Abschnitt 9 - Übergangs- und Schlussvorschriften
(1) Eine Stellenzulage nach Anlage IX erhalten Beamte der Bundeswehr und Soldaten, die bei zentralen Einrichtungen des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung unmittelbar für die Aufrechterhaltung und Sicherstellung des IT-Betriebs und der IT-Infrastruktur der Bundeswehr verwendet werden.
(2) Die Stellenzulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach Nummer 8a, 8b oder 16 gewährt.
(3) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium der Verteidigung.
(4) Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium der Verteidigung.
(5) Das Nähere kann die oberste Bundesbehörde durch allgemeine Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen regeln.
(6) Der Erwerb der Erlaubnis und Berechtigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und der Berechtigung nach Absatz 1 Satz 2 wird durch allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung geregelt. Im Übrigen erlässt die oberste Dienstbehörde die allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
(6) Der Erwerb der Erlaubnis und Berechtigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und der Berechtigung nach Absatz 1 Satz 2 wird durch allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung geregelt. Im Übrigen erlässt die oberste Dienstbehörde die allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Paul-Ehrlich-Institut
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Robert Koch-Institut
Umweltbundesamt
Wehrtechnische Dienststelle für Schiffe und Marinewaffen, Maritime Technologie und Forschung
Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe.
2a. Leiter von unteren Verwaltungsbehörden und Leiter von allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen
Die Ämter der Leiter von unteren Verwaltungsbehörden mit einem beim jeweiligen Dienstherrn örtlich begrenzten Zuständigkeitsbereich sowie die Ämter der Leiter von allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen dürfen nur in Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A eingestuft werden. Die Ämter der Leiter besonders bedeutender und zugleich besonders großer unterer Verwaltungsbehörden der Zollverwaltung dürfen auch in Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung B eingestuft werden.
3. Zuordnung von Funktionen zu den Ämtern
Den Grundamtsbezeichnungen beigefügte Zusätze bezeichnen die Funktionen, die diesen Ämtern zugeordnet werden können, nicht abschließend.
3a. Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen
4. Zulage für militärische Führungsfunktionen
4a. Zulage für Soldaten als Kompaniefeldwebel
Soldaten der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 erhalten als Kompaniefeldwebel eine Stellenzulage nach Anlage IX.
5. Zulage für flugzeugtechnisches Personal, flugsicherungstechnisches Personal der militärischen Flugsicherung und technisches Personal des Einsatzführungsdienstes
5a. Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, Einsatzführungsdienst und Geoinformationsdienst der Bundeswehr
6. 5b. Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung als Combat Controller bei den Luftlande- und Fernspähkräften der Bundeswehr
6. 5b. Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung als Combat Controller bei den Luftlande- und Fernspähkräften der Bundeswehr
6a. 6. Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung als Luftfahrttechnisches Prüfpersonal und freigabeberechtigtes Personal
6a. 6. Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung als Luftfahrttechnisches Prüfpersonal und freigabeberechtigtes Personal
7. 6a. Zulage für Beamte und Soldaten als Luftfahrttechnisches Prüfpersonal und freigabeberechtigtes Personal bei obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes
7. 6a. Zulage für Beamte und Soldaten als Luftfahrttechnisches Prüfpersonal und freigabeberechtigtes Personal bei obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes
8. 7. Zulage für Beamte und Soldaten bei den Nachrichtendiensten obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes
8. 7. Zulage für Beamte und Soldaten bei den Nachrichtendiensten obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes
8. Zulage für Beamte und Soldaten bei den Nachrichtendiensten 8a. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung, der satellitengestützten abbildenden Aufklärung oder der Luftbildauswertung
8. Zulage für Beamte und Soldaten bei den Nachrichtendiensten 8a. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in der Fernmelde- und elektronischen Aufklärung, der satellitengestützten abbildenden Aufklärung oder der Luftbildauswertung
8b. 8a. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Fernmelde- Informationstechnik und bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und elektronischen Aufklärung, der satellitengestützten abbildenden Aufklärung, der Luftbildauswertung oder der hydroakustischen Aufklärung
8b. 8a. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Fernmelde- Informationstechnik und bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und elektronischen Aufklärung, der satellitengestützten abbildenden Aufklärung, der Luftbildauswertung oder der hydroakustischen Aufklärung
8c. 8b. Zulage für Beamte und Soldaten bei dem Bundesamt für Migration Sicherheit in der Informationstechnik und Flüchtlinge bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
8c. 8b. Zulage für Beamte und Soldaten bei dem Bundesamt für Migration Sicherheit in der Informationstechnik und Flüchtlinge bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
9. 8c. Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
9. 8c. Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
9a. 9. Zulage im maritimen Bereich für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben
9a. 9. Zulage im maritimen Bereich für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben
10. 9a. Zulage für Beamte und Soldaten im maritimen Bereich Einsatzdienst der Feuerwehr
10. 9a. Zulage für Beamte und Soldaten im maritimen Bereich Einsatzdienst der Feuerwehr
11. 10. Zulage für Beamte und Soldaten im Einsatzdienst der Feuerwehr Bundeswehr als Gebietsärzte sowie für Soldaten als Rettungsmediziner oder als Gebietsärzte
11. 10. Zulage für Beamte und Soldaten im Einsatzdienst der Feuerwehr Bundeswehr als Gebietsärzte sowie für Soldaten als Rettungsmediziner oder als Gebietsärzte
12. 11. Zulage für Beamte mit Meisterprüfung der Bundeswehr als Gebietsärzte sowie für Soldaten als Rettungsmediziner oder Abschlussprüfung als Gebietsärzte staatlich geprüfter Techniker
12. 11. Zulage für Beamte mit Meisterprüfung der Bundeswehr als Gebietsärzte sowie für Soldaten als Rettungsmediziner oder Abschlussprüfung als Gebietsärzte staatlich geprüfter Techniker
Beamte in Laufbahnen des mittleren Dienstes, in denen die Meisterprüfung oder die Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker vorgeschrieben ist, erhalten, wenn sie die Prüfung bestanden haben, eine Stellenzulage nach Anlage IX. 12. Zulage für Beamte mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker
Beamte in Laufbahnen des mittleren Dienstes, in denen die Meisterprüfung oder die Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker vorgeschrieben ist, erhalten, wenn sie die Prüfung bestanden haben, eine Stellenzulage nach Anlage IX. 12. Zulage für Beamte mit Meisterprüfung oder Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker
Beamte in Laufbahnen des mittleren Dienstes, in denen die Meisterprüfung oder die Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker vorgeschrieben ist, erhalten, wenn sie die Prüfung bestanden haben, eine Stellenzulage nach Anlage IX. 13. Zulage für Beamte im Außendienst der Steuerprüfung oder der Zollfahndung sowie bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Beamte in Laufbahnen des mittleren Dienstes, in denen die Meisterprüfung oder die Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker vorgeschrieben ist, erhalten, wenn sie die Prüfung bestanden haben, eine Stellenzulage nach Anlage IX. 13. Zulage für Beamte im Außendienst der Steuerprüfung oder der Zollfahndung sowie bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
13. Zulage für Beamte im Außendienst der Steuerprüfung oder der Zollfahndung sowie bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen 14. Zulage für Flugsicherungslotsen
13. Zulage für Beamte im Außendienst der Steuerprüfung oder der Zollfahndung sowie bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen 14. Zulage für Flugsicherungslotsen
15. 14. Zulage für Flugsicherungslotsen Beamte beim Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei und der Zollverwaltung
15. 14. Zulage für Flugsicherungslotsen Beamte beim Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei und der Zollverwaltung
16. 15. Zulage für Beamte beim Bundeskriminalamt, und Soldaten der Cyberverteidigung bei der Bundeswehr Bundespolizei und der Zollverwaltung
16. 15. Zulage für Beamte beim Bundeskriminalamt, und Soldaten der Cyberverteidigung bei der Bundeswehr Bundespolizei und der Zollverwaltung
16. Zulage für Beamte und Soldaten der Cyberverteidigung bei der Bundeswehr 17. Zulage für Beamte bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und beim Informationstechnikzentrum Bund
16. Zulage für Beamte und Soldaten der Cyberverteidigung bei der Bundeswehr 17. Zulage für Beamte bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und beim Informationstechnikzentrum Bund
17. Zulage für Beamte bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und beim Informationstechnikzentrum Bund 18. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in Verwendungen zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung des IT-Betriebs und der IT-Infrastruktur der Bundeswehr
17. Zulage für Beamte bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und beim Informationstechnikzentrum Bund 18. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in Verwendungen zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung des IT-Betriebs und der IT-Infrastruktur der Bundeswehr
18. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in Verwendungen zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung des IT-Betriebs und der IT-Infrastruktur der Bundeswehr 19. Zulage für Beamte der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
18. Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in Verwendungen zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung des IT-Betriebs und der IT-Infrastruktur der Bundeswehr 19. Zulage für Beamte der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
Beamte, die in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit verwendet werden, erhalten eine Zulage nach Anlage IX. Mit der Zulage werden auch die mit der Tätigkeit allgemein verbundenen Aufwendungen abgegolten. 19. Zulage für Beamte der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
Beamte, die in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit verwendet werden, erhalten eine Zulage nach Anlage IX. Mit der Zulage werden auch die mit der Tätigkeit allgemein verbundenen Aufwendungen abgegolten. 19. Zulage für Beamte der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
Beamte, die in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit verwendet werden, erhalten eine Zulage nach Anlage IX. Mit der Zulage werden auch die mit der Tätigkeit allgemein verbundenen Aufwendungen abgegolten. Hauptamtsgehilfe
Beamte, die in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit verwendet werden, erhalten eine Zulage nach Anlage IX. Mit der Zulage werden auch die mit der Tätigkeit allgemein verbundenen Aufwendungen abgegolten. Hauptamtsgehilfe
Oberaufseher Hauptamtsgehilfe 1
Oberaufseher Hauptamtsgehilfe 1
Oberschaffner Oberaufseher 1
Oberschaffner Oberaufseher 1
Oberwachtmeister Oberschaffner 1 , 2
Oberwachtmeister Oberschaffner 1 , 2
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose Oberwachtmeister 1 , 2
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose Oberwachtmeister 1 , 2
Gefreiter Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose3
Gefreiter Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose3
Gefreiter 3 -
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
-
- Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
-
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Gefreiter 3 -
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
-
- Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
-
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
-
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
-
- Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
-
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Amtsmeister
-
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
-
- Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
-
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Amtsmeister
Hauptaufseher Amtsmeister 1
Hauptaufseher Amtsmeister 1
Hauptschaffner Hauptaufseher 1
Hauptschaffner Hauptaufseher 1
Hauptwachtmeister Hauptschaffner 1 , 2
Hauptwachtmeister Hauptschaffner 1 , 2
Oberwart Hauptwachtmeister 1 , 3 2
Oberwart Hauptwachtmeister 1 , 3 2
Obergefreiter Oberwart 1 , 3
Obergefreiter Oberwart 1 , 3
Hauptgefreiter Obergefreiter4
Hauptgefreiter Obergefreiter4
Hauptgefreiter Betriebsassistent 1 4 , 2
Hauptgefreiter Betriebsassistent 1 4 , 2
Betriebsassistent Erster Hauptwachtmeister 1 , 2 , 3
Betriebsassistent Erster Hauptwachtmeister 1 , 2 , 3
Hauptwart Erster Hauptwachtmeister 1 , 2 , 3
Hauptwart Erster Hauptwachtmeister 1 , 2 , 3
Oberamtsmeister Hauptwart 1 , 2
Oberamtsmeister Hauptwart 1 , 2
Stabsgefreiter Oberamtsmeister 2
Stabsgefreiter Oberamtsmeister 2
Oberstabsgefreiter Stabsgefreiter1
Oberstabsgefreiter Stabsgefreiter1
Unteroffizier Oberstabsgefreiter 1
Unteroffizier Oberstabsgefreiter 1
Seekadett Betriebsassistent 1
Seekadett Betriebsassistent 1
Betriebsassistent Erster Hauptwachtmeister 1 , 1 2
Betriebsassistent Erster Hauptwachtmeister 1 , 1 2
Hauptwart Erster Hauptwachtmeister 1 , 2
Hauptwart Erster Hauptwachtmeister 1 , 2
Oberamtsmeister Hauptwart 1
Oberamtsmeister Hauptwart 1
Sekretär Oberamtsmeister 1 3
Sekretär Oberamtsmeister 1 3
Stabsunteroffizier Stabskorporal 4 5
Stabsunteroffizier Stabskorporal 4 5
Obermaat Stabsunteroffizier4
Obermaat Stabsunteroffizier4
