Synopse zur Änderung an
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)

Erstellt am: 01.01.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften

(1) Der Adressat eines Verwaltungsakts in Papierform muss der für den Erlass zuständigen Stelle die diesen Verwaltungsakt verkörpernde Urkunde unverzüglich zurückgeben, wenn
1.
der erteilte Verwaltungsakt unwirksam wird, bevor er vollständig ausgenutzt wurde,
2.
der Adressat die Absicht aufgibt, den Verwaltungsakt vollständig auszunutzen, oder
3.
der Verwaltungsakt oder die ihn verkörpernde Urkunde durch einen weiteren Bescheid, insbesondere eine Zweitausfertigung, ersetzt wurde und der ursprüngliche Verwaltungsakt infolge der Ersetzung keinen eigenen Regelungsgehalt mehr aufweist.
Im Übrigen bleibt § 52 des Verwaltungsverfahrensgesetzes unberührt.
(2) Durch Allgemeinverfügung, die im Bundesanzeiger bekannt zu machen ist, kann die zuständige Stelle festlegen, von welchem Zeitpunkt an und unter welchen Voraussetzungen auf die Rückgabepflicht nach Absatz 1 verzichtet werden kann.
(3) Die Rückgabepflicht auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Union bleibt unberührt.

Kapitel 7 - Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr | Abschnitt 1 - Begriffsbestimmungen

Für Zwecke der Meldungen nach diesem Kapitel ist
1.
Inland das deutsche Wirtschaftsgebiet im Sinne des Kapitels 2 Nummer 2.05. 2.05 des Anhangs A der Verordnung (EG) (EU) Nr. 2223/96 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 1996 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft Union (ABl. L 310 174 vom 30.11.1996, 26.6.2013, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/734 Nr. 715/2010 (ABl. L 210 97 vom 11.8.2010, 5.4.2023, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
2.
Inländer jede institutionelle Einheit im Inland im Sinne des Kapitels 2 Nummer 2.12. 2.12 und 2.13. bis 2.30 in Verbindung mit Nummer 2.07. 2.07 bis 2.11 des Anhangs A der Verordnung (EG) (EU) Nr. 2223/96 549/2013 und
3.
Ausländer jede institutionelle Einheit im Ausland im Sinne des dieses Kapitels 2 Nummer 2.12. 2.12 und 2.13. bis 2.30 in Verbindung mit Nummer 2.07. 2.07 bis 2.11 des Anhangs A der Verordnung (EG) (EU) Nr. 2223/96. 549/2013.
Ausländer im Sinne dieses Kapitels sind auch Unternehmen, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten und Banken, deren Sitz sich im Ausland befindet.
Für Zwecke der Meldungen nach diesem Kapitel ist
1.
Inland das deutsche Wirtschaftsgebiet im Sinne des Kapitels 2 Nummer 2.05. 2.05 des Anhangs A der Verordnung (EG) (EU) Nr. 2223/96 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 1996 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft Union (ABl. L 310 174 vom 30.11.1996, 26.6.2013, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/734 Nr. 715/2010 (ABl. L 210 97 vom 11.8.2010, 5.4.2023, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
2.
Inländer jede institutionelle Einheit im Inland im Sinne des Kapitels 2 Nummer 2.12. 2.12 und 2.13. bis 2.30 in Verbindung mit Nummer 2.07. 2.07 bis 2.11 des Anhangs A der Verordnung (EG) (EU) Nr. 2223/96 549/2013 und
3.
Ausländer jede institutionelle Einheit im Ausland im Sinne des dieses Kapitels 2 Nummer 2.12. 2.12 und 2.13. bis 2.30 in Verbindung mit Nummer 2.07. 2.07 bis 2.11 des Anhangs A der Verordnung (EG) (EU) Nr. 2223/96. 549/2013.
Ausländer im Sinne dieses Kapitels sind auch Unternehmen, Zweigniederlassungen, Betriebsstätten und Banken, deren Sitz sich im Ausland befindet.

Kapitel 7 - Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr | Abschnitt 2 - Meldevorschriften im Kapitalverkehr

(1) Der Meldepflichtige nach Absatz 6 hat der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 1 den Stand und ausgewählte Positionen der Zusammensetzung folgenden Vermögens im Ausland gemäß Absatz 4 oder Absatz 5 zu melden:
1.
des Vermögens eines ausländischen Unternehmens, wenn dem Inländer mindestens 10 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte an dem Unternehmen zuzurechnen sind,
2.
des Vermögens eines ausländischen Unternehmens, wenn mehr als 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte an diesem Unternehmen einem oder mehreren von dem Inländer abhängigen ausländischen Unternehmen allein oder gemeinsam mit dem Inländer zuzurechnen sind, und
3.
des Vermögens, das ausländischen Zweigniederlassungen und auf Dauer angelegten Betriebsstätten eines inländischen Unternehmens zugeordnet ist, sowie des Vermögens, das ausländischen Zweigniederlassungen und auf Dauer angelegten Betriebsstätten eines ausländischen Unternehmens zugeordnet ist, das die Bedingungen nach Nummer 2 erfüllt.
(2) Ein ausländisches Unternehmen gilt im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 als von einem Inländer abhängig, wenn dem Inländer mehr als 50 Prozent der Anteile oder Stimmrechte an dem ausländischen Unternehmen zuzurechnen sind. Wenn einem oder mehreren von einem Inländer abhängigen ausländischen Unternehmen oder diesem Unternehmen gemeinsam mit dem Inländer mehr als 50 Prozent der Anteile oder Stimmrechte an einem anderen ausländischen Unternehmen zuzurechnen sind, so ist auch das andere ausländische Unternehmen und unter denselben Voraussetzungen jedes weitere Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 als von einem Inländer abhängig anzusehen.
(3) Die Meldepflicht nach Absatz 1 entfällt,
1.
wenn die Bilanzsumme des ausländischen Unternehmens, an dem der Inländer oder ein anderes von ihm abhängiges ausländisches Unternehmen beteiligt ist, 3 6 Millionen Euro nicht überschreitet,
2.
wenn das Betriebsvermögen, das der ausländischen Zweigniederlassung oder Betriebsstätte nach Absatz 1 Nummer 3 zugeordnet ist, 3 6 Millionen Euro nicht überschreitet oder
3.
soweit dem Inländer Unterlagen, die er zur Erfüllung seiner Meldepflicht benötigt, aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zugänglich sind.
(3) Die Meldepflicht nach Absatz 1 entfällt,
1.
wenn die Bilanzsumme des ausländischen Unternehmens, an dem der Inländer oder ein anderes von ihm abhängiges ausländisches Unternehmen beteiligt ist, 3 6 Millionen Euro nicht überschreitet,
2.
wenn das Betriebsvermögen, das der ausländischen Zweigniederlassung oder Betriebsstätte nach Absatz 1 Nummer 3 zugeordnet ist, 3 6 Millionen Euro nicht überschreitet oder
3.
soweit dem Inländer Unterlagen, die er zur Erfüllung seiner Meldepflicht benötigt, aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zugänglich sind.
(4) Die Meldungen sind nach dem Stand des Bilanzstichtags des Meldepflichtigen oder, wenn der Meldepflichtige nicht bilanziert, nach dem Stand des 31. Dezember zu erstatten, wobei die Angaben gemäß Anlage 2 K3 „Vermögen von Inländern im Ausland“ enthalten sein müssen.
(4) Die Meldungen sind nach dem Stand des Bilanzstichtags des Meldepflichtigen oder, wenn der Meldepflichtige nicht bilanziert, nach dem Stand des 31. Dezember zu erstatten, wobei die Angaben gemäß Anlage 2 K3 „Vermögen von Inländern im Ausland“ enthalten sein müssen.
(5) Stimmt der Bilanzstichtag eines ausländischen Unternehmens, an dem der Meldepflichtige oder ein anderes von ihm abhängiges ausländisches Unternehmen beteiligt ist, nicht mit dem Bilanzstichtag des Meldepflichtigen überein, so ist die Meldung des Vermögens gemäß Anlage K3 2 nach der Bilanz, deren Bilanzstichtag unmittelbar vor dem des Meldepflichtigen liegt, zu erstatten. Wenn der Meldepflichtige nicht bilanziert und der Bilanzstichtag eines ausländischen Unternehmens, an dem der Meldepflichtige oder ein anderes von ihm abhängiges Unternehmen beteiligt ist, nicht mit dem 31. Dezember übereinstimmt, so ist die Meldung des Vermögens gemäß Anlage K3 2 nach der Bilanz zu erstatten, deren Bilanzstichtag unmittelbar vor dem 31. Dezember liegt.
(5) Stimmt der Bilanzstichtag eines ausländischen Unternehmens, an dem der Meldepflichtige oder ein anderes von ihm abhängiges ausländisches Unternehmen beteiligt ist, nicht mit dem Bilanzstichtag des Meldepflichtigen überein, so ist die Meldung des Vermögens gemäß Anlage K3 2 nach der Bilanz, deren Bilanzstichtag unmittelbar vor dem des Meldepflichtigen liegt, zu erstatten. Wenn der Meldepflichtige nicht bilanziert und der Bilanzstichtag eines ausländischen Unternehmens, an dem der Meldepflichtige oder ein anderes von ihm abhängiges Unternehmen beteiligt ist, nicht mit dem 31. Dezember übereinstimmt, so ist die Meldung des Vermögens gemäß Anlage K3 2 nach der Bilanz zu erstatten, deren Bilanzstichtag unmittelbar vor dem 31. Dezember liegt.
(6) Meldepflichtig ist der Inländer, dem das Vermögen unmittelbar oder über ein abhängiges ausländisches Unternehmen am Bilanzstichtag des Inländers oder, soweit er nicht bilanziert, am 31. Dezember zuzurechnen ist.

