbezüge .......... als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | 180,00 € | |
13 14 | – Kürzung der Dienstbezüge des Ruhegehalts .......... | 180,00 € | |
14 15 | – Geldbuße Kürzung des Ruhegehalts .......... | 180,00 120,00 € | |
15 16 | – Geldbuße Verweis .......... | 120,00 60,00 € | |
16 | – Verweis .......... | 60,00 € | |
17 | 17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) .......... | 60,00 € |
18 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | ||
| |||
Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | ||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||
Abschnitt 2 Zulassung und Durchführung der Berufung | |||
20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag abgelehnt wird .......... | 1,0 | |
21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung: Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird .......... | 0,5 | |
Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird. | |||
22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen .......... | 1,5 | |
23 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 0,5 | |
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | |||
24 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch | ||
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Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 | ||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||
Abschnitt 3 Revision | |||
30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen .......... | 2,0 | |
31 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist: Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 | |
Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | |||
32 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch | ||
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Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,5 | ||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 40 und 41 |
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Abschnitt 4 Besondere Verfahren | ||
40 | Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... | 180,00 € |
41 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist .......... | 60,00 € |
42 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
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Die Gebühren 40 und 41 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | |
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
Abschnitt 5 Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör | ||
50 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen ......... | 50,00 € |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 und 40 | |
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Abschnitt 6 Beschwerde | |||
60 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... | 1,5 | |
61 | (weggefallen) Verfahren über die Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache durch Beschluss nach § 59 BDG .......... | 1,5 | |
62 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... | 1,5 | |
63 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | ||
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Die Gebühren 60 bis 62 ermäßigen sich auf .......... | 0,75 | ||
Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | |||
64 | Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind: Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... | 50,00 € |