Synopse zur Änderung an
Bundesbanklaufbahnverordnung (BBankLV)

Erstellt am: 30.08.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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(1) Bei der Deutschen Bundesbank können sind zusätzlich zu den Laufbahnen nach § 6 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung folgende Laufbahnen eingerichtet eingerichtet: werden:
1.
der mittlere Bankdienst,
2.
der gehobene Bankdienst und
3.
der höhere Bankdienst.
(1) Bei der Deutschen Bundesbank können sind zusätzlich zu den Laufbahnen nach § 6 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung folgende Laufbahnen eingerichtet eingerichtet: werden:
1.
der mittlere Bankdienst,
2.
der gehobene Bankdienst und
3.
der höhere Bankdienst.
(2) Die Ämter der Laufbahnen, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet sind, und die den Ämtern zugeordneten Amtsbezeichnungen ergeben sich aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung. § 9 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Fachhochschule Hochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.
Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst wird in einem Studiengang an der Fachhochschule Hochschule der Deutschen Bundesbank durchgeführt. § 13 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.

(1) In der Laufbahn des mittleren Bankdienstes wird die besondere Fachverwendung Bargeldlogistik eingerichtet.
(2) Für die besondere Fachverwendung Bargeldlogistik im mittleren Bankdienst können Bewerberinnen und Bewerber nach Maßgabe des § 19 der Bundeslaufbahnverordnung eingestellt werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1.
als Bildungsvoraussetzung einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung
a)
im gewerblich-technischen Bereich,
b)
im handwerklichen Bereich,
c)
im Bereich Logistik,
d)
im Bereich Schutz und Sicherheit,
e)
im Bereich der Justiz, des Steuerwesens oder der öffentlichen Verwaltung oder
f)
im kaufmännischen Bereich und
2.
eine hauptberufliche Tätigkeit in einem der in Nummer 1 genannten Bereiche oder im Bereich Bargeldlogistik der Deutschen Bundesbank von mindestens einem Jahr und sechs Monaten.
(3) Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für die besondere Fachverwendung Bargeldlogistik im mittleren Bankdienst können durch eine 18-monatige berufspraktische Einführung die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Bankdienstes erlangen. § 9 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

(1) Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, sind anstelle der §§ 28 bis 31 der Bundeslaufbahnverordnung die §§ 7 bis 10 und 46 Absatz 1 Nummer 2 und 3 der Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der Beamten der Deutschen Bundesbank weiter anzuwenden, mit der Maßgabe, dass sich die Probezeit nicht durch Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeit verlängert und § 19 Absatz 4 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend anzuwenden ist.
(2) Für Beamtinnen und Beamte, denen nach § 147 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes bei der Begründung des Beamtenverhältnisses kein Amt verliehen worden ist, gelten die §§ 9 und 10 der Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der Beamten der Deutschen Bundesbank weiterhin, mit der Maßgabe, dass die Beamtinnen und Beamten vor Abschluss der Probezeit angestellt werden können und dass anstelle des § 10 Absatz 6 der Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der Beamten der Deutschen Bundesbank bei der Anstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt § 25 der Bundeslaufbahnverordnung entsprechend anzuwenden ist.

(1) Für Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind und sich vor dem 1. Januar 2012 um eine Teilnahme an einem Auswahlverfahren zum Aufstieg nach den vor Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Regelungen bewerben, richtet sich das weitere Auswahl- und Aufstiegsverfahren weiterhin nach den §§ 16, 23, 29 und 34 der Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der Beamten der Deutschen Bundesbank. Ihnen steht der Aufstieg nach § 37 der Bundeslaufbahnverordnung offen.
(2) Für Beamtinnen und Beamte, die die Befähigung nach den §§ 24, 30 und 34a der Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der Beamten der Deutschen Bundesbank erworben haben, gelten die §§ 24, 30 und 34a der Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der Beamten der Deutschen Bundesbank weiter, mit der Maßgabe, dass Ämter der Besoldungsgruppe A 9, A 13 oder A 16 der Bundesbesoldungsordnung A ohne Befähigungserweiterung verliehen werden können.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der Beamten der Deutschen Bundesbank in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1979 (BAnz. Nr. 6 vom 10. Januar 1980), die zuletzt durch den Beschluss vom 3. September 1998 (BAnz. S. 16 640) geändert worden sind, außer Kraft.