Kapitel 7 - Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr | Abschnitt 2 - Meldevorschriften im Kapitalverkehr

(1) Der Meldepflichtige nach Absatz 6 hat der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 2 den Stand und ausgewählte Positionen der Zusammensetzung folgenden Vermögens im Inland gemäß Absatz 5 zu melden:
1.
des Vermögens eines inländischen Unternehmens, wenn einem Ausländer oder mehreren wirtschaftlich verbundenen Ausländern zusammen mindestens 10 Prozent der Anteile oder Stimmrechte an dem inländischen Unternehmen zuzurechnen sind,
2.
des Vermögens eines inländischen Unternehmens, wenn mehr als 50 Prozent der Anteile oder Stimmrechte an diesem Unternehmen einem von einem Ausländer oder einem von mehreren wirtschaftlich verbundenen Ausländern abhängigen inländischen Unternehmen zuzurechnen sind, und
3.
des Vermögens, das inländischen Zweigniederlassungen und auf Dauer angelegten Betriebsstätten eines ausländischen Unternehmens zugeordnet ist, sowie des Vermögens, das inländischen Zweigniederlassungen und auf Dauer angelegten Betriebsstätten eines inländischen Unternehmens zugeordnet ist, das die Bedingungen nach Nummer 2 erfüllt.
(2) Ausländer sind als wirtschaftlich verbunden anzusehen, wenn sie gemeinsame wirtschaftliche Interessen verfolgen. Dies gilt auch, wenn sie gemeinsame wirtschaftliche Interessen zusammen mit Inländern verfolgen. Als solche wirtschaftlich verbundene Ausländer gelten insbesondere:
1.
natürliche und juristische ausländische Personen, die sich zum Zweck der Gründung oder des Erwerbs eines inländischen Unternehmens, des Erwerbs von Beteiligungen an einem solchen Unternehmen oder zur gemeinsamen Ausübung ihrer Anteilsrechte an einem solchen Unternehmen zusammengeschlossen haben,
2.
natürliche und juristische ausländische Personen, die gemeinsam wirtschaftliche Interessen verfolgen, indem sie an einem oder mehreren Unternehmen Beteiligungen halten, und
3.
natürliche ausländische Personen, die miteinander verheiratet sind, eine Lebenspartnerschaft führen oder in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind, und
4.
juristische ausländische Personen, die im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes miteinander verbunden sind.
(2) Ausländer sind als wirtschaftlich verbunden anzusehen, wenn sie gemeinsame wirtschaftliche Interessen verfolgen. Dies gilt auch, wenn sie gemeinsame wirtschaftliche Interessen zusammen mit Inländern verfolgen. Als solche wirtschaftlich verbundene Ausländer gelten insbesondere:
1.
natürliche und juristische ausländische Personen, die sich zum Zweck der Gründung oder des Erwerbs eines inländischen Unternehmens, des Erwerbs von Beteiligungen an einem solchen Unternehmen oder zur gemeinsamen Ausübung ihrer Anteilsrechte an einem solchen Unternehmen zusammengeschlossen haben,
2.
natürliche und juristische ausländische Personen, die gemeinsam wirtschaftliche Interessen verfolgen, indem sie an einem oder mehreren Unternehmen Beteiligungen halten, und
3.
natürliche ausländische Personen, die miteinander verheiratet sind, eine Lebenspartnerschaft führen oder in gerader Linie verwandt, verschwägert oder durch Adoption verbunden oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind, und
4.
juristische ausländische Personen, die im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes miteinander verbunden sind.
(3) Ein inländisches Unternehmen gilt im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 als von einem Ausländer oder von mehreren wirtschaftlich verbundenen Ausländern abhängig, wenn dem Ausländer oder den wirtschaftlich verbundenen Ausländern zusammen mehr als 50 Prozent der Anteile oder Stimmrechte an dem inländischen Unternehmen zuzurechnen sind. Wenn einem von einem Ausländer oder von mehreren wirtschaftlich verbundenen Ausländern abhängigen inländischen Unternehmen allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren weiteren von diesem inländischen Unternehmen abhängigen inländischen Unternehmen mehr als 50 Prozent der Anteile oder Stimmrechte an einem anderen inländischen Unternehmen zuzurechnen sind, so ist auch das andere inländische Unternehmen und unter denselben Voraussetzungen jedes weitere Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 als von einem Ausländer oder von mehreren wirtschaftlich verbundenen Ausländern abhängig anzusehen.
(4) Die Meldepflicht nach Absatz 1 entfällt,
1.
wenn die Bilanzsumme des inländischen Unternehmens, an dem der Ausländer, die wirtschaftlich verbundenen Ausländer oder ein anderes von dem Ausländer oder von den wirtschaftlich verbundenen Ausländern abhängiges inländisches Unternehmen beteiligt sind, 3 6 Millionen Euro nicht überschreitet,
2.
wenn das Betriebsvermögen, das der inländischen Zweigniederlassung oder Betriebsstätte nach Absatz 1 Nummer 3 zugeordnet ist, 3 6 Millionen Euro nicht überschreitet,
3.
soweit dem Inländer Unterlagen, die er zur Erfüllung seiner Meldepflicht benötigt, aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zugänglich sind, oder
4.
wenn das inländische oder das abhängige inländische Unternehmen, an dem wirtschaftlich verbundene Ausländer beteiligt sind, nicht erkennen kann, dass es sich bei den Ausländern im Sinne des Absatzes 2 um wirtschaftlich verbundene Ausländer handelt.
(4) Die Meldepflicht nach Absatz 1 entfällt,
1.
wenn die Bilanzsumme des inländischen Unternehmens, an dem der Ausländer, die wirtschaftlich verbundenen Ausländer oder ein anderes von dem Ausländer oder von den wirtschaftlich verbundenen Ausländern abhängiges inländisches Unternehmen beteiligt sind, 3 6 Millionen Euro nicht überschreitet,
2.
wenn das Betriebsvermögen, das der inländischen Zweigniederlassung oder Betriebsstätte nach Absatz 1 Nummer 3 zugeordnet ist, 3 6 Millionen Euro nicht überschreitet,
3.
soweit dem Inländer Unterlagen, die er zur Erfüllung seiner Meldepflicht benötigt, aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zugänglich sind, oder
4.
wenn das inländische oder das abhängige inländische Unternehmen, an dem wirtschaftlich verbundene Ausländer beteiligt sind, nicht erkennen kann, dass es sich bei den Ausländern im Sinne des Absatzes 2 um wirtschaftlich verbundene Ausländer handelt.
(5) Die Meldungen sind nach dem Stand des Bilanzstichtags des Meldepflichtigen oder, wenn es sich bei dem Meldepflichtigen um eine nicht bilanzierende inländische Zweigniederlassung oder Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens handelt, nach dem Stand des Bilanzstichtages des ausländischen Unternehmens zu erstatten, wobei die Angaben gemäß Anlage 3 K4 „Vermögen von Ausländern im Inland“ enthalten sein müssen.
(5) Die Meldungen sind nach dem Stand des Bilanzstichtags des Meldepflichtigen oder, wenn es sich bei dem Meldepflichtigen um eine nicht bilanzierende inländische Zweigniederlassung oder Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens handelt, nach dem Stand des Bilanzstichtages des ausländischen Unternehmens zu erstatten, wobei die Angaben gemäß Anlage 3 K4 „Vermögen von Ausländern im Inland“ enthalten sein müssen.
(6) Meldepflichtig ist
1.
im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 das inländische Unternehmen,
2.
im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 das abhängige inländische Unternehmen,
3.
im Fall des Absatzes 1 Nummer 3 die inländische Zweigniederlassung oder Betriebsstätte.

Kapitel 7 - Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr | Abschnitt 2 - Meldevorschriften im Kapitalverkehr

(1) Inländer, Inländer ausgenommen natürliche Personen, monetäre Finanzinstitute gemäß Artikel 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 25/2009 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2008 über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (ABl. L 15 vom 20.1.2009, S. 14), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 883/2011 (ABl. L 228 vom 3.9.2011, S. 13) geändert worden ist, und Investmentaktiengesellschaften sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften bezüglich der Forderungen und Verbindlichkeiten ihrer Investmentfonds, haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern der Deutschen Bundesbank gemäß Absatz 3 innerhalb der Absätze 2 und 3 in den Fristen Frist des § 71 Absatz 3 und 4 zu melden, wenn diese Forderungen oder Verbindlichkeiten bei Ablauf eines Monats jeweils zusammengerechnet mehr als 5 6 Millionen Euro betragen.
(1) Inländer, Inländer ausgenommen natürliche Personen, monetäre Finanzinstitute gemäß Artikel 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 25/2009 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2008 über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (ABl. L 15 vom 20.1.2009, S. 14), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 883/2011 (ABl. L 228 vom 3.9.2011, S. 13) geändert worden ist, und Investmentaktiengesellschaften sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften bezüglich der Forderungen und Verbindlichkeiten ihrer Investmentfonds, haben ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern der Deutschen Bundesbank gemäß Absatz 3 innerhalb der Absätze 2 und 3 in den Fristen Frist des § 71 Absatz 3 und 4 zu melden, wenn diese Forderungen oder Verbindlichkeiten bei Ablauf eines Monats jeweils zusammengerechnet mehr als 5 6 Millionen Euro betragen.
(2) Von der Meldepflicht nach Absatz 1 ausgenommen sind Die zu meldenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Banken müssen die Angaben gemäß Anlage Z5 „Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit ausländischen Banken“ enthalten.
1.
natürliche Personen und
2.
monetäre Finanzinstitute nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/379 der Europäischen Zentralbank vom 22. Januar 2021 über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (ABl. L 73 vom 3.3.2021, S. 16) in der jeweils geltenden Fassung, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften bezüglich der Forderungen und Verbindlichkeiten ihrer Investmentfonds.
(2) Von der Meldepflicht nach Absatz 1 ausgenommen sind Die zu meldenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Banken müssen die Angaben gemäß Anlage Z5 „Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit ausländischen Banken“ enthalten.
1.
natürliche Personen und
2.
monetäre Finanzinstitute nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/379 der Europäischen Zentralbank vom 22. Januar 2021 über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (ABl. L 73 vom 3.3.2021, S. 16) in der jeweils geltenden Fassung, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften bezüglich der Forderungen und Verbindlichkeiten ihrer Investmentfonds.
(3) Die zu meldenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Nichtbanken müssen die Angaben nach gemäß der Anlage 4 Z5a Blatt 1/1 „Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit verbundenen ausländischen Nichtbanken“, Anlage Z5a Blatt 1/2 „Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit sonstigen ausländischen Nichtbanken“, Anlage Z5a Blatt 2/1 „Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr“ und Anlage Z5a Blatt 2/2 „Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr“ enthalten.
(3) Die zu meldenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Nichtbanken müssen die Angaben nach gemäß der Anlage 4 Z5a Blatt 1/1 „Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit verbundenen ausländischen Nichtbanken“, Anlage Z5a Blatt 1/2 „Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit sonstigen ausländischen Nichtbanken“, Anlage Z5a Blatt 2/1 „Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr“ und Anlage Z5a Blatt 2/2 „Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr“ enthalten.
(4) Inländer, die der Meldepflicht nach Absatz 1 unterliegen und deren Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit Ausländern bei Ablauf eines Quartals mehr als 500 Millionen Euro betragen, haben ihre diese Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern Ausländern, soweit sie aus derivativen Finanzinstrumenten resultieren, nach dem Stand vom Quartalsende in der Frist des § 71 Absatz 5 4 zu melden, wobei in der Meldung die Angaben gemäß nach der Anlage 4 Z5b „Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus derivativen Finanzinstrumenten“ enthalten sein müssen. Die Bestände sind grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
(4) Inländer, die der Meldepflicht nach Absatz 1 unterliegen und deren Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit Ausländern bei Ablauf eines Quartals mehr als 500 Millionen Euro betragen, haben ihre diese Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern Ausländern, soweit sie aus derivativen Finanzinstrumenten resultieren, nach dem Stand vom Quartalsende in der Frist des § 71 Absatz 5 4 zu melden, wobei in der Meldung die Angaben gemäß nach der Anlage 4 Z5b „Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus derivativen Finanzinstrumenten“ enthalten sein müssen. Die Bestände sind grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
(5) Entfällt für einen Inländer, der für einen den vorangegangenen Meldestichtag meldepflichtig war, wegen Unterschreitens der in den Absätzen 1 und oder 4 genannten Betragsgrenzen die Meldepflicht, so hat er dies schriftlich in der nach § 72 Absatz 1 oder elektronisch Absatz 3 vorgegebenen Form anzuzeigen.
(5) Entfällt für einen Inländer, der für einen den vorangegangenen Meldestichtag meldepflichtig war, wegen Unterschreitens der in den Absätzen 1 und oder 4 genannten Betragsgrenzen die Meldepflicht, so hat er dies schriftlich in der nach § 72 Absatz 1 oder elektronisch Absatz 3 vorgegebenen Form anzuzeigen.

Kapitel 7 - Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr | Abschnitt 3 - Meldung von Zahlungen

(1) Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 6 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie
1.
von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder
2.
an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
(1) Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 6 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie
1.
von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder
2.
an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
(2) Nicht zu melden sind
1.
Zahlungen, die den Betrag von 12 500 50 000 Euro oder den Gegenwert in anderer Währung nicht übersteigen,
2.
Zahlungen für die Einfuhr, Ausfuhr oder Verbringung von Waren Waren, und
3.
Zahlungen, die die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten, einschließlich der Begründung und Rückzahlung von Guthaben, mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als zwölf Monaten zum Gegenstand haben. haben, und
4.
Zinszahlungen für ausländische Anleihen und Geldmarktpapiere.
(2) Nicht zu melden sind
1.
Zahlungen, die den Betrag von 12 500 50 000 Euro oder den Gegenwert in anderer Währung nicht übersteigen,
2.
Zahlungen für die Einfuhr, Ausfuhr oder Verbringung von Waren Waren, und
3.
Zahlungen, die die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten, einschließlich der Begründung und Rückzahlung von Guthaben, mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als zwölf Monaten zum Gegenstand haben. haben, und
4.
Zinszahlungen für ausländische Anleihen und Geldmarktpapiere.
(3) Zahlungen im Sinne dieses Abschnitts sind auch die Aufrechnung und die Verrechnung sowie Zahlungen, die mittels Lastschriftverfahren abgewickelt werden. Als Zahlung gilt ferner ferner: das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.
1.
das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten und
2.
die Übertragung von Kryptowerten im Sinne des § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes.
(3) Zahlungen im Sinne dieses Abschnitts sind auch die Aufrechnung und die Verrechnung sowie Zahlungen, die mittels Lastschriftverfahren abgewickelt werden. Als Zahlung gilt ferner ferner: das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten.
1.
das Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten und
2.
die Übertragung von Kryptowerten im Sinne des § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes.
(4) In den Meldungen ein- und ausgehender Zahlungen müssen die Angaben gemäß Anlage 5 Z4 „Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr” enthalten sein. Im Fall von Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und Finanzderivaten müssen die Angaben gemäß Anlage 6 Z10 „Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr“ enthalten sein.
(4) In den Meldungen ein- und ausgehender Zahlungen müssen die Angaben gemäß Anlage 5 Z4 „Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr” enthalten sein. Im Fall von Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften und Finanzderivaten müssen die Angaben gemäß Anlage 6 Z10 „Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr“ enthalten sein.
(5) In den Meldungen sind aussagefähige Angaben zu den zugrunde liegenden Leistungen oder zum Grundgeschäft zu machen und die entsprechenden Kennzahlen der Anlage LV „Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz“, bei Zahlungen für in Aktien verbriefte Direktinvestitionen zusätzlich die internationale Wertpapierkennnummer und Nennbetrag oder Stückzahl anzugeben. Im Fall von Zahlungen im Zusammenhang mit Wertpapieren und Finanzderivaten sind anstelle der Angaben zum Grundgeschäft die Bezeichnungen der Wertpapiere, die internationale Wertpapierkennnummer sowie Nennbetrag oder Stückzahl anzugeben.
(6) Der Meldepflichtige nach Absatz 1, der eine ausgehende Zahlung im Transithandelsgeschäft gemeldet hat und die Transithandelsware danach in das Inland einführt oder verbringt, hat den ursprünglich gemeldeten Betrag als „Stornierung im Transithandel“ der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 6 zu melden.

Kapitel 7 - Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr | Abschnitt 3 - Meldung von Zahlungen

Anm. der Redaktion: Paragraph wurde neu eingefügt.

Kapitel 7 - Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr | Abschnitt 3 - Meldung von Zahlungen

(1) Sind Meldungen nach § 67 Absatz 1 aufgrund von Transithandelsgeschäften abzugeben, sind zusätzlich zu § 67 Absatz 4 noch folgende Angaben zu machen:
1.
die Benennung der Ware,
2.
die zweistellige Kapitelnummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik und
3.
das Land, in dem der ausländische Vertragspartner seinen Sitz hat.
(2) Der Meldepflichtige gemäß § 67 Absatz 1, der eine ausgehende Zahlung im Transithandel gemeldet hat und die Transithandelsware danach in das Inland einführt oder verbringt, hat den ursprünglich gemeldeten Betrag als „Stornierung im Transithandel” der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 7 anzuzeigen.

Kapitel 7 - Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr | Abschnitt 3 - Meldung von Zahlungen

Inländer, die ein Seeschifffahrtsunternehmen betreiben, haben abweichend von § 67 Zahlungen, die sie im Zusammenhang mit dem Betrieb der Seeschifffahrt entgegennehmen oder leisten, der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 7 zu melden. In der Meldung müssen die Angaben gemäß Anlage Z8 „Einnahmen und Ausgaben der Seeschifffahrt“ enthalten sein.

Kapitel 7 - Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr | Abschnitt 3 - Meldung von Zahlungen

(1) Inländische Geldinstitute haben der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 8 6 zu melden:
1.
Zahlungen für die Veräußerung oder den Erwerb von Wertpapieren und Finanzderivaten, die das Geldinstitut für eigene oder fremde Rechnung an Ausländer verkauft oder von Ausländern kauft, sowie Zahlungen, die das Geldinstitut im Zusammenhang mit der Einlösung inländischer Wertpapiere an Ausländer leistet oder von diesen erhält; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage 6 Z10 „Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr“ enthalten sein;
2.
Zins- und Dividendenzahlungen auf inländische Wertpapiere, die sie an Ausländer leisten oder von diesen erhalten; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage 5 Z11 „Zahlungen für Wertpapier-Erträge im Außenwirtschaftsverkehr“ enthalten sein;
3.
ein- und ausgehende Zahlungen für Zinsen und zinsähnliche Erträge und Aufwendungen, ausgenommen Wertpapierzinsen, die sie für eigene Rechnung von Ausländern entgegennehmen oder an Ausländer leisten; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage Z14 „Zinseinnahmen und zinsähnliche Erträge im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)“ und Anlage Z15 „Zinsausgaben und zinsähnliche Aufwendungen im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)“ enthalten sein;
4.
im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr ein- und ausgehende Zahlungen aus Kartenumsätzen; in den Meldungen müssen die Angaben nach Anlage 7 enthalten sein.
im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr
a)
ein- und ausgehende Zahlungen aus Kartenumsätzen; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage Z12 „Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr: Karten-Umsätze“ enthalten sein,
b)
ein- und ausgehende Zahlungen aus dem An- und Verkauf von Sorten sowie Umsätze aus dem Verkauf oder aus der Versendung von Fremdwährungsreiseschecks; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage Z13 „Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr: Sorten und Fremdwährungsreiseschecks“ enthalten sein.
(1) Inländische Geldinstitute haben der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 8 6 zu melden:
1.
Zahlungen für die Veräußerung oder den Erwerb von Wertpapieren und Finanzderivaten, die das Geldinstitut für eigene oder fremde Rechnung an Ausländer verkauft oder von Ausländern kauft, sowie Zahlungen, die das Geldinstitut im Zusammenhang mit der Einlösung inländischer Wertpapiere an Ausländer leistet oder von diesen erhält; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage 6 Z10 „Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr“ enthalten sein;
2.
Zins- und Dividendenzahlungen auf inländische Wertpapiere, die sie an Ausländer leisten oder von diesen erhalten; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage 5 Z11 „Zahlungen für Wertpapier-Erträge im Außenwirtschaftsverkehr“ enthalten sein;
3.
ein- und ausgehende Zahlungen für Zinsen und zinsähnliche Erträge und Aufwendungen, ausgenommen Wertpapierzinsen, die sie für eigene Rechnung von Ausländern entgegennehmen oder an Ausländer leisten; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage Z14 „Zinseinnahmen und zinsähnliche Erträge im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)“ und Anlage Z15 „Zinsausgaben und zinsähnliche Aufwendungen im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)“ enthalten sein;
4.
im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr ein- und ausgehende Zahlungen aus Kartenumsätzen; in den Meldungen müssen die Angaben nach Anlage 7 enthalten sein.
im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr
a)
ein- und ausgehende Zahlungen aus Kartenumsätzen; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage Z12 „Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr: Karten-Umsätze“ enthalten sein,
b)
ein- und ausgehende Zahlungen aus dem An- und Verkauf von Sorten sowie Umsätze aus dem Verkauf oder aus der Versendung von Fremdwährungsreiseschecks; in den Meldungen müssen die Angaben gemäß Anlage Z13 „Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr: Sorten und Fremdwährungsreiseschecks“ enthalten sein.
(2) Geldinstitute im Sinne des Absatzes 1 sind
1.
Monetäre Finanzinstitute nach Artikel 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 25/2009 mit Ausnahme von Geldmarktfonds,
2.
sonstige Kreditinstitute nach § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes,
3.
Finanzdienstleistungsinstitute nach § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes und
4.
Wertpapierinstitute nach § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes.
(3) Absatz 1 Nummer 1 und 3 ist nicht anzuwenden auf Zahlungen, die den Betrag von 12 500 50 000 Euro oder den Gegenwert in anderer Währung nicht übersteigen.
(3) Absatz 1 Nummer 1 und 3 ist nicht anzuwenden auf Zahlungen, die den Betrag von 12 500 50 000 Euro oder den Gegenwert in anderer Währung nicht übersteigen.
(4) Bei Meldungen nach Absatz 1 Nummer 1 sind die Kennzahlen der Anlage LV „Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz“ und die Bezeichnungen der Wertpapiere, die internationale Wertpapierkennnummer sowie Nennbetrag oder Stückzahl anzugeben.
(5) Soweit Zahlungen nach Absatz 1 zu melden sind, ist § 67 nicht anzuwenden.

Kapitel 7 - Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr | Abschnitt 4 - Meldefristen, Meldestellen und Ausnahmen von der Meldepflicht

(1) Meldungen gemäß § 64 nach Anlage K3 2 sind einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen oder, soweit der Meldepflichtige nicht bilanziert, des sechsten auf den 31. Dezember folgenden Kalendermonats einzureichen.
(1) Meldungen gemäß § 64 nach Anlage K3 2 sind einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen oder, soweit der Meldepflichtige nicht bilanziert, des sechsten auf den 31. Dezember folgenden Kalendermonats einzureichen.
(2) Meldungen gemäß § 65 nach Anlage K4 3 sind einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen oder, soweit es sich bei dem Meldepflichtigen um eine nicht bilanzierende inländische Zweigniederlassung oder Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens handelt, des sechsten auf den Bilanzstichtag des ausländischen Unternehmens folgenden Monats einzureichen.
(2) Meldungen gemäß § 65 nach Anlage K4 3 sind einmal jährlich spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag des Meldepflichtigen oder, soweit es sich bei dem Meldepflichtigen um eine nicht bilanzierende inländische Zweigniederlassung oder Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens handelt, des sechsten auf den Bilanzstichtag des ausländischen Unternehmens folgenden Monats einzureichen.
(3) Meldungen gemäß § 66 Absatz 1 in Verbindung mit § 66 Absatz 2 3 nach Anlage Z5 4 sind monatlich bis zum zehnten Kalendertag Werktag des folgenden Monats nach dem Stand des letzten Werktages des Vormonats einzureichen.
(3) Meldungen gemäß § 66 Absatz 1 in Verbindung mit § 66 Absatz 2 3 nach Anlage Z5 4 sind monatlich bis zum zehnten Kalendertag Werktag des folgenden Monats nach dem Stand des letzten Werktages des Vormonats einzureichen.
(4) Meldungen gemäß § 66 Absatz 1 in Verbindung mit § 66 Absatz 3 4 nach Anlage 4 Z5a Blatt 1 und Blatt 2 sind monatlich bis zum 50. Werktag 20. Kalendertag des folgenden Monats nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres dem Stand des letzten Werktages des Vormonats einzureichen.
(4) Meldungen gemäß § 66 Absatz 1 in Verbindung mit § 66 Absatz 3 4 nach Anlage 4 Z5a Blatt 1 und Blatt 2 sind monatlich bis zum 50. Werktag 20. Kalendertag des folgenden Monats nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres dem Stand des letzten Werktages des Vormonats einzureichen.
(5) Meldungen Die Anzeige gemäß § 66 Absatz 5 ist für die in § 66 Absatz 1 genannte Betragsgrenze bis zum 15. Werktag des darauf folgenden Monats, für die in Verbindung mit § 66 Absatz 4 genannte Betragsgrenze nach Anlage Z5b sind bis zum 50. Werktag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einzureichen.50. Kalendertag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres einzureichen.
(5) Meldungen Die Anzeige gemäß § 66 Absatz 5 ist für die in § 66 Absatz 1 genannte Betragsgrenze bis zum 15. Werktag des darauf folgenden Monats, für die in Verbindung mit § 66 Absatz 4 genannte Betragsgrenze nach Anlage Z5b sind bis zum 50. Werktag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einzureichen.50. Kalendertag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres einzureichen.
(6) Meldungen nach Die Anzeige gemäß § 67 66 Absatz 5 ist für die in § 66 Absatz 1 genannte Betragsgrenze in Verbindung mit § 67 Absatz 4, Meldungen nach § 70 Absatz 1 sowie Stornomeldungen nach § 67 Absatz 6 sind bis zum 20. Kalendertag siebten Werktag des darauf folgenden Monats, Monats für die in § 66 Absatz 4 genannte Betragsgrenze bis zum 50. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einzureichen.
(6) Meldungen nach Die Anzeige gemäß § 67 66 Absatz 5 ist für die in § 66 Absatz 1 genannte Betragsgrenze in Verbindung mit § 67 Absatz 4, Meldungen nach § 70 Absatz 1 sowie Stornomeldungen nach § 67 Absatz 6 sind bis zum 20. Kalendertag siebten Werktag des darauf folgenden Monats, Monats für die in § 66 Absatz 4 genannte Betragsgrenze bis zum 50. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres einzureichen.
(7) Meldungen gemäß § 67 Absatz 1 in Verbindung mit § 67 Absatz 4 Satz 1 nach Anlage Z4, Meldungen gemäß § 69 nach Anlage Z8 sowie Stornomeldungen nach § 68 Absatz 2 sind bis zum siebenten Kalendertag des auf die Leistung oder Entgegennahme der Zahlungen oder der Einfuhr oder Verbringung der Transithandelsware folgenden Monats einzureichen.
(8) Meldungen gemäß § 67 Absatz 1 in Verbindung mit § 67 Absatz 4 Satz 2 nach Anlage Z10 sowie Meldungen gemäß § 70 Absatz 1 nach den Anlagen Z10, Z11, Z12, Z13, Z14 und Z15 sind bis zum fünften Kalendertag des folgenden Monats einzureichen.

Kapitel 9 - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten | Abschnitt 2 - Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a des Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 7 eine Boykott-Erklärung abgibt,
2.
ohne Genehmigung nach § 10 Satz 1 eine dort genannte Ware ausführt,
3.
ohne Genehmigung nach § 11 Absatz 2 dort genannte Güter verbringt,
4.
entgegen § 11 Absatz 4 Satz 3 dort genannte Güter verbringt,
5.
entgegen § 29 Satz 2 eine Ware verwendet,
6.
(weggefallen)
7.
ohne Genehmigung nach § 52a Absatz 1 oder § 52b Absatz 1 technische Unterstützung erbringt,
8.
entgegen § 52a Absatz 2 Satz 3 oder § 52b Absatz 2 Satz 3 technische Unterstützung erbringt oder
9.
entgegen § 54 Absatz 1 eine Zahlung oder eine sonstige Leistung bewirkt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b des Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
(weggefallen)
entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 eine Urkunde nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt,
2.
entgegen § 6 Absatz 1 eine Urkunde nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt,
3.
entgegen § 12 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 20, eine Ausfuhrsendung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt,
4.
(weggefallen)
5.
(weggefallen)
6.
entgegen § 14 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 20, oder entgegen § 14 Absatz 4, auch in Verbindung mit § 20, § 20a Absatz 3 oder § 20b Absatz 2, eine Ware entfernt oder entfernen lässt oder verlädt oder verladen lässt,
7.
entgegen § 15 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 20, eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
8.
entgegen § 20a Absatz 1 Satz 1 eine summarische Ausgangsanmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt,
9.
entgegen § 22 Absatz 1 den Empfänger nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig informiert,
10.
entgegen § 22 Absatz 2 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 Satz 1 ein Register oder eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,
11.
entgegen § 23 Absatz 1 Satz 2 nicht sicherstellt, dass die Ausfuhrgenehmigung vorhanden ist,
12.
entgegen § 23 Absatz 1 Satz 3 die Ausfuhrgenehmigung nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt,
13.
entgegen § 23 Absatz 5 Satz 2 oder § 25 Absatz 1 die Ausfuhrgenehmigung oder ein dort genanntes Dokument nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
14.
entgegen § 29 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
15.
entgegen § 30 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 48 Satz 2, einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt,
16.
entgegen § 30 Absatz 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 48 Satz 2,
a)
eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder
b)
eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt und eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
17.
entgegen § 32 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Dokument vorhanden ist,
18.
entgegen § 32 Absatz 3 ein dort genanntes Dokument nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
19.
entgegen § 64 Absatz 1, § 65 Absatz 1, § 66 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz 1, § 67 Absatz 1 1, auch in Verbindung mit § 68 Absatz 1, entgegen § 69 oder § 70 Absatz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
20.
entgegen § 68 67 Absatz 2 6 eine Anzeige Stornomeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b des Außenwirtschaftsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
(weggefallen)
entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 eine Urkunde nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt,
2.
entgegen § 6 Absatz 1 eine Urkunde nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt,
3.
entgegen § 12 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 20, eine Ausfuhrsendung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt,
4.
(weggefallen)
5.
(weggefallen)
6.
entgegen § 14 Absatz 3, auch in Verbindung mit § 20, oder entgegen § 14 Absatz 4, auch in Verbindung mit § 20, § 20a Absatz 3 oder § 20b Absatz 2, eine Ware entfernt oder entfernen lässt oder verlädt oder verladen lässt,
7.
entgegen § 15 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 20, eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
8.
entgegen § 20a Absatz 1 Satz 1 eine summarische Ausgangsanmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt,
9.
entgegen § 22 Absatz 1 den Empfänger nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig informiert,
10.
entgegen § 22 Absatz 2 Satz 1 oder § 26 Absatz 1 Satz 1 ein Register oder eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,
11.
entgegen § 23 Absatz 1 Satz 2 nicht sicherstellt, dass die Ausfuhrgenehmigung vorhanden ist,
12.
entgegen § 23 Absatz 1 Satz 3 die Ausfuhrgenehmigung nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt,
13.
entgegen § 23 Absatz 5 Satz 2 oder § 25 Absatz 1 die Ausfuhrgenehmigung oder ein dort genanntes Dokument nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
14.
entgegen § 29 Satz 1 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
15.
entgegen § 30 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 48 Satz 2, einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbringt,
16.
entgegen § 30 Absatz 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 48 Satz 2,
a)
eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder
b)
eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt und eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
17.
entgegen § 32 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Dokument vorhanden ist,
18.
entgegen § 32 Absatz 3 ein dort genanntes Dokument nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
19.
entgegen § 64 Absatz 1, § 65 Absatz 1, § 66 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz 1, § 67 Absatz 1 1, auch in Verbindung mit § 68 Absatz 1, entgegen § 69 oder § 70 Absatz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder
20.
entgegen § 68 67 Absatz 2 6 eine Anzeige Stornomeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 17 - 19)
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Über die allgemeinen Angaben des Meldepflichtigen hinausgehende Angaben
Wirtschaftszweig
Rechtsform
Bilanzsumme
Jahresumsatz
Zahl der Beschäftigten
Sitzland der ausländischen Konzernspitze
Falls der Meldepflichtige zu einem deutschen Konzern gehört: Angaben zum Konzern
Bilanzsumme
Jahresumsatz
Zahl der Beschäftigten
Firma der deutschen Konzernmutter
Liste der ausländischen Unternehmen, an denen der Meldepflichtige unmittelbar oder mittelbar zum Meldestichtag beteiligt ist oder zum letzten Meldestichtag beteiligt war mit folgendem Inhalt
Firma
Sitz
Sitzland
Wirtschaftszweig
Angabe zur Selbständigkeit
ISIN
Unmittelbare ausländische Beteiligungsgeber, über die der Meldepflichtige mittelbar beteiligt ist
Erstmelde-/Abgangsgrund
Währung
Jahresumsatz
Investitionen in Sachanlagen
Personalaufwand
Zahl der Beschäftigten
Summe der Stimmrechtsanteile vom Meldepflichtigen und unmittelbaren Beteiligungsgebern
Bilanz der ausländischen Beteiligung (siehe Beschreibung: Bilanzinformationen)
Auf den Meldepflichtigen entfallende Anteile der folgenden Bilanzinformationen:
 Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
 Ausleihungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Forderungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern
 Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Börsenwert der vom Meldepflichtigen unmittelbar gehaltenen Anteile
Anteil der Stimmrechte des Meldepflichtigen
Auf den oder die unmittelbaren ausländischen Beteiligungsgeber entfallenden Anteile der folgenden Bilanzinformationen:
 Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
 Ausleihungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Forderungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern
 Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Bilanzinformationen der ausländischen Beteiligungen
Bilanzstichtag
Art der Rechnungslegung
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Finanzanlagen insgesamt
Darunter:
 Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
 Ausleihungen an in Deutschland ansässige Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Ausleihungen an nicht in Deutschland ansässige Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Umlaufvermögen insgesamt
Darunter:
 Forderungen gegenüber in Deutschland ansässige Anteilseigner, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Forderungen gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Anteilseigner, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Übrige Aktiva
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Bei internationaler Rechnungslegung: kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Verbindlichkeiten insgesamt
Darunter:
Verbindlichkeiten gegenüber in Deutschland ansässigen Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Verbindlichkeiten gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Übrige Passiva
Bilanzsumme

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 20 - 22)
(Fundstelle: BAnz AT 07.09.2021 V1)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 20 - 22)
(Fundstelle: BAnz AT 07.09.2021 V1)
Meldeinhalte  
Angaben zum Meldepflichtigen 
Angaben zum Einreicher 
Kontaktdaten für Rückfragen 
Meldedatum 

Meldeinhalte  
Angaben zum Meldepflichtigen 
Angaben zum Einreicher 
Kontaktdaten für Rückfragen 
Meldedatum 

Über die allgemeinen Angaben des Meldepflichtigen hinausgehende Angaben
Wirtschaftszweig
Rechtsform
ISIN
Erstmeldegrund
Jahresumsatz
Zahl der Beschäftigten
Bilanz des Meldepflichtigen (siehe Beschreibung: Bilanzinformationen)

Über die allgemeinen Angaben des Meldepflichtigen hinausgehende Angaben
Wirtschaftszweig
Rechtsform
ISIN
Erstmeldegrund
Jahresumsatz
Zahl der Beschäftigten
Bilanz des Meldepflichtigen (siehe Beschreibung: Bilanzinformationen)

Liste der ausländischen Beteiligungsgeber mit folgendem Inhalt
Firma oder Name
Sitz
Sitzland
Sitzland des Endeigentümers
Auf den ausländischen Beteiligungsgeber entfallende Anteile der folgenden Bilanzinformationen des Meldepflichtigen:
 Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
 Ausleihungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht im Ausland
 Forderungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht im Ausland
 Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern
 Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht im Ausland
 Börsenwert der gehaltenen Anteile
 Anteil der Stimmrechte
Liste der inländischen Unternehmen, an denen die Ausländer über den Meldepflichtigen zum Meldestichtag mittelbar beteiligt sind oder zum letzten Meldestichtag beteiligt waren mit folgendem Inhalt (nur für vom ausländischen Beteiligungsgeber abhängige Unternehmen):
Firma
Sitz
Wirtschaftszweig
Rechtsform
Unmittelbare inländische Beteiligungsgeber über die der Meldepflichtige mittelbar beteiligt ist
Erstmelde-/Abgangsgrund
Jahresumsatz
Zahl der Beschäftigten
Bilanz der inländischen Beteiligung (siehe Beschreibung: Bilanzinformationen)
Auf den oder die ausländischen Beteiligungsgeber entfallenden Anteile der folgenden Bilanzinformationen:
 Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
 Ausleihungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Forderungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Auf die direkten inländischen Beteiligungsgeber entfallende Anteile der folgenden Bilanzinformationen:
 Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
 Ausleihungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Forderungen an Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern
 Verbindlichkeiten gegenüber Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Anteil der Stimmrechte des unmittelbaren Beteiligungsgebers
Bilanzinformationen (für Meldepflichtigen und seine deutschen Beteiligungen)
Bilanzstichtag
Art der Rechnungslegung
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Finanzanlagen insgesamt
Darunter:
 Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen
 Ausleihungen an in Deutschland ansässige Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Ausleihungen an nicht in Deutschland ansässige Anteilseigner, verbundene Unternehmen, Unternehmen an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Umlaufvermögen insgesamt
Darunter:
 Forderungen gegenüber in Deutschland ansässigen Anteilseigner, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Deutschland
 Forderungen gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Anteilseigner, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Übrige Aktiva
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotationskapital, Einlagen von Gesellschaftern
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Bei internationaler Rechnungslegung: kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Verbindlichkeiten insgesamt
Darunter:
 Verbindlichkeiten gegenüber in Deutschland ansässigen Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
 Verbindlichkeiten gegenüber nicht in Deutschland ansässigen Anteilseignern, verbundenen Unternehmen, Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Übrige Passiva
Bilanzsumme

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BAnz AT 07.09.2021 V1) BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25)
(Fundstelle: BAnz AT 07.09.2021 V1) BGBl. 2024 I Nr. 411, S. 23 - 25)
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum

Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum

Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:
Sitzland des Schuldners/Gläubigers
Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)
Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis
Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)

Liste der Forderungen und Verbindlichkeiten, gegliedert nach:
Sitzland des Schuldners/Gläubigers
Währung der Forderung/Verbindlichkeit (außer für derivative Finanzinstrumente)
Bestandsarten gemäß Bestandsartenverzeichnis
Betrag (in Tausend Euro/fremde Währungen sind in Euro umzurechnen)

Bestandsartenverzeichnis (AUSWI) zur Außenwirtschaftsverordnung der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz
Finanzbeziehungen gegenüber ausländischen Banken (ohne Wertpapiere)
Forderungen
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
Forderungen
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
Forderungen
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
Forderungen
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Finanzbeziehungen gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken (ohne Wertpapiere)
Forderungen
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken
– gegenüber Unternehmen, die am Meldepflichtigen beteiligt sind
Forderungen
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, an denen der Meldepflichtige beteiligt ist
Forderungen
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 aus empfangenen Anzahlungen
– gegenüber Unternehmen, mit denen der Meldepflichtige über einen gemeinsamen Beteiligten verbunden ist
Forderungen
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 aus empfangenen Anzahlungen
Waren- und Dienstleistungsverkehr gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken
Forderungen
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 aus geleisteten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
 mit Fristigkeiten von bis zu 1 Jahr
 mit Fristigkeiten von mehr als 1 Jahr
 aus empfangenen Anzahlungen
Derivative Finanzinstrumente gegenüber Ausländern
Forderungen
 an ausländische Banken
 an ausländische verbundene Nichtbanken
 an ausländische sonstige Nichtbanken
Verbindlichkeiten
 gegenüber ausländischen Banken
 gegenüber ausländischen verbundenen Nichtbanken
 gegenüber ausländischen sonstigen Nichtbanken

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. 2024 I 2013, 2936 - 2937) Nr. 411, S. 26)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I 2013, 2936 - 2937) Nr. 411, S. 26)
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern:
Transaktionsrichtung
Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
Zahlungszweck
Betrag
Land
Verrechnungskennzeichen (außer für Wertpapier- und Zinserträge)
ISIN (Kapitalverkehr)
Bezeichnung des Wertpapieres (Kapitalverkehr)
Stückzahl (Kapitalverkehr)
Warencode (Transitverkehr)
Warenbezeichnung (Transitverkehr)
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern:
Transaktionsrichtung
Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
Zahlungszweck
Betrag
Land
Verrechnungskennzeichen (außer für Wertpapier- und Zinserträge)
ISIN (Kapitalverkehr)
Bezeichnung des Wertpapieres (Kapitalverkehr)
Stückzahl (Kapitalverkehr)
Warencode (Transitverkehr)
Warenbezeichnung (Transitverkehr)

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. 2024 I 2013, 2938 - 2939) Nr. 411, S. 27)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I 2013, 2938 - 2939) Nr. 411, S. 27)
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern:
Transaktionsrichtung
Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
Betrag
Land
Notierungsart
ISIN
Bezeichnung des Wertpapieres bzw. Finanzinstruments
Stückzahl/Nominalbetrag
Emissionswährung
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Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
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Notierungsart
ISIN
Bezeichnung des Wertpapieres bzw. Finanzinstruments
Stückzahl/Nominalbetrag
Emissionswährung

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. 2024 I 2013, 2940 - 2941) Nr. 411, S. 28)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I 2013, 2940 - 2941) Nr. 411, S. 28)
Meldeinhalte
Angaben zum Meldepflichtigen
Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
Die Zahlungsinformationen sind nach folgenden Merkmalen zu gliedern:
Transaktionsrichtung
Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
Betrag
Land
Meldeinhalte
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Angaben zum Einreicher
Kontaktdaten für Rückfragen
Meldedatum
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Transaktionsrichtung
Kennzahl laut Leistungsverzeichnis
Betrag
Land

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. 2024 I 2013, 2942 Nr. 411, S. 29 - 2943) 42)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I 2013, 2942 Nr. 411, S. 29 - 2943) 42)
Produktbezogene Dienstleistungen  
Forschung und Entwicklung 549
Produkttests 551
Herstellung von audiovisuellen und sonstigen künstlerischen Produkten 564
Wartung und Reparatur 566
Lohnfertigung 567
Technische Dienstleistungen 553
Architekturdienstleistungen 554
Ingenieur-Dienstleistungen 555
Entsorgungsleistungen 534
Dienstleistungen für Landwirtschaft und Bergbau 558
Unternehmensbezogene Dienstleistungen  
Provisionen 523
Finanzdienstleistungen 533
Juristische Dienstleistungen 536
Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Steuerberatung 546
Unternehmens- und Public-Relation-Beratung 556
Werbung, Marktforschung, Messekosten 540
Miete und Operationelles Leasing 594
Amtliche Gebühren 619
Pacht 694
Sonstige produktbezogene oder unternehmensbezogene Dienstleistungen 571
Personenbezogene Dienstleistungen  
Gesundheitsleistungen 658
Bildungsdienstleistungen 659
Freizeit- und Kulturdienstleistungen 643
Personalleasing 517
Entgelte für nicht selbständige Arbeit 521
Sonstige personenbezogene Dienstleistungen 695
Geistiges Eigentum  
1. Nutzungsgebühren und Lizenzen  
Nutzung von Software 613
Nutzung von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten 614
Nutzung von Forschungsergebnissen, Erfindungen und Verfahren 615
Nutzung von Marken-, Warenzeichen, Namensrechten und Franchise 616
Nutzung von sonstigen Rechten 617
2. Vertriebs- und Reproduktionsrechte an geistigem Eigentum  
Reproduktion und Vertrieb von Computersoftware 623
Reproduktion, Vertrieb und Übertragung von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten 624
Sonstige Vertriebsrechte 627
3. Erwerb/Veräußerung von geistigem Eigentum  
Kauf/Verkauf von Software 633
Kauf/Verkauf von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten 634
Kauf/Verkauf von Forschungsergebnissen 635
Kauf/Verkauf von Markenrechten und Warenzeichen 636
Kauf/Verkauf von sonstigen Rechten 637
Telekommunikations-, Computer- und Informationsdienstleistungen  
Kommunikationsdienstleistungen 576
EDV-Dienstleistungen 573
Nachrichten- und Informationsdienste 572
Speicherung von Informationen sowie Bereitstellung entsprechender Infrastruktur 574
Bauleistungen  
1. Baustellen im Ausland unter einem Jahr im Auftrag von Ausländern  
Ausgaben für Baustellen im Ausland, die kürzer als ein Jahr bestehen 580
Einnahmen aus Baustellen im Ausland, die kürzer als ein Jahr bestehen 570
2. Baustellen im Ausland über einem Jahr im Auftrag von Ausländern  
Ausgaben für Baustellen im Ausland, die länger als ein Jahr bestehen 579
Einnahmen aus Baustellen im Ausland, die länger als ein Jahr bestehen 569
3. Baustellen im Inland unter einem Jahr im Auftrag von Inländern  
Einnahmen aus Baustellen im Inland, die kürzer als ein Jahr bestehen 580
Ausgaben für Baustellen im Inland, die kürzer als ein Jahr bestehen 570
4. Baustellen im Inland über einem Jahr im Auftrag von Inländern  
Einnahmen aus Baustellen im Inland, die länger als ein Jahr bestehen 579
Ausgaben für Baustellen im Inland, die länger als ein Jahr bestehen 569
5. Sonstige Bauleistungen  
Reparatur von Gebäuden und anderen nicht beweglichen Sachen 561
Transportdienstleistungen  
1. Seeverkehr  
Personenbeförderung auf See 654
Seefrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 669
Sonstige Seefrachten 081
Transportnebenleistungen für den Seeverkehr 310
2. Luftverkehr  
Personenbeförderung in Flugzeugen 014
Luftfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 225
Sonstige Luftfrachten 082
Transportnebenleistungen für den Luftverkehr 360
3. Straßenverkehr  
Personenbeförderung auf der Straße 674
Straßenfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 240
Sonstige Straßenfrachten 671
Transportnebenleistungen für den Straßenverkehr 670
4. Schienenverkehr  
Personenbeförderung auf der Schiene 013
Bahnfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 676
Sonstige Bahnfrachten 681
Transportnebenleistungen für den Schienenverkehr 340
5. Binnenschiffsverkehr  
Personenbeförderung auf Binnenschiffen 664
Binnenschiffsfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 216
Sonstige Binnenschiffsfrachten 661
Transportnebenleistungen für den Binnenschiffsverkehr 690
6. Transport durch Rohr- und Stromfernleitungen  
Rohrfernleitungstransporte im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 226
Sonstige Rohrfernleitungstransporte 215
Übertragung von Stromfernleitungen 217
7. Post- und Kurierdienste (KEP)  
Post- und Kurierdienste im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 696
Sonstige Post- und Kurierdienste 691
8. Sonstige Transportdienstleistungen  
Bedarf für Transportmittel 361
Weltraumtransporte 629
Allgemeine Transportnebenleistungen 680
Versicherungsverkehr  
1. Lebensversicherungen (ohne Risikolebensversicherung)  
Lebensversicherungen inländischer Versicherungsnehmer 400
Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Ausländern 440
Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Inländern 443
2. Lebensversicherungszweitmarkt  
Lebensversicherungszweitmarkt 401
3. Transportversicherungen  
Transportversicherung inländischer Versicherungsnehmer 410
Transportversicherung inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Ausländern 441
Transportversicherung inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Inländern 444
4. Sonstige Versicherungen  
Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsnehmer 420
Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Ausländern 442
Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Inländern 445
5. Rückversicherungen  
Abgehendes (Retro-) Geschäft 450
Eingehendes (Rück-) Geschäft 451
Rückversicherungsprovision 439
Prämien- und Schadensrückerstattungen im abgehenden (Retro-) Geschäft – Korrektur Kennz. 450 (fakultativ) 447
Prämien- und Schadensrückerstattungen im eingehenden (Rück-) Geschäft – Korrektur Kennz. 451 (fakultativ) 448
Gewinnbeteiligungen bei Rückversicherungen 449
Verlustbeteiligungen bei Rückversicherungen 459
Portfolioübertragung zwischen Versicherern 452
6. Betriebsrenten  
Ausländische Pensionskassen und Vorsorgewerke 638
Inländische Pensionskassen und Vorsorgewerke 639
7. Sonstiges  
Sonstige Einnahmen von Versicherungen 460
Versicherungsnebenleistungen 657
Reiseverkehr  
Reiseverkehr 017
Produktbezogene Dienstleistungen  
Forschung und Entwicklung 549
Produkttests 551
Herstellung von audiovisuellen und sonstigen künstlerischen Produkten 564
Wartung und Reparatur 566
Lohnfertigung 567
Technische Dienstleistungen 553
Architekturdienstleistungen 554
Ingenieur-Dienstleistungen 555
Entsorgungsleistungen 534
Dienstleistungen für Landwirtschaft und Bergbau 558
Unternehmensbezogene Dienstleistungen  
Provisionen 523
Finanzdienstleistungen 533
Juristische Dienstleistungen 536
Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Steuerberatung 546
Unternehmens- und Public-Relation-Beratung 556
Werbung, Marktforschung, Messekosten 540
Miete und Operationelles Leasing 594
Amtliche Gebühren 619
Pacht 694
Sonstige produktbezogene oder unternehmensbezogene Dienstleistungen 571
Personenbezogene Dienstleistungen  
Gesundheitsleistungen 658
Bildungsdienstleistungen 659
Freizeit- und Kulturdienstleistungen 643
Personalleasing 517
Entgelte für nicht selbständige Arbeit 521
Sonstige personenbezogene Dienstleistungen 695
Geistiges Eigentum  
1. Nutzungsgebühren und Lizenzen  
Nutzung von Software 613
Nutzung von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten 614
Nutzung von Forschungsergebnissen, Erfindungen und Verfahren 615
Nutzung von Marken-, Warenzeichen, Namensrechten und Franchise 616
Nutzung von sonstigen Rechten 617
2. Vertriebs- und Reproduktionsrechte an geistigem Eigentum  
Reproduktion und Vertrieb von Computersoftware 623
Reproduktion, Vertrieb und Übertragung von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten 624
Sonstige Vertriebsrechte 627
3. Erwerb/Veräußerung von geistigem Eigentum  
Kauf/Verkauf von Software 633
Kauf/Verkauf von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten 634
Kauf/Verkauf von Forschungsergebnissen 635
Kauf/Verkauf von Markenrechten und Warenzeichen 636
Kauf/Verkauf von sonstigen Rechten 637
Telekommunikations-, Computer- und Informationsdienstleistungen  
Kommunikationsdienstleistungen 576
EDV-Dienstleistungen 573
Nachrichten- und Informationsdienste 572
Speicherung von Informationen sowie Bereitstellung entsprechender Infrastruktur 574
Bauleistungen  
1. Baustellen im Ausland unter einem Jahr im Auftrag von Ausländern  
Ausgaben für Baustellen im Ausland, die kürzer als ein Jahr bestehen 580
Einnahmen aus Baustellen im Ausland, die kürzer als ein Jahr bestehen 570
2. Baustellen im Ausland über einem Jahr im Auftrag von Ausländern  
Ausgaben für Baustellen im Ausland, die länger als ein Jahr bestehen 579
Einnahmen aus Baustellen im Ausland, die länger als ein Jahr bestehen 569
3. Baustellen im Inland unter einem Jahr im Auftrag von Inländern  
Einnahmen aus Baustellen im Inland, die kürzer als ein Jahr bestehen 580
Ausgaben für Baustellen im Inland, die kürzer als ein Jahr bestehen 570
4. Baustellen im Inland über einem Jahr im Auftrag von Inländern  
Einnahmen aus Baustellen im Inland, die länger als ein Jahr bestehen 579
Ausgaben für Baustellen im Inland, die länger als ein Jahr bestehen 569
5. Sonstige Bauleistungen  
Reparatur von Gebäuden und anderen nicht beweglichen Sachen 561
Transportdienstleistungen  
1. Seeverkehr  
Personenbeförderung auf See 654
Seefrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 669
Sonstige Seefrachten 081
Transportnebenleistungen für den Seeverkehr 310
2. Luftverkehr  
Personenbeförderung in Flugzeugen 014
Luftfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 225
Sonstige Luftfrachten 082
Transportnebenleistungen für den Luftverkehr 360
3. Straßenverkehr  
Personenbeförderung auf der Straße 674
Straßenfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 240
Sonstige Straßenfrachten 671
Transportnebenleistungen für den Straßenverkehr 670
4. Schienenverkehr  
Personenbeförderung auf der Schiene 013
Bahnfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 676
Sonstige Bahnfrachten 681
Transportnebenleistungen für den Schienenverkehr 340
5. Binnenschiffsverkehr  
Personenbeförderung auf Binnenschiffen 664
Binnenschiffsfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 216
Sonstige Binnenschiffsfrachten 661
Transportnebenleistungen für den Binnenschiffsverkehr 690
6. Transport durch Rohr- und Stromfernleitungen  
Rohrfernleitungstransporte im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 226
Sonstige Rohrfernleitungstransporte 215
Übertragung von Stromfernleitungen 217
7. Post- und Kurierdienste (KEP)  
Post- und Kurierdienste im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen 696
Sonstige Post- und Kurierdienste 691
8. Sonstige Transportdienstleistungen  
Bedarf für Transportmittel 361
Weltraumtransporte 629
Allgemeine Transportnebenleistungen 680
Versicherungsverkehr  
1. Lebensversicherungen (ohne Risikolebensversicherung)  
Lebensversicherungen inländischer Versicherungsnehmer 400
Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Ausländern 440
Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Inländern 443
2. Lebensversicherungszweitmarkt  
Lebensversicherungszweitmarkt 401
3. Transportversicherungen  
Transportversicherung inländischer Versicherungsnehmer 410
Transportversicherung inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Ausländern 441
Transportversicherung inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Inländern 444
4. Sonstige Versicherungen  
Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsnehmer 420
Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Ausländern 442
Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Inländern 445
5. Rückversicherungen  
Abgehendes (Retro-) Geschäft 450
Eingehendes (Rück-) Geschäft 451
Rückversicherungsprovision 439
Prämien- und Schadensrückerstattungen im abgehenden (Retro-) Geschäft – Korrektur Kennz. 450 (fakultativ) 447
Prämien- und Schadensrückerstattungen im eingehenden (Rück-) Geschäft – Korrektur Kennz. 451 (fakultativ) 448
Gewinnbeteiligungen bei Rückversicherungen 449
Verlustbeteiligungen bei Rückversicherungen 459
Portfolioübertragung zwischen Versicherern 452
6. Betriebsrenten  
Ausländische Pensionskassen und Vorsorgewerke 638
Inländische Pensionskassen und Vorsorgewerke 639
7. Sonstiges  
Sonstige Einnahmen von Versicherungen 460
Versicherungsnebenleistungen 657
Reiseverkehr  
Reiseverkehr 017
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Private Übertragungen  
Zahlungen im Verkehr mit ausländischen Behörden 810
Subventionen der Europäischen Union 812
Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung, Restitution 850
Wiedergutmachungsleistungen privater Stellen 724
Privater Schuldenerlass 727
Unterstützungszahlungen zwischen privaten Haushalten 728
Unterstützungszahlungen ausländischer Arbeitnehmer 861
Kapitalanlagen ausländischer Arbeitnehmer 862
Sonstige private Unterstützungszahlungen 729
Transaktionen des Bundes, der Länder und der Gemeinden  
1. Ausgaben für Renten  
Renten 526
Pensionen 527
Kriegsopferversorgung 528
Sonstige Renten 529
2. Steuereinnahmen und Steuererstattungen inländischer öffentlicher Stellen  
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 762
Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer 763
Mehrwertsteuer 764
Gewerbesteuer 765
Grund- und Grunderwerbsteuer 769
Sonstige Steuern 774
3. Zahlungen des Bundes an deutsche diplomatische Vertretungen  
Zahlungen des Bundes an die diplomatischen Vertretungen im Ausland zur Bestreitung der laufenden Kosten 710
Gehaltszahlungen an deutsche Beschäftigte bei deutschen Botschaften und Konsulaten 712
Gehaltszahlungen an ausländische Beschäftige bei deutschen Botschaften und Konsulaten 525
4. Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden  
Wiedergutmachungsleistungen öffentlicher Stellen 720
Transaktionen mit Internationalen Organisationen 740
Einnahmen und Ausgaben der Bundeswehr 700
Schuldenerlass des Bundes 725
Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder, Gemeinden und anderer öffentlicher Stellen 760
Sonstige Übertragungen  
Europäische Bankenabgabe 815
Sonstige Übertragungen 854
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Private Übertragungen  
Zahlungen im Verkehr mit ausländischen Behörden 810
Subventionen der Europäischen Union 812
Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung, Restitution 850
Wiedergutmachungsleistungen privater Stellen 724
Privater Schuldenerlass 727
Unterstützungszahlungen zwischen privaten Haushalten 728
Unterstützungszahlungen ausländischer Arbeitnehmer 861
Kapitalanlagen ausländischer Arbeitnehmer 862
Sonstige private Unterstützungszahlungen 729
Transaktionen des Bundes, der Länder und der Gemeinden  
1. Ausgaben für Renten  
Renten 526
Pensionen 527
Kriegsopferversorgung 528
Sonstige Renten 529
2. Steuereinnahmen und Steuererstattungen inländischer öffentlicher Stellen  
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 762
Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer 763
Mehrwertsteuer 764
Gewerbesteuer 765
Grund- und Grunderwerbsteuer 769
Sonstige Steuern 774
3. Zahlungen des Bundes an deutsche diplomatische Vertretungen  
Zahlungen des Bundes an die diplomatischen Vertretungen im Ausland zur Bestreitung der laufenden Kosten 710
Gehaltszahlungen an deutsche Beschäftigte bei deutschen Botschaften und Konsulaten 712
Gehaltszahlungen an ausländische Beschäftige bei deutschen Botschaften und Konsulaten 525
4. Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden  
Wiedergutmachungsleistungen öffentlicher Stellen 720
Transaktionen mit Internationalen Organisationen 740
Einnahmen und Ausgaben der Bundeswehr 700
Schuldenerlass des Bundes 725
Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder, Gemeinden und anderer öffentlicher Stellen 760
Sonstige Übertragungen  
Europäische Bankenabgabe 815
Sonstige Übertragungen 854
Transithandel 
Transithandel003
Handel mit elektrischem Strom, Gas und Gold 
Handel mit Gas – Übergabepunkt im Inland998
Handel mit Gas – Übergabepunkt im Ausland990
Handel mit elektrischem Strom – Übergabepunkt im Inland994
Handel mit elektrischem Strom – Übergabepunkt im Ausland995
Handel mit Gold989
Sonstiger Warenverkehr 
Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an die im Inland stationierten ausländischen Streitkräfte770
Einnahmen und Ausgaben im sonstigen Warenverkehr997
Nebenleistungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr 
Zahlungen im Zusammenhang mit deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen, die den Wert der Waren reduzieren600
Zahlungen im Zusammenhang mit deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen, die den Wert der Waren erhöhen602
Abgaben im Zusammenhang mit deutschen Ein- und Ausfuhren601
Gewährleistungen, Ersatz- und Rückzahlungen sowie Preisnachlässe im Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland610
Kryptowerte und Nonfungible Token 
Kryptowerte und digitale Vermögenswerte ohne korrespondierende Verbindlichkeit804
Ausländische Kryptowerte und digitale Vermögenswerte mit Verbindlichkeiten814
Inländische Kryptowerte und digitale Vermögenswerte mit Verbindlichkeiten824
Nonfungible Token (NFT)834
Ausländische Wertpapiere 
1.Anleihen 
a)Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten 
 Euro-Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten701
 Fremdwährungs-Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten101
b)Anleihen ausländischer privater Emittenten 
 Euro-Anleihen ausländischer privater Emittenten702
 Fremdwährungs-Anleihen ausländischer privater Emittenten102
2.Geldmarktpapiere 
 Geldmarktpapiere ausländischer Emittenten105
3.Aktien 
 Aktien und sonstige Dividendenpapiere ausländischer Emittenten104
4.Investmentzertifikate 
a)Geldmarktfondszertifikate 
 Ausländische Geldmarktfondszertifikate mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)606
 Ausländische thesaurierende Geldmarktfonds607
b)Sonstige Investmentfondszertifikate 
 Sonstige ausländische Investmentfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)106
 Sonstige ausländische thesaurierende Investmentfonds129
Direktinvestitionen im Ausland 
1.Anteile am Kapital und an den Rücklagen ausländischer Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten 
a)Anteile an ausländischen Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen MFIs 
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen nicht börsennotierten Aktiengesellschaften107
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen börsennotierten Aktiengesellschaften827
 Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen108
b)Anteile an ausländischen Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten 
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen nicht börsennotierten Aktiengesellschaften207
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen börsennotierten Aktiengesellschaften927
 Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen208
c)Anteile an ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen MFIs 
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften – Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten111
 Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen112
d)Anteile an ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten 
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften – Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten211
 Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen212
 Explorationsaufwendungen im Ausland237
2.Direktinvestitionskredite inländischer Direktinvestoren 
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie an Zweigniederlassungen und Betriebsstätten222
 Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten267
 Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditnehmer) von ausländischen Finanzierungstöchtern, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind269
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, an denen sie nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben228
 Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, an denen sie nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben268
Kredite an Ausländer sowie Guthaben bei ausländischen Banken 
1.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit bis zu 12 Monaten (kurzfristige Kredite und Einlagen)Nicht meldepflichtig
2.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 12 Monaten (langfristige Kredite und Einlagen) 
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten an Ausländer, Dotierung und Rückzahlung von Guthaben bei ausländischen Banken sowie Abtretung (offen oder still) von Auslandsforderungen mit einer jeweiligen Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch 
 Unternehmen und Privatpersonen221
 Öffentliche Haushalte321
 Erwerb und Abtretung (offen oder still) sowie Tilgung von Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen, Namenspfandbriefen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren ausländischer Emittenten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische 
 MFIs123
 Unternehmen und Privatpersonen223
 Öffentliche Haushalte323
Grundstücke und Gebäude sowie Rechte an diesen im Ausland 
Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im Ausland sowie Erwerb und Veräußerung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – durch inländische 
MFIs132
Unternehmen und Privatpersonen232
Öffentliche Haushalte332
Sonstige Kapitalanlagen im Ausland 
1.Anteile an ausländischen Unternehmen, soweit nicht in Wertpapieren verbrieft oder unter den Direktinvestitionen zu erfassen 
 Erwerb und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen von nicht in Aktien verbrieften Unternehmensanteilen durch inländische 
 MFIs136
 Unternehmen und Privatpersonen236
 Öffentliche Haushalte336
2.Ausländische Emissionszertifikate 
 Ausländische Emissionszertifikate467
3.Übrige Kapitalanlagen im Ausland 
 Erwerb und Veräußerung von übrigen Kapitalanlagen im Ausland durch inländische 
 MFIs139
 Unternehmen und Privatpersonen239
 Öffentliche Haushalte339
Inländische Wertpapiere 
1.Anleihen 
a)Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten 
 Bundesschatzanweisungen140
 Festverzinsliche Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten141
 Variabel verzinsliche Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten641
 Kapital-Strips der stripbaren Bundesanleihen133
 Zins-Strips der stripbaren Bundesanleihen134
 Fremdwährungsanleihen inländischer öffentlicher Emittenten143
b)Anleihen und Schuldverschreibungen inländischer Banken (MFIs) 
 Festverzinsliche Euro-Anleihen inländischer MFIs461
 Variabel verzinsliche Euro-Anleihen inländischer MFIs465
 Festverzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer MFIs491
 Variabel verzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer MFIs495
c)Anleihen und Schuldverschreibungen inländischer Unternehmen 
 Festverzinsliche Euro-Anleihen inländischer Unternehmen462
 Variabel verzinsliche Euro-Anleihen inländischer Unternehmen466
 Festverzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer Unternehmen492
 Variabel verzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer Unternehmen496
2.Geldmarktpapiere 
 Geldmarktpapiere inländischer MFIs145
 Geldmarktpapiere inländischer Unternehmen245
 Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)344
 Übrige Geldmarktpapiere inländischer öffentlicher Emittenten345
3.Aktien 
 Bankaktien inländischer Emittenten144
 Nichtbankaktien inländischer Emittenten258
4.Genussscheine 
 Genussscheine inländischer Emittenten155
5.Investmentzertifikate 
a)Geldmarktfondszertifikate 
 Inländische Geldmarktfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)646
 Inländische thesaurierende Geldmarktfonds647
b)Sonstige Investmentfondszertifikate 
 Sonstige inländische Investmentfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)146
 Sonstige inländische thesaurierende Investmentfonds157
Direktinvestitionen im Inland 
1.Anteile am Kapital und an den Rücklagen von inländischen Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten 
a)Anteile an inländischen MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft 
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen nicht börsennotierten MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch nicht börsennotierte MFIs147
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen börsennotierten MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch börsennotierte MFIs847
 Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft148
b)Anteile an inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaften 
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen nicht börsennotierten Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch nicht börsennotierte Unternehmen247
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen börsennotierten Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch börsennotierte Unternehmen947
 Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft248
c)Anteile an inländischen MFIs in anderer Rechtsform als der der Aktiengesellschaft 
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen MFIs, die nicht Aktiengesellschaften sind, sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei diesen inländischen MFIs. Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Banken, die inländische MFIs sind151
 Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen MFIs in der Rechtsform der Nicht-Aktiengesellschaft152
d)Anteile an inländischen Unternehmen in anderer Rechtsform als der der Aktiengesellschaft 
 Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen Unternehmen, die nicht Aktiengesellschaften sind, sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei diesen inländischen Unternehmen. Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen und Privatpersonen251
 Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Nicht-Aktiengesellschaft252
2.Direktinvestitionskredite inländischer Direktinvestitionsunternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten 
 Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) bei ausländischen Unternehmen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie Kreditaufnahmen von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten bei ihren ausländischen Zentralen262
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie Kredite, die inländische Zweigniederlassungen und Betriebsstätten an ihre ausländischen Zentralen geben227
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Finanzierungstöchter (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen und Privatpersonen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind219
 Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, die an ihnen nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben268
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, die an ihnen nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben228
Kredite an Inländer sowie Guthaben bei inländischen Banken 
1.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit bis zu 12 Monaten (kurzfristige Kredite und Einlagen) 
 Stille Abtretung und Tilgung von kurzfristigen Inlandsforderungen und Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit bis 12 Monate) durch Inländer, unterschieden nach inländischen Schuldnergruppen: 
 MFIs175
 Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds)075
 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen675
 Sonstige finanzielle Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S. 125, S. 126 und S. 127)275
 Nichtfinanzielle Unternehmen975
 Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck875
 Öffentliche Haushalte373
2.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 12 Monaten (langfristige Kredite und Einlagen) 
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten (sowie offene Abtretung von Inlandsforderungen) mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten an inländische 
 Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds)041
 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen541
 Sonstige finanzielle Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S. 125, S. 126 und S. 127)261
 Nichtfinanzielle Unternehmen und Privatpersonen941
 Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck841
 Öffentliche Haushalte351
 Erstabsatz und offene Abtretung sowie Tilgung oder Rückerwerb von langfristigen Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit über 12 Monate) durch Inländer 
 Emissionen von MFIs163
 Emissionen von Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen663
 Emissionen von sonstigen finanziellen Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S.125, S.126, und S.127)263
 Emissionen von nichtfinanziellen Unternehmen963
 Emissionen des Bundes366
 Emissionen der Länder367
 Emissionen von Städten und Gemeinden368
 Stille Abtretung und Tilgung von langfristigen Inlandsforderungen und Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit über 12 Monate) durch Inländer, unterschieden nach folgenden inländischen Schuldnergruppen: 
 MFIs176
 Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds)076
 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen776
 Sonstige finanzielle Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S.125, S.126, und S.127)276
 Nichtfinanzielle Unternehmen976
 Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck876
 Öffentliche Haushalte352
Grundstücke und Gebäude sowie Rechte an diesen im Inland 
Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im Inland oder von im Inland Aufgelegten Immobilienzertifikaten geschlossener Immobilienfonds – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – durch 
MFIs (Eigengeschäft)172
Unternehmen und Privatpersonen272
Öffentliche Haushalte372
Sonstige Kapitalanlagen im Inland 
1.Anteile an inländischen Unternehmen, soweit nicht in Wertpapieren verbrieft oder unter den Direktinvestitionen zu erfassen 
 Erwerb und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen von nicht in Aktien verbrieften Unternehmensanteilen an inländischen 
 MFIs178
 Unternehmen278
2.Inländische Emissionszertifikate 
 Inländische Emissionszertifikate507
3.Übriger Kapitalverkehr im Inland 
 Erwerb und Veräußerung von übrigen Kapitalanlagen im Inland bei inländischen 
 MFIs179
 Unternehmen und Privatpersonen279
 Öffentlichen Haushalten379
1. Financial Futures 
Financial Futures, ausländische Terminbörsen882
Financial Futures, inländische Terminbörsen842
2. Optionen 
Optionen, ausländische Terminbörsen821
Optionen, inländische Terminbörsen831
3. Forward Rate Agreements (FRAs) 
Forward Rate Agreements898
4. Zins- und Währungsswaps 
Swapzinsen und Ausgleichszahlungen584
5. Equity Swaps 
Equity Swaps984
6. OTC-Optionen 
OTC-Optionen mit ausländischen Stillhaltern820
OTC-Optionen mit inländischen Stillhaltern830
Mitarbeiteroptionen von inländischen Gesellschaften832
Mitarbeiteroptionen von ausländischen Gesellschaften833
7. Credit Default Swaps 
Credit Default Swaps840
8. Total Return Swaps 
Total Return Swaps584
9. Optionsscheine 
Optionsscheine ausländischer Emittenten110
Optionsscheine inländischer Emittenten150
10. Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte 
Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte883
Erträge aus Wertpapieren 
1.Zinsen auf Wertpapiere 
a)Zinsen auf Wertpapiere öffentlicher Emittenten 
 Zinsen auf Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer als erste inländische Stelle von ausländischen Lagerstellen erhalten382
b)Zinsen auf Wertpapiere privater Emittenten 
 Zinsen auf Wertpapiere inländischer privater Emittenten, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer als erste inländische Stelle von ausländischen Lagerstellen erhalten183
2.Dividenden, Erträge aus Genussscheinen und Investmentzertifikaten 
 Erträge aus ausländischen Aktien oder Genussscheinen, die von inländischen MFIs vereinnahmt werden185
 Erträge aus ausländischen Aktien oder Genussscheinen, die von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten vereinnahmt werden985
 Erträge aus inländischen Aktien oder Genussscheinen, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die über ausländische Lagerstellen an Inländer gezahlt werden285
 Erträge auf ausländische Investmentzertifikate, die von inländischen MFIs vereinnahmt werden585
 Erträge auf ausländische Investmentzertifikate, die von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten vereinnahmt werden885
 Erträge auf inländische Investmentanteile, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer von ausländischen Lagerstellen erhalten685
Erträge aus Direktinvestitionen 
1.Erträge aus Aktien 
 Erträge aus Anteilen an Aktiengesellschaften, die von inländischen MFIs vereinnahmt oder gezahlt werden188
 Erträge aus Anteilen an Aktiengesellschaften, die von inländischen Unternehmen und Privatpersonen vereinnahmt oder gezahlt werden288
2.Erträge aus sonstigen Beteiligungen 
 Erträge aus Anteilen an sonstigen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH-Anteilen), die von inländischen MFIs vereinnahmt oder gezahlt werden186
 Erträge aus Anteilen an sonstigen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH-Anteilen), die von inländischen Unternehmen und Privatpersonen vereinnahmt oder gezahlt werden286
 Erträge aus sonstigen Geschäfts- und Kapitalanteilen (z. B. Kommanditanteilen) sowie Zweigniederlassungen, die von inländischen MFIs vereinnahmt oder gezahlt werden187
 Erträge aus sonstigen Geschäfts- und Kapitalanteilen (z. B. Kommanditanteilen) sowie Zweigniederlassungen, die von inländischen Unternehmen und Privatpersonen vereinnahmt oder gezahlt werden287
3.Zinsen auf Direktinvestitionskredite 
 Kredite von Direktinvestoren an Tochterunternehmen: Zinsen aus Kreditgewährungen inländischer Direktinvestoren an deren ausländische Tochterunternehmen sowie Zinsen aus Kreditaufnahmen inländischer Tochterunternehmen von ihren ausländischen Direktinvestoren289
 Kredite von Tochterunternehmen an Direktinvestoren: Zinsen aus Kreditgewährungen inländischer Tochterunternehmen an deren ausländische Direktinvestoren sowie Zinsen aus Kreditaufnahmen inländischer Direktinvestoren von ihren ausländischen Tochterunternehmen689
 Kredite zwischen Schwesterunternehmen: Zinsen aus Kreditgewährungen verbundener Unternehmen, zwischen denen keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung besteht, die jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben789
 Kredite von Finanzierungstöchtern an Direktinvestoren: Zinsen aus Kreditgewährungen inländischer Finanzierungstöchter an deren ausländische Direktinvestoren sowie Zinsen aus Kreditaufnahmen inländischer Direktinvestoren von ihren ausländischen Finanzierungstöchtern889
4.Zuschüsse zur Vermeidung von Verlustvorträgen 
 Vereinnahmte oder geleistete Zuschüsse von MFIs zur Vermeidung von Verlustvorträgen bzw. Jahresfehlbeträgen sowie Übernahmen der negativen Betriebsergebnisse von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, soweit diese in das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eingehen190
 Vereinnahmte oder geleistete Zuschüsse von Unternehmen und Privatpersonen zur Vermeidung von Verlustvorträgen bzw. Jahresfehlbeträgen sowie Übernahmen der negativen Betriebsergebnisse von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, soweit diese in das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eingehen290
Zinsen auf Kredite und Bankguthaben (Einlagen) 
Einnahmen und Ausgaben von negativen Zinsen der MFIs aus Bankguthaben, Krediten etc.181
Zinseinnahmen und -ausgaben der MFIs aus Bankguthaben, Krediten etc.184
Einnahmen und Ausgaben von negativen Zinsen der Unternehmen und Privatpersonen aus Bankguthaben, Krediten etc.281
Zinseinnahmen und -ausgaben der Unternehmen und Privatpersonen aus Bankguthaben, Krediten etc.284
Einnahmen und Ausgaben von negativen Zinsen öffentlicher Haushalte aus Bankguthaben, Krediten etc.381
Zinseinnahmen und -ausgaben der öffentlichen Haushalte aus Bankguthaben, Krediten etc.384
Pacht und Miete aus Grundbesitz 
Pacht- und Mieterträge sowie -aufwendungen von inländischen MFIs180
Pacht- und Mieterträge sowie -aufwendungen von inländischen Unternehmen und Privatpersonen280
Pacht- und Mieterträge sowie -aufwendungen von inländischen öffentlichen Haushalten380
Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 
Aufwendungen und Erträge von MFIs aus sonstigen, nicht in Wertpapieren verbrieften Unternehmensbeteiligungen bei ausländischen bzw. inländischen Nicht-Aktiengesellschaften197
Aufwendungen und Erträge von Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentlichen Haushalten aus sonstigen, nicht in Wertpapieren verbrieften Unternehmensbeteiligungen bei ausländischen bzw. inländischen Nicht-Aktiengesellschaften297
Sonstige Transaktionen, die nicht direkt den Kennzahlen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs bzw. des Kapitalverkehrs zugeordnet werden können 
Sonstige Transaktionen für Waren und Dienstleistungen950
Sonstige Transaktionen im Kapitalverkehr951

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2944 - 2945)
 

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2946 - 2947)
 

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2948 - 2949)
 

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2950 - 2951)
 

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2952 - 2953)
 

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2954 - 2956)
 

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2957 - 2958)
 

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2959 - 2960)
 

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2961 - 2962)
 

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2963 - 2964)
 

Kapitel 10 - Übergangsbestimmungen, Evaluierung und Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(Fundstelle: BAnz AT 28.10.2020 V1)
Produktbezogene Dienstleistungen 
 Forschung und Entwicklung549
 Produkttests551
 Herstellung von audiovisuellen und sonstigen künstlerischen Produkten564
 Wartung und Reparatur566
 Lohnfertigung567
 Technische Dienstleistungen553
 Architekturdienstleistungen554
 Ingenieur-Dienstleistungen555
 Entsorgungsleistungen534
 Dienstleistungen für Landwirtschaft und Bergbau558
Unternehmensbezogene Dienstleistungen 
 Provisionen523
 Finanzdienstleistungen533
 Juristische Dienstleistungen536
 Wirtschaftsprüfung, Buchführung, Steuerberatung546
 Unternehmens- und Public-Relation-Beratung556
 Werbung, Marktforschung, Messekosten540
 Miete und Operationelles Leasing594
 Amtliche Gebühren619
 Pacht694
 Sonstige produktbezogene oder unternehmensbezogene Dienstleistungen571
Personenbezogene Dienstleistungen 
 Gesundheitsleistungen658
 Bildungsdienstleistungen659
 Freizeit- und Kulturdienstleistungen643
 Personalleasing517
 Entgelte für nicht selbständige Arbeit521
 Sonstige personenbezogene Dienstleistungen695
Geistiges Eigentum 
1.Nutzungsgebühren und Lizenzen 
 Nutzung von Software613
 Nutzung von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten614
 Nutzung von Forschungsergebnissen, Erfindungen und Verfahren615
 Nutzung von Marken-, Warenzeichen, Namensrechten und Franchise616
 Nutzung von sonstigen Rechten617
2.Vertriebs- und Reproduktionsrechte an geistigem Eigentum 
 Reproduktion und Vertrieb von Computersoftware623
 Reproduktion, Vertrieb und Übertragung von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten624
 Sonstige Vertriebsrechte627
3.Erwerb/Veräußerung von geistigem Eigentum 
 Kauf/Verkauf von Software633
 Kauf/Verkauf von audiovisuellen Produkten und sonstigen künstlerischen Urheberrechten634
 Kauf/Verkauf von Forschungsergebnissen635
 Kauf/Verkauf von Markenrechten und Warenzeichen636
 Kauf/Verkauf von sonstigen Rechten637
Telekommunikations-, Computer- und Informationsdienstleistungen 
 Kommunikationsdienstleistungen576
 EDV-Dienstleistungen573
 Nachrichten- und Informationsdienste572
 Speicherung von Informationen sowie Bereitstellung entsprechender Infrastruktur574
Bauleistungen 
1.Baustellen im Ausland unter einem Jahr im Auftrag von Ausländern 
 Ausgaben für Baustellen im Ausland, die kürzer als ein Jahr bestehen580
 Einnahmen aus Baustellen im Ausland, die kürzer als ein Jahr bestehen570
2.Baustellen im Ausland über einem Jahr im Auftrag von Ausländern 
 Ausgaben für Baustellen im Ausland, die länger als ein Jahr bestehen579
 Einnahmen aus Baustellen im Ausland, die länger als ein Jahr bestehen569
3.Baustellen im Inland unter einem Jahr im Auftrag von Inländern 
 Einnahmen aus Baustellen im Inland, die kürzer als ein Jahr bestehen580
 Ausgaben für Baustellen im Inland, die kürzer als ein Jahr bestehen570
4.Baustellen im Inland über einem Jahr im Auftrag von Inländern 
 Einnahmen aus Baustellen im Inland, die länger als ein Jahr bestehen579
 Ausgaben für Baustellen im Inland, die länger als ein Jahr bestehen569
5.Sonstige Bauleistungen 
 Reparatur von Gebäuden und anderen nicht beweglichen Sachen561
Transportdienstleistungen 
1.Seeverkehr 
 Personenbeförderung auf See654
 Seefrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen669
 Sonstige Seefrachten081
 Transportnebenleistungen für den Seeverkehr310
2.Luftverkehr 
 Personenbeförderung in Flugzeugen014
 Luftfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen225
 Sonstige Luftfrachten082
 Transportnebenleistungen für den Luftverkehr360
3.Straßenverkehr 
 Personenbeförderung auf der Straße674
 Straßenfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen240
 Sonstige Straßenfrachten671
 Transportnebenleistungen für den