Oberlokomotivführer Brandmeister 2 1
Oberlokomotivführer Brandmeister 2 1
Oberlokomotivführer Obersekretär 3 2
Oberlokomotivführer Obersekretär 3 2
Oberwerkmeister Obersekretär 2 3
Oberwerkmeister Obersekretär 2 3
Polizeimeister Oberwerkmeister 1 2
Polizeimeister Oberwerkmeister 1 2
Stabsunteroffizier Polizeimeister14
Stabsunteroffizier Polizeimeister14
Obermaat Stabsunteroffizier4
Obermaat Stabsunteroffizier4
Oberfeldwebel Fähnrich zur See5
Oberfeldwebel Fähnrich zur See5
Oberbootsmann Oberfeldwebel5
Oberbootsmann Oberfeldwebel5
Hauptlokomotivführer Oberbootsmann 5
Hauptlokomotivführer Oberbootsmann 5
Hauptlokomotivführer Hauptsekretär
Hauptlokomotivführer Hauptsekretär
Hauptwerkmeister Hauptsekretär
Hauptwerkmeister Hauptsekretär
Oberbrandmeister Hauptwerkmeister
Oberbrandmeister Hauptwerkmeister
Polizeiobermeister Oberbrandmeister
Polizeiobermeister Oberbrandmeister
Hauptfeldwebel Polizeiobermeister1
Hauptfeldwebel Polizeiobermeister1
Hauptbootsmann Hauptfeldwebel1
Hauptbootsmann Hauptfeldwebel1
Oberfähnrich Hauptbootsmann1
Oberfähnrich Hauptbootsmann1
Oberfähnrich zur See Amtsinspektor 1
Oberfähnrich zur See Amtsinspektor 1
Betriebsinspektor Amtsinspektor 1
Betriebsinspektor Amtsinspektor 1
Hauptbrandmeister Betriebsinspektor 1
Hauptbrandmeister Betriebsinspektor 1
Hauptbrandmeister 1 Inspektor
Hauptbrandmeister 1 Inspektor
Konsulatssekretär Kapitän
Konsulatssekretär Kapitän
Kriminalkommissar Konsulatssekretär
Kriminalkommissar Konsulatssekretär
Polizeihauptmeister Kriminalkommissar1
Polizeihauptmeister Kriminalkommissar1
Polizeikommissar Polizeihauptmeister 1
Polizeikommissar Polizeihauptmeister 1
Stabsfeldwebel Polizeikommissar
Stabsfeldwebel Polizeikommissar
Stabsbootsmann Stabsfeldwebel
Stabsbootsmann Stabsfeldwebel
Oberstabsfeldwebel Stabsbootsmann1
Oberstabsfeldwebel Stabsbootsmann1
Oberstabsbootsmann Oberstabsfeldwebel1
Oberstabsbootsmann Oberstabsfeldwebel1
Leutnant Oberstabsbootsmann 1
Leutnant Oberstabsbootsmann 1
Konsulatssekretär Erster Klasse Leutnant zur See
Konsulatssekretär Erster Klasse Leutnant zur See
Kriminaloberkommissar Konsulatssekretär Erster Klasse
Kriminaloberkommissar Konsulatssekretär Erster Klasse
Kriminaloberkommissar Oberinspektor
Kriminaloberkommissar Oberinspektor
Polizeioberkommissar Oberinspektor
Polizeioberkommissar Oberinspektor
Seekapitän Polizeioberkommissar
Seekapitän Polizeioberkommissar
Oberleutnant zur See Amtmann
Oberleutnant zur See Amtmann
Kriminalhauptkommissar Kanzler 3 2
Kriminalhauptkommissar Kanzler 3 2
Polizeihauptkommissar Kriminalhauptkommissar3
Polizeihauptkommissar Kriminalhauptkommissar3
Seeoberkapitän Polizeihauptkommissar 3
Seeoberkapitän Polizeihauptkommissar 3
Hauptmann Seeoberkapitän3
Hauptmann Seeoberkapitän3
Kapitänleutnant Hauptmann3
Kapitänleutnant Hauptmann3
Kapitänleutnant 3 Amtsrat
Kapitänleutnant 3 Amtsrat
Kanzler Erster KlasseAmtsrat1 ,2
Kanzler Erster KlasseAmtsrat1 ,2
Kriminalhauptkommissar Kanzler Erster Klasse 3 1 ,2
Kriminalhauptkommissar Kanzler Erster Klasse 3 1 ,2
Polizeihauptkommissar Kriminalhauptkommissar3
Polizeihauptkommissar Kriminalhauptkommissar3
Rechnungsrat Polizeihauptkommissar 3 - –
-
als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof –
Rechnungsrat Polizeihauptkommissar 3 - –
-
als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof –
Seehauptkapitän Rechnungsrat- –
als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof –
1
Seehauptkapitän Rechnungsrat- –
als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof –
1
Hauptmann Seehauptkapitän 3 1
Hauptmann Seehauptkapitän 3 1
Kapitänleutnant Hauptmann3
Kapitänleutnant Hauptmann3
Kapitänleutnant Akademischer Rat 3 - –
-
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
Kapitänleutnant Akademischer Rat 3 - –
-
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
Erster Kriminalhauptkommissar Akademischer Rat - –
-
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
Erster Kriminalhauptkommissar Akademischer Rat - –
-
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
Erster Polizeihauptkommissar Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar Kriminalhauptkommissar
Kanzler Erster
Klasse Polizeihauptkommissar3 ,4
Kanzler Erster
Klasse Polizeihauptkommissar3 ,4
Konsul Kanzler Erster Klasse 3 , 4
Konsul Kanzler Erster Klasse 3 , 4
Militärrabbiner Legationsrat5
Militärrabbiner Legationsrat5
Militärrabbiner 5 Oberamtsrat
Militärrabbiner 5 Oberamtsrat
Oberrechnungsrat Oberamtsrat - –
-
als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof –
Oberrechnungsrat Oberamtsrat - –
-
als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof –
Oberrechnungsrat - –
-
als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof –
Pfarrer 5
Oberrechnungsrat - –
-
als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof –
Pfarrer 5
Fachschuloberlehrer Seehauptkapitän36 ,7 ,8
Fachschuloberlehrer Seehauptkapitän36 ,7 ,8
Studienrat Fachschuloberlehrer 9 6 ,7,8- –
Studienrat Fachschuloberlehrer 9 6 ,7,8- –
Stabshauptmann Studienrat - –
-
Stabshauptmann Studienrat - –
-
Stabskapitänleutnant Stabshauptmann
Stabskapitänleutnant Stabshauptmann
Major Stabskapitänleutnant
Major Stabskapitänleutnant
Stabsapotheker Korvettenkapitän
Stabsapotheker Korvettenkapitän
Stabsveterinär Akademischer Oberrat - –
-
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
Stabsveterinär Akademischer Oberrat - –
-
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
Akademischer Oberrat Konsul Erster Klasse - –
-
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
Akademischer Oberrat Konsul Erster Klasse - –
-
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
Legationsrat Konsul Erster Klasse
2
Legationsrat Konsul Erster Klasse
2
Militärrabbiner Legationsrat Erster Klasse 4 2
Militärrabbiner Legationsrat Erster Klasse 4 2
Oberkustos Militärrabbiner 4
Oberkustos Militärrabbiner 4
Fachschuldirektor Pfarrer 4 5 - –
-
als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht –
5
Fachschuldirektor Pfarrer 4 5 - –
-
als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht –
5
Fachschuloberlehrer Fachschuldirektor - –
-
als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern –
6 ,7 - –
-
als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht –
6 5 als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule –
6
Fachschuloberlehrer Fachschuldirektor - –
-
als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern –
6 ,7 - –
-
als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht –
6 5 als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule –
6
Oberstudienrat Fachschuloberlehrer - –
-
als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern –
8 6 ,7 - –
-
als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule –
6
Oberstudienrat Fachschuloberlehrer - –
-
als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern –
8 6 ,7 - –
-
als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule –
6
Regierungsschulrat Oberstudienrat - –
-
im Schulaufsichtsdienst –
Regierungsschulrat Oberstudienrat - –
-
im Schulaufsichtsdienst –
Oberstleutnant Regierungsschulrat- –
im Schulaufsichtsdienst –
3
Oberstleutnant Regierungsschulrat- –