(Fundstelle: BGBl. 2025 I 2010, 1144) Nr. 198, S. 3)

(Fundstelle: BGBl. 2025 I 2010, 1144) Nr. 198, S. 3)

Tabelle 1: Laufbahn des einfachen nichttechnischen Verwaltungsdienstes
Einfacher nichttechnischer Verwaltungsdienst
Zur Laufbahn gehörende ÄmterAmtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe A 2*) Bundesbankoberamtsgehilfin/
Bundesbankoberamtsgehilfe
Besoldungsgruppe A 3Bundesbankhauptamtsgehilfin/
Bundesbankhauptamtsgehilfe
Besoldungsgruppe A 4Bundesbankamtsmeisterin/
Bundesbankamtsmeister
Besoldungsgruppe A 5Bundesbankoberamtsmeisterin/
Bundesbankoberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 6Bundesbankoberamtsmeisterin/
Bundesbankoberamtsmeister
Tabelle 1: Laufbahn des einfachen nichttechnischen Verwaltungsdienstes
Einfacher nichttechnischer Verwaltungsdienst
Zur Laufbahn gehörende ÄmterAmtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe A 2*) Bundesbankoberamtsgehilfin/
Bundesbankoberamtsgehilfe
Besoldungsgruppe A 3Bundesbankhauptamtsgehilfin/
Bundesbankhauptamtsgehilfe
Besoldungsgruppe A 4Bundesbankamtsmeisterin/
Bundesbankamtsmeister
Besoldungsgruppe A 5Bundesbankoberamtsmeisterin/
Bundesbankoberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 6Bundesbankoberamtsmeisterin/
Bundesbankoberamtsmeister
gehörende Ämter Bundesbankobersekretär Bundesbankhauptsekretär
1 Zur Laufbahn gehörende ÄmterAmtsbezeichnungen
1.1Besoldungsgruppe A 31Zu den Laufbahnen
gehörende Ämter
AmtsbezeichnungenBundesbankhauptamtsgehilfin/Bundesbankhauptamtsgehilfe
1.2 Besoldungsgruppe A 6*) 4 Bundesbanksekretärin/Bundesbanksekretär Bundesbankamtsmeisterin/Bundesbankamtsmeister
1.3 Besoldungsgruppe A 7 5 Bundesbankoberamtsmeisterin/BundesbankoberamtsmeisterBundesbankobersekretärin/
Bundesbankobersekretär
1.4Besoldungsgruppe A 6Bundesbankoberamtsmeisterin/Bundesbankoberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 8Bundesbankhauptsekretärin/
Bundesbankhauptsekretär
Besoldungsgruppe A 9Bundesbankamtsinspektorin/
Bundesbankamtsinspektor
Mittlerer Dienst
Zu den Laufbahnen
gehörende Ämter
Amtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe A 6*) Bundesbanksekretärin/Bundesbanksekretär
Besoldungsgruppe A 7 Bundesbankobersekretärin/
Bundesbankobersekretär
Besoldungsgruppe A 8 Bundesbankhauptsekretärin/
Bundesbankhauptsekretär
Besoldungsgruppe A 9 Bundesbankamtsinspektorin/
Bundesbankamtsinspektor
gehörende Ämter Bundesbankobersekretär Bundesbankhauptsekretär
1 Zur Laufbahn gehörende ÄmterAmtsbezeichnungen
1.1Besoldungsgruppe A 31Zu den Laufbahnen
gehörende Ämter
AmtsbezeichnungenBundesbankhauptamtsgehilfin/Bundesbankhauptamtsgehilfe
1.2 Besoldungsgruppe A 6*) 4 Bundesbanksekretärin/Bundesbanksekretär Bundesbankamtsmeisterin/Bundesbankamtsmeister
1.3 Besoldungsgruppe A 7 5 Bundesbankoberamtsmeisterin/BundesbankoberamtsmeisterBundesbankobersekretärin/
Bundesbankobersekretär
1.4Besoldungsgruppe A 6Bundesbankoberamtsmeisterin/Bundesbankoberamtsmeister
Besoldungsgruppe A 8Bundesbankhauptsekretärin/
Bundesbankhauptsekretär
Besoldungsgruppe A 9Bundesbankamtsinspektorin/
Bundesbankamtsinspektor
Mittlerer Dienst
Zu den Laufbahnen
gehörende Ämter
Amtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe A 6*) Bundesbanksekretärin/Bundesbanksekretär
Besoldungsgruppe A 7 Bundesbankobersekretärin/
Bundesbankobersekretär
Besoldungsgruppe A 8 Bundesbankhauptsekretärin/
Bundesbankhauptsekretär
Besoldungsgruppe A 9 Bundesbankamtsinspektorin/
Bundesbankamtsinspektor
Tabelle 2: Laufbahn des mittleren Dienstes
Gehobener Dienst
Zu den Laufbahnen
gehörende Ämter
Amtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe A 9*)Bundesbankinspektorin/Bundesbankinspektor
Besoldungsgruppe A 10Bundesbankoberinspektorin/
Bundesbankoberinspektor
Besoldungsgruppe A 11Bundesbankamtfrau/Bundesbankamtmann
Besoldungsgruppe A 12Bundesbankamtsrätin/Bundesbankamtsrat
Besoldungsgruppe A 13Bundesbankoberamtsrätin/
Bundesbankoberamtsrat
Tabelle 2: Laufbahn des mittleren Dienstes
Gehobener Dienst
Zu den Laufbahnen
gehörende Ämter
Amtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe A 9*)Bundesbankinspektorin/Bundesbankinspektor
Besoldungsgruppe A 10Bundesbankoberinspektorin/
Bundesbankoberinspektor
Besoldungsgruppe A 11Bundesbankamtfrau/Bundesbankamtmann
Besoldungsgruppe A 12Bundesbankamtsrätin/Bundesbankamtsrat
Besoldungsgruppe A 13Bundesbankoberamtsrätin/
Bundesbankoberamtsrat
2 Besoldungsgruppen A 15 bis B 9 ergeben sich aus der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A 3
2 Zur Laufbahn gehörende Ämter Amtsbezeichnungen Besoldungsgruppe A 13*) Bundesbankrätin/Bundesbankrat
2.1Besoldungsgruppe A 6Besoldungsgruppe A 14Bundesbankoberrätin/BundesbankoberratBundesbanksekretärin/Bundesbanksekretär
Besoldungsgruppe A 14Bundesbankoberrätin/Bundesbankoberrat
Besoldungsgruppe A 15Die Amtsbezeichnungen zu den Ämtern der
Besoldungsgruppen A 15 bis B 9 ergeben sich aus der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A
und B) zum Bundesbesoldungsgesetz.
Besoldungsgruppe A 16
2.2Besoldungsgruppe A 7Besoldungsgruppe A 16 Bundesbankobersekretärin/Bundesbankobersekretär Besoldungsgruppe B 3
Besoldungsgruppe B 5
2.3 Besoldungsgruppe B 6 A 8 Bundesbankhauptsekretärin/Bundesbankhauptsekretär
2.4 Besoldungsgruppe B 9 Besoldungsgruppe A 9Bundesbankamtsinspektorin/Bundesbankamtsinspektor
Höherer Dienst
Zu den Laufbahnen
gehörende Ämter
Amtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe A 13*) Bundesbankrätin/Bundesbankrat
Besoldungsgruppe A 14 Bundesbankoberrätin/Bundesbankoberrat
Besoldungsgruppe A 15 Die Amtsbezeichnungen zu den Ämtern der
Besoldungsgruppen A 15 bis B 9 ergeben sich aus der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A
und B) zum Bundesbesoldungsgesetz.
Besoldungsgruppe A 16
Besoldungsgruppe B 3
Besoldungsgruppe B 5
Besoldungsgruppe B 6
Besoldungsgruppe B 9
2 Besoldungsgruppen A 15 bis B 9 ergeben sich aus der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A 3
2 Zur Laufbahn gehörende Ämter Amtsbezeichnungen Besoldungsgruppe A 13*) Bundesbankrätin/Bundesbankrat
2.1Besoldungsgruppe A 6Besoldungsgruppe A 14Bundesbankoberrätin/BundesbankoberratBundesbanksekretärin/Bundesbanksekretär
Besoldungsgruppe A 14Bundesbankoberrätin/Bundesbankoberrat
Besoldungsgruppe A 15Die Amtsbezeichnungen zu den Ämtern der
Besoldungsgruppen A 15 bis B 9 ergeben sich aus der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A
und B) zum Bundesbesoldungsgesetz.
Besoldungsgruppe A 16
2.2Besoldungsgruppe A 7Besoldungsgruppe A 16 Bundesbankobersekretärin/Bundesbankobersekretär Besoldungsgruppe B 3
Besoldungsgruppe B 5
2.3 Besoldungsgruppe B 6 A 8 Bundesbankhauptsekretärin/Bundesbankhauptsekretär
2.4 Besoldungsgruppe B 9 Besoldungsgruppe A 9Bundesbankamtsinspektorin/Bundesbankamtsinspektor
Höherer Dienst
Zu den Laufbahnen
gehörende Ämter
Amtsbezeichnungen
Besoldungsgruppe A 13*) Bundesbankrätin/Bundesbankrat
Besoldungsgruppe A 14 Bundesbankoberrätin/Bundesbankoberrat
Besoldungsgruppe A 15 Die Amtsbezeichnungen zu den Ämtern der
Besoldungsgruppen A 15 bis B 9 ergeben sich aus der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A
und B) zum Bundesbesoldungsgesetz.
Besoldungsgruppe A 16
Besoldungsgruppe B 3
Besoldungsgruppe B 5
Besoldungsgruppe B 6
Besoldungsgruppe B 9
Tabelle 3: Laufbahn des gehobenen Dienstes
*)
Eingangsamt
Tabelle 3: Laufbahn des gehobenen Dienstes
*)
Eingangsamt
3Zur Laufbahn gehörende ÄmterAmtsbezeichnungen
3.1Besoldungsgruppe A 94 Bundesbankinspektorin/Bundesbankinspektor
3.2Besoldungsgruppe A 105 Bundesbankoberinspektorin/Bundesbankoberinspektor
3.3Besoldungsgruppe A 11Bundesbankamtfrau/Bundesbankamtmann
3.4Besoldungsgruppe A 12Bundesbankamtsrätin/Bundesbankamtsrat
3.5Besoldungsgruppe A 13Bundesbankoberamtsrätin/Bundesbankoberamtsrat
Tabelle 4: Laufbahn des höheren Dienstes
4Zur Laufbahn gehörende ÄmterAmtsbezeichnungen
4.1Besoldungsgruppe A 136 Bundesbankrätin/Bundesbankrat
4.2Besoldungsgruppe A 14Bundesbankoberrätin/Bundesbankoberrat
4.3Besoldungsgruppe A 15Die Amtsbezeichnungen zu den Ämtern der Besoldungsgruppen A 15 bis B 9 ergeben sich aus der Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) zum Bundesbesoldungsgesetz.
4.4Besoldungsgruppe A 16
4.5Besoldungsgruppe B 3
4.6Besoldungsgruppe B 5
4.7Besoldungsgruppe B 6
4.8Besoldungsgruppe B 9
1
Eingangsamt.
2
Eingangsamt.
3
Eingangsamt im mittleren technischen Dienst.
4
Eingangsamt.
5
Eingangsamt im gehobenen technischen Verwaltungsdienst und im gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst, soweit ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss für die Einstellung in die Laufbahn gefordert wird.
6
Eingangsamt.

(Fundstelle: BGBl. 2025 I 2010, 1145) Nr. 198, S. 4)

(Fundstelle: BGBl. 2025 I 2010, 1145) Nr. 198, S. 4)

licher Dienst Dienst als Historiker
 Laufbahnen nach der Anlage zu § 37 Absatz 2
der Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der
der Beamten der Deutschen Bundesbank
Entsprechende Laufbahnen
Laufbahnen nach der Anlage zu § 37 Absatz 2 der Vorschriften über die
Vorbildung und die Laufbahnen der
Beamten der Deutschen Bundesbank
Entsprechende Laufbahnen
1 des höheren Dienstes  
1.1 Wirtschaftsverwaltungsdienst Höherer Bankdienst
1.2SprachendienstHöherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
1.2SprachendienstHöherer sprach- und kulturwissenschaft-
licher Dienst
1.3 Dienst als Statistikerin/
Dienst als Statistiker
Höherer naturwissenschaftlicher Dienst als Statistikerin/Dienst als Statistiker Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
1.4Dienst als Historikerin/Dienst als HistorikerHöherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
1.4Dienst als Historikerin/
Dienst als Historiker
Höherer sprach- und kulturwissenschaft-
licher Dienst
1.5 Dienst als Informatikerin/Dienst als Informatiker Höherer naturwissenschaftlicher Dienst technischer Verwaltungsdienst
1.6 Dienst als Mathematikerin/Dienst als Mathematiker Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
1.7 Technischer Dienst Höherer technischer Verwaltungsdienst
2 des gehobenen Dienstes  
2.1 Wirtschaftsverwaltungsdienst Gehobener Bankdienst
2.2 Technischer Dienst Gehobener technischer Verwaltungsdienst
2.3 Dienst als Informatikerin/Dienst als Informatiker Gehobener naturwissenschaftlicher Dienst technischer Verwaltungsdienst
3 des mittleren Dienstes  
3.1 Technischer Dienst Mittlerer technischer Verwaltungsdienst
licher Dienst Dienst als Historiker
 Laufbahnen nach der Anlage zu § 37 Absatz 2
der Vorschriften über die Vorbildung und die Laufbahnen der
der Beamten der Deutschen Bundesbank
Entsprechende Laufbahnen
Laufbahnen nach der Anlage zu § 37 Absatz 2 der Vorschriften über die
Vorbildung und die Laufbahnen der
Beamten der Deutschen Bundesbank
Entsprechende Laufbahnen
1 des höheren Dienstes  
1.1 Wirtschaftsverwaltungsdienst Höherer Bankdienst
1.2SprachendienstHöherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
1.2SprachendienstHöherer sprach- und kulturwissenschaft-
licher Dienst
1.3 Dienst als Statistikerin/
Dienst als Statistiker
Höherer naturwissenschaftlicher Dienst als Statistikerin/Dienst als Statistiker Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
1.4Dienst als Historikerin/Dienst als HistorikerHöherer sprach- und kulturwissenschaftlicher Dienst
1.4Dienst als Historikerin/
Dienst als Historiker
Höherer sprach- und kulturwissenschaft-
licher Dienst
1.5 Dienst als Informatikerin/Dienst als Informatiker Höherer naturwissenschaftlicher Dienst technischer Verwaltungsdienst
1.6 Dienst als Mathematikerin/Dienst als Mathematiker Höherer naturwissenschaftlicher Dienst
1.7 Technischer Dienst Höherer technischer Verwaltungsdienst
2 des gehobenen Dienstes  
2.1 Wirtschaftsverwaltungsdienst Gehobener Bankdienst
2.2 Technischer Dienst Gehobener technischer Verwaltungsdienst
2.3 Dienst als Informatikerin/Dienst als Informatiker Gehobener naturwissenschaftlicher Dienst technischer Verwaltungsdienst
3 des mittleren Dienstes  
3.1 Technischer Dienst Mittlerer technischer Verwaltungsdienst