im Schulaufsichtsdienst –
3
Fregattenkapitän Oberstleutnant3
Fregattenkapitän Oberstleutnant3
Oberstabsapotheker Fregattenkapitän 3
Oberstabsapotheker Fregattenkapitän 3
Oberstabsarzt Oberstabsapotheker
Oberstabsarzt Oberstabsapotheker
Oberstabsveterinär Oberstabsarzt
Oberstabsveterinär Oberstabsarzt
Oberstabsveterinär Akademischer Direktor - –
-
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
Oberstabsveterinär Akademischer Direktor - –
-
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
Botschafter Akademischer Direktor- –
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
1
Botschafter Akademischer Direktor- –
als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –
1
Botschaftsrat Botschafter 1
Botschaftsrat Botschafter 1
Bundesbankdirektor Botschaftsrat2
Bundesbankdirektor Botschaftsrat2
Bundesbankdirektor 2 Dekan
Bundesbankdirektor 2 Dekan
Generalkonsul Direktor 4 3
Generalkonsul Direktor 4 3
Hauptkustos Koordinierender Militärrabbiner
Hauptkustos Koordinierender Militärrabbiner
Koordinierender Militärrabbiner Museumsdirektor und Professor
Koordinierender Militärrabbiner Museumsdirektor und Professor
Vortragender Legationsrat Museumsdirektor und Professor
Vortragender Legationsrat Museumsdirektor und Professor
Vortragender Legationsrat Direktor einer Fachschule - –
-
als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern –
8 ,9
Vortragender Legationsrat Direktor einer Fachschule - –
-
als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern –
8 ,9
Regierungsschuldirektor Direktor einer Fachschule - –
-
als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern –
8,9 als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst –
Regierungsschuldirektor Direktor einer Fachschule - –
-
als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern –
8,9 als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst –
Studiendirektor Regierungsschuldirektor - –
-
als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst –
im höheren Dienst
als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern,
8 ,9 zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben –
Studiendirektor Regierungsschuldirektor - –
-
als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst –
im höheren Dienst
als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern,
8 ,9 zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben –
Oberstleutnant Studiendirektor- –
im höheren Dienst
als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern,
810 , 7 9 zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben –
7 ,10
Oberstleutnant Studiendirektor- –
im höheren Dienst
als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern,
810 , 7 9 zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben –
7 ,10
Fregattenkapitän Oberstleutnant7 ,10
Fregattenkapitän Oberstleutnant7 ,10
Oberfeldapotheker Fregattenkapitän 7 , 10
Oberfeldapotheker Fregattenkapitän 7 , 10
Flottillenapotheker Oberfeldapotheker
Flottillenapotheker Oberfeldapotheker
Oberfeldarzt Flottillenapotheker
Oberfeldarzt Flottillenapotheker
Flottillenarzt Oberfeldarzt
Flottillenarzt Oberfeldarzt
Oberfeldveterinär Flottillenarzt
Oberfeldveterinär Flottillenarzt
Abteilungsdirektor Oberfeldveterinär
Abteilungsdirektor Oberfeldveterinär
Abteilungspräsident Abteilungsdirektor
Abteilungspräsident Abteilungsdirektor
Botschafter Abteilungspräsident1
Botschafter Abteilungspräsident1
Botschaftsrat Botschafter Erster Klasse 7 1
Botschaftsrat Botschafter Erster Klasse 7 1
Bundesbankdirektor Botschaftsrat Erster Klasse 2 7
Bundesbankdirektor Botschaftsrat Erster Klasse 2 7
Bundesbankdirektor Direktor 3 2
Bundesbankdirektor Direktor 3 2
Generalkonsul Direktor 4 3
Generalkonsul Direktor 4 3
Gesandter Leitender Akademischer Direktor 4
Gesandter Leitender Akademischer Direktor 4
Leitender Akademischer Direktor – als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –5
Leitender Akademischer Direktor – als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule –5
– als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule – 5 Leitender Dekan
– als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule – 5 Leitender Dekan
Leitender Direktor Dekan 6
Leitender Direktor Dekan 6
Leitender Militärrabbiner Leitender Direktor 6
Leitender Militärrabbiner Leitender Direktor 6
Ministerialrat Leitender Militärrabbiner
Ministerialrat Leitender Militärrabbiner
Ministerialrat – bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen –7
Ministerialrat – bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen –7
Museumsdirektor und Professor – bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen – 7
Museumsdirektor und Professor – bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen – 7
Museumsdirektor und Professor Vortragender Legationsrat Erster Klasse7
Museumsdirektor und Professor Vortragender Legationsrat Erster Klasse7
Leitender Regierungsschuldirektor Vortragender Legationsrat Erster Klasse 7
Leitender Regierungsschuldirektor Vortragender Legationsrat Erster Klasse 7
Leitender Regierungsschuldirektor – als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst –
Leitender Regierungsschuldirektor – als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst –
Oberstudiendirektor – als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst –
Oberstudiendirektor – als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst –
Oberstudiendirektor – im höheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern –8
Oberstudiendirektor – im höheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern –8
Oberst – im höheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern – 9 8
Oberst – im höheren Dienst als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern – 9 8
Oberstapotheker Kapitän zur See9
Oberstapotheker Kapitän zur See9
Flottenapotheker Oberstapotheker9
Flottenapotheker Oberstapotheker9
Oberstarzt Flottenapotheker9
Oberstarzt Flottenapotheker9
Oberstveterinär Flottenarzt9
Oberstveterinär Flottenarzt9
Oberstveterinär Direktor 2 9
Oberstveterinär Direktor 2 9
Direktor und Professor 1 2 -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3, B 4, B 5, B 6.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
Direktor und Professor 1 2 -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3, B 4, B 5, B 6.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident Direktor und Professor 1 -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3, B 4, B 5, B 6.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
- –
-
als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung
bei einer Mittel- oder Oberbehörde,
bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter mindestens in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist –
Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident Direktor und Professor 1 -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3, B 4, B 5, B 6.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
- –
-
als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung
bei einer Mittel- oder Oberbehörde,
bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter mindestens in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist –
Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident - –
-
als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung
bei einer Mittel- oder Oberbehörde,
bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter mindestens in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist –
Direktor 1
Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident - –
-
als Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung
bei einer Mittel- oder Oberbehörde,
bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiter mindestens in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist –
Direktor 1
Direktor und Professor 2 1
Direktor und Professor 2 1
Vizepräsident Direktor und Professor 3 2 - –
-
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist –
3
Vizepräsident Direktor und Professor 3 2 - –
-
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist –
3
Oberst Vizepräsident- –
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist –
4 3
4
Oberst Vizepräsident- –
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist –
4 3
4
Oberstapotheker Kapitän zur See4
Oberstapotheker Kapitän zur See4
Flottenapotheker Oberstapotheker4
Flottenapotheker Oberstapotheker4
Oberstarzt Flottenapotheker4
Oberstarzt Flottenapotheker4
Oberstveterinär Flottenarzt4
Oberstveterinär Flottenarzt4
Oberstveterinär Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident 4 - –
-
als der ständige Vertreter eines Direktionspräsidenten bei der Generalzolldirektion –
- –
-
als Leiter der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung –
- –
-
beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst –
- –
-
beim Informationstechnikzentrum Bund –
- –
-
beim Bundeszentralamt für Steuern –
- –
-
als Leiter einer großen Abteilung bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung, wenn der Leiter mindestens in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist –
Oberstveterinär Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident 4 - –
-
als der ständige Vertreter eines Direktionspräsidenten bei der Generalzolldirektion –
- –
-
als Leiter der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung –
- –
-
beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst –
- –
-
beim Informationstechnikzentrum Bund –
- –
-
beim Bundeszentralamt für Steuern –
- –
-
als Leiter einer großen Abteilung bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung, wenn der Leiter mindestens in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist –
Abteilungsdirektor Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident bei der Deutschen Rentenversicherung Bund - –
-
als der ständige Vertreter eines Direktionspräsidenten bei der Generalzolldirektion –
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung –
- –
-
als Leiter der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung –
- –
-
beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst –
- –
-
beim Informationstechnikzentrum Bund –
- –
-
beim Bundeszentralamt für Steuern –
- –
-
als Leiter einer großen Abteilung bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung, wenn der Leiter mindestens in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist –
Abteilungsdirektor Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident bei der Deutschen Rentenversicherung Bund - –
-
als der ständige Vertreter eines Direktionspräsidenten bei der Generalzolldirektion –
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung –
- –
-
als Leiter der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Berufsbildung –
- –
-
beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst –
- –
-
beim Informationstechnikzentrum Bund –
- –
-
beim Bundeszentralamt für Steuern –
- –
-
als Leiter einer großen Abteilung bei einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung, wenn der Leiter mindestens in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist –
Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See Bund- –
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung –
Abteilungsdirektor bei der Deutschen Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See Bund- –
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung –
Abteilungspräsident Abteilungsdirektor beim bei Bundesamt für Soziale Sicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - –
-
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung –
Abteilungspräsident Abteilungsdirektor beim bei Bundesamt für Soziale Sicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See - –
-
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung –
Botschafter Abteilungspräsident beim Bundesamt für Soziale Sicherung- –
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung –
1
Botschafter Abteilungspräsident beim Bundesamt für Soziale Sicherung- –
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Abteilung –
1
Botschaftsrat Botschafter Erster Klasse 6 1
Botschaftsrat Botschafter Erster Klasse 6 1
Bundesbankdirektor Botschaftsrat Erster Klasse 2 6
Bundesbankdirektor Botschaftsrat Erster Klasse 2 6
Bundesbankdirektor Direktor 3 2
Bundesbankdirektor Direktor 3 2
Direktor und Professor 4 3
Direktor und Professor 4 3
Generalkonsul Direktor und Professor 5 4
Generalkonsul Direktor und Professor 5 4
Gesandter Kurator der Museumsstiftung Post und Telekommunikation 5
Gesandter Kurator der Museumsstiftung Post und Telekommunikation 5
Leitender Postdirektor Kurator der Museumsstiftung Post und Telekommunikation - –
-
bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost –
- –
-
bei der Deutschen Post AG –
- –
-
bei der Deutschen Bank AG –
- –
-
bei der Deutschen Telekom AG –
Leitender Postdirektor Kurator der Museumsstiftung Post und Telekommunikation - –
-
bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost –
- –
-
bei der Deutschen Post AG –
- –
-
bei der Deutschen Bank AG –
- –
-
bei der Deutschen Telekom AG –
Ministerialrat Leitender Polizeidirektor beim Deutschen Bundestag6 - –
bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen –
6 ,7 - –
Ministerialrat als Mitglied des Bundesrechnungshofes –
Ministerialrat Leitender Polizeidirektor beim Deutschen Bundestag6 - –
bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen –
6 ,7 - –
Ministerialrat als Mitglied des Bundesrechnungshofes –
Vizepräsident Leitender Postdirektor - –
-
bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost –
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist –
8 - –
-
bei der Deutschen Post AG –
- –
-
bei der Deutschen Bank AG –
- –
-
bei der Deutschen Telekom AG –
Vizepräsident Leitender Postdirektor - –
-
bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost –
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist –
8 - –
-
bei der Deutschen Post AG –
- –
-
bei der Deutschen Bank AG –
- –
-
bei der Deutschen Telekom AG –
Ministerialrat Vortragender Legationsrat Erster Klasse- –
bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen –
6 ,7- –
Ministerialrat als Mitglied des Bundesrechnungshofes –
6
Ministerialrat Vortragender Legationsrat Erster Klasse- –
bei einer obersten Bundesbehörde oder beim Bundeseisenbahnvermögen –
6 ,7- –
Ministerialrat als Mitglied des Bundesrechnungshofes –
6
Oberst Vizepräsident- –
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist –
9 8
9
Oberst Vizepräsident- –
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 6 eingestuft ist –
9 8
9
Kapitän zur See Vortragender Legationsrat Erster Klasse 9 6
Kapitän zur See Vortragender Legationsrat Erster Klasse 9 6
Flottenapotheker Kapitän zur See9
Flottenapotheker Kapitän zur See9
Oberstarzt Oberstapotheker9
Oberstarzt Oberstapotheker9
Flottenarzt Flottenapotheker9
Flottenarzt Flottenapotheker9
Oberstveterinär Oberstarzt9 - Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 6, B 9.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 5, B 6, B 9.
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 4, B 5, B 6.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 6.
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16.
- Der Leiter des Präsidialbüros des Präsidenten des Deutschen Bundestages erhält eine Stellenzulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 3 und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 6.
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2.
Oberstveterinär Oberstarzt9 - Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 6, B 9.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 5, B 6, B 9.
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 4, B 5, B 6.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 6.
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16.
- Der Leiter des Präsidialbüros des Präsidenten des Deutschen Bundestages erhält eine Stellenzulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 3 und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 6.
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2.
Oberstveterinär Direktor und Professor 5 9 -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 6, B 9.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 5, B 6, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 4, B 5, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 6.
-
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16.
-
- Der Leiter des Präsidialbüros des Präsidenten des Deutschen Bundestages erhält eine Stellenzulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 3 und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 6.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2.
Oberstveterinär Direktor und Professor 5 9 -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 6, B 9.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 5, B 6, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 4, B 5, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 6.
-
- Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16.
-
- Der Leiter des Präsidialbüros des Präsidenten des Deutschen Bundestages erhält eine Stellenzulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 3 und dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 6.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2.
Leitender Direktor des Marinearsenals Direktor und Professor 5
Leitender Direktor des Marinearsenals Direktor und Professor 5
Präsident Erster Direktor 3 2
Präsident Erster Direktor 3 2
Leitender Direktor des Marinearsenals Präsident und Professor 6
Leitender Direktor des Marinearsenals Präsident und Professor 6
Vizepräsident Präsident 4 3 - –
-
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist –
4
Vizepräsident Präsident 4 3 - –
-
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist –
4
Präsident und Professor 6 -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 5, B 6, B 7, B 8.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6, B 7, B 8, B 9.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 5, B 6.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6, B 7, B 8.
Präsident und Professor 6 -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 5, B 6, B 7, B 8.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6, B 7, B 8, B 9.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 5, B 6.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6, B 7, B 8.
Bundesbankdirektor Vizepräsident- –
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist –
1 4
1
Bundesbankdirektor Vizepräsident- –
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft ist –
1 4
1
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 5, B 6, B 7, B 8.
- 2
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6, B 7, B 8, B 9.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 5, B 6.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6, B 7, B 8.
Direktor 2
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 5, B 6, B 7, B 8.
- 2
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6, B 7, B 8, B 9.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 5, B 6.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 6, B 7, B 8.
Direktor 2
Bundesbankdirektor Direktor und Professor 3 1
Bundesbankdirektor Direktor und Professor 3 1
Generaldirektor der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Direktor und Professor 3
Generaldirektor der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Direktor und Professor 3
Generaldirektor und Professor der Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Erster Direktor 4
Generaldirektor und Professor der Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Erster Direktor 4
Inspekteur Generaldirektor der Bereitschaftspolizeien Staatsbibliothek der Länder Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Inspekteur Generaldirektor der Bereitschaftspolizeien Staatsbibliothek der Länder Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Generaldirektor und Professor der Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Oberdirektor 5
Generaldirektor und Professor der Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Oberdirektor 5
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Präsident 6
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Präsident 6
Oberdirektor Präsident und Professor 7 5
Oberdirektor Präsident und Professor 7 5
Vizepräsident, Vizedirektor Präsident 8 6 - –
-
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist –
8
Vizepräsident, Vizedirektor Präsident 8 6 - –
-
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist –
8
Präsident und Professor 7 -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 8.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 6, B 7.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 7, B 8, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 7, B 8.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
Präsident und Professor 7 -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 8.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 6, B 7.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 7, B 8, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 7, B 8.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
Botschafter Vizepräsident, Vizedirektor- –
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist –
1 8
1
Botschafter Vizepräsident, Vizedirektor- –
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist –
1 8
1
Bundesbankdirektor- 2
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6, B 9.
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8.
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 6.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 8.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 6, B 7.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 7, B 8, B 9.
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 7, B 8.
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
2
Bundesbankdirektor- 2
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6, B 9.
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8.
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 6.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 8.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 6, B 7.
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 7, B 8, B 9.
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 7, B 8.
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz „und Professor“ darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.
2
Bundeswehrdisziplinaranwalt Botschafter 1
Bundeswehrdisziplinaranwalt Botschafter 1
Bundesbankdirektor Direktionspräsident bei der Generalzolldirektion 2
Bundesbankdirektor Direktionspräsident bei der Generalzolldirektion 2
Bundeswehrdisziplinaranwalt Direktor 3
Bundeswehrdisziplinaranwalt Direktor 3
Direktionspräsident bei der Generalzolldirektion Direktor und Professor 4
Direktionspräsident bei der Generalzolldirektion Direktor und Professor 4
Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek Direktor und Professor 4
Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek Direktor und Professor 4
Generalkonsul Erster Direktor 6 5
Generalkonsul Erster Direktor 6 5
Gesandter Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek6
Gesandter Generaldirektor der Deutschen Nationalbibliothek6
Generalkonsul Leiter des Militärrabbinats 6
Generalkonsul Leiter des Militärrabbinats 6
Militärgeneraldekan Gesandter 6
Militärgeneraldekan Gesandter 6
Militärgeneralvikar Leiter des Militärrabbinats
Militärgeneralvikar Leiter des Militärrabbinats
Ministerialdirigent Militärgeneraldekan - –
-
bei einer obersten Bundesbehörde
als Leiter einer Abteilung,
7 als Leiter einer Unterabteilung,
8 als der ständige Vertreter eines in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuften Abteilungsleiters, soweit kein Unterabteilungsleiter vorhanden ist –
8 - –
-
beim Bundespräsidialamt und beim Bundeskanzleramt als Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe –
Ministerialdirigent Militärgeneraldekan - –
-
bei einer obersten Bundesbehörde
als Leiter einer Abteilung,
7 als Leiter einer Unterabteilung,
8 als der ständige Vertreter eines in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuften Abteilungsleiters, soweit kein Unterabteilungsleiter vorhanden ist –
8 - –
-
beim Bundespräsidialamt und beim Bundeskanzleramt als Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe –
Militärgeneralvikar Oberdirektor 9
Militärgeneralvikar Oberdirektor 9
Ministerialdirigent - –
-
bei einer obersten Bundesbehörde
als Leiter einer Abteilung,
10 7 als Leiter einer Unterabteilung,
8 als der ständige Vertreter eines in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuften Abteilungsleiters, soweit kein Unterabteilungsleiter vorhanden ist –
8 - –
-
beim Bundespräsidialamt und beim Bundeskanzleramt als Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe –
Präsident 10
Ministerialdirigent - –
-
bei einer obersten Bundesbehörde
als Leiter einer Abteilung,
10 7 als Leiter einer Unterabteilung,
8 als der ständige Vertreter eines in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuften Abteilungsleiters, soweit kein Unterabteilungsleiter vorhanden ist –
8 - –
-
beim Bundespräsidialamt und beim Bundeskanzleramt als Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe –
Präsident 10
Oberdirektor Präsident und Professor 11 9
Oberdirektor Präsident und Professor 11 9
Vizepräsident Präsident 12 10 - –
-
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist –
12 - –
-
beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst –
Vizepräsident Präsident 12 10 - –
-
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist –
12 - –
-
beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst –
Brigadegeneral Präsident und Professor 11
Brigadegeneral Präsident und Professor 11
Flottillenadmiral Vizepräsident - –
-
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist –
12 - –
-
beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst –
Flottillenadmiral Vizepräsident - –
-
bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist –
12 - –
-
beim Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst –
Generalapotheker Brigadegeneral
Generalapotheker Brigadegeneral
Generalarzt Flottillenadmiral
Generalarzt Flottillenadmiral
Admiralarzt Generalapotheker -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 9.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 7, B 8.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 5.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 8.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirektors in die Besoldungsgruppe B 9 zugeordnet ist.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialrats in die Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet ist.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 7.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört.
Admiralarzt Generalapotheker -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 9.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 7, B 8.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 5.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 8.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirektors in die Besoldungsgruppe B 9 zugeordnet ist.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialrats in die Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet ist.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 7.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört.
Ministerialdirigent Admiralarzt -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 9.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 7, B 8.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 5.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 8.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirektors in die Besoldungsgruppe B 9 zugeordnet ist.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialrats in die Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet ist.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 7.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört.
- –
-
im Bundesministerium der Verteidigung als ständiger Vertreter des Leiters einer großen oder bedeutenden Abteilung oder als Leiter des Stabes Organisation und Revision –
Ministerialdirigent Admiralarzt -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 9.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 7, B 8.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 4, B 5.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 8.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirektors in die Besoldungsgruppe B 9 zugeordnet ist.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialrats in die Besoldungsgruppe B 3 zugeordnet ist.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 5, B 7.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 7, B 8.
-
- Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört.
- –
-
im Bundesministerium der Verteidigung als ständiger Vertreter des Leiters einer großen oder bedeutenden Abteilung oder als Leiter des Stabes Organisation und Revision –
Oberdirektor Direktor 2 1
Oberdirektor Direktor 2 1
Ministerialdirigent - –
-
im Bundesministerium der Verteidigung als ständiger Vertreter des Leiters einer großen oder bedeutenden Abteilung oder als Leiter des Stabes Organisation und Revision –
Präsident 3
Ministerialdirigent - –
-
im Bundesministerium der Verteidigung als ständiger Vertreter des Leiters einer großen oder bedeutenden Abteilung oder als Leiter des Stabes Organisation und Revision –
Präsident 3
Oberdirektor Präsident und Professor 4 2
Oberdirektor Präsident und Professor 4 2
Vizepräsident Präsident 3 - –
-
der Generalzolldirektion –
- –
-
eines Amtes der Bundeswehr, dessen Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist –
Vizepräsident Präsident 3 - –
-
der Generalzolldirektion –
- –
-
eines Amtes der Bundeswehr, dessen Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist –
Generalmajor Präsident und Professor 4
Generalmajor Präsident und Professor 4
Konteradmiral Vizepräsident - –
-
der Generalzolldirektion –
- –
-
eines Amtes der Bundeswehr, dessen Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist –
Konteradmiral Vizepräsident - –
-
der Generalzolldirektion –
- –
-
eines Amtes der Bundeswehr, dessen Leiter in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft ist –
Generalstabsarzt Generalmajor
Generalstabsarzt Generalmajor
Admiralstabsarzt Konteradmiral -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 8.
-
- Für höchstens einen Geschäftsführer, dessen Funktion sich von denen der Geschäftsführer in den Besoldungsgruppen B 5, B 6 abhebt.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8.
Admiralstabsarzt Konteradmiral -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 8.
-
- Für höchstens einen Geschäftsführer, dessen Funktion sich von denen der Geschäftsführer in den Besoldungsgruppen B 5, B 6 abhebt.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8.
Generalstabsarzt Direktor 1
Generalstabsarzt Direktor 1
Admiralstabsarzt -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 8.
- 2
- Für höchstens einen Geschäftsführer, dessen Funktion sich von denen der Geschäftsführer in den Besoldungsgruppen B 5, B 6 abhebt.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8.
Erster Direktor 2
Admiralstabsarzt -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 8.
- 2
- Für höchstens einen Geschäftsführer, dessen Funktion sich von denen der Geschäftsführer in den Besoldungsgruppen B 5, B 6 abhebt.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 8.
Erster Direktor 2
Erster Direktor Präsident und Professor 4 2 -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7.
Erster Direktor Präsident und Professor 4 2 -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7.
Botschafter Präsident 1 3
Botschafter Präsident 1 3
Bundesbankdirektor Präsident und Professor 2 4 -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7.
Bundesbankdirektor Präsident und Professor 2 4 -
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 1, B 2, B 3, B 4, B 5, B 6, B 7.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7, B 9.
-
- Wenn nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7.
Botschafter Direktor beim Bundesverfassungsgericht 1
Botschafter Direktor beim Bundesverfassungsgericht 1
Ministerialdirektor Bundesbankdirektor 3 2 - –
bei einer obersten Bundesbehörde als Leiter einer Abteilung –
3
Ministerialdirektor Bundesbankdirektor 3 2 - –
bei einer obersten Bundesbehörde als Leiter einer Abteilung –
3
Direktor beim Bundesverfassungsgericht Präsident 4
Direktor beim Bundesverfassungsgericht Präsident 4
Ministerialdirektor Vizepräsident des Bundesrechnungshofes - –
-
bei einer obersten Bundesbehörde als Leiter einer Abteilung –
3
Ministerialdirektor Vizepräsident des Bundesrechnungshofes - –
-
bei einer obersten Bundesbehörde als Leiter einer Abteilung –
3
Generalleutnant Präsident 4
Generalleutnant Präsident 4
Vizeadmiral Vizepräsident des Bundesrechnungshofes
Vizeadmiral Vizepräsident des Bundesrechnungshofes
Generaloberstabsarzt Generalleutnant
Generaloberstabsarzt Generalleutnant
Admiraloberstabsarzt Vizeadmiral -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 6.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirigenten in Besoldungsgruppe B 6 zugeordnet ist. Auch in der Funktion einer übergeordneten Leitung mehrerer Abteilungen.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
Admiraloberstabsarzt Vizeadmiral -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 6.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirigenten in Besoldungsgruppe B 6 zugeordnet ist. Auch in der Funktion einer übergeordneten Leitung mehrerer Abteilungen.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
Ministerialdirektor Generaloberstabsarzt - –
-
als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung –
- –
-
als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung –
- –
-
als der leitende Beamte beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien –
Ministerialdirektor Generaloberstabsarzt - –
-
als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung –
- –
-
als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung –
- –
-
als der leitende Beamte beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien –
Admiraloberstabsarzt Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 6.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirigenten in Besoldungsgruppe B 6 zugeordnet ist. Auch in der Funktion einer übergeordneten Leitung mehrerer Abteilungen.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
Admiraloberstabsarzt Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund -
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 5, B 6.
-
- Soweit die Funktion nicht dem Amt des Ministerialdirigenten in Besoldungsgruppe B 6 zugeordnet ist. Auch in der Funktion einer übergeordneten Leitung mehrerer Abteilungen.
-
- Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 5, B 6, B 7, B 8.
General Ministerialdirektor- –
als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung –
- –
als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung –
- –
als der leitende Beamte beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien –
1
General Ministerialdirektor- –
als Stellvertretender Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung –
- –
als Stellvertretender Sprecher der Bundesregierung –
- –
als der leitende Beamte beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien –
1
Admiral Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund1 - Erhält als Generalinspekteur der Bundeswehr eine Amtszulage nach Anlage IX.
Admiral Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund1 - Erhält als Generalinspekteur der Bundeswehr eine Amtszulage nach Anlage IX.
General Präsident des Bundesrechnungshofes 1
General Präsident des Bundesrechnungshofes 1
Staatssekretär Admiral 1 -
- Erhält als Generalinspekteur der Bundeswehr eine Amtszulage nach Anlage IX.
Staatssekretär Admiral 1 -
- Erhält als Generalinspekteur der Bundeswehr eine Amtszulage nach Anlage IX.
Präsident des Bundesrechnungshofes -
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
-
- Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
-
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Präsident des Bundesrechnungshofes -
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
-
- Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
-
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
- Beamte im Justizdienst erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.
- Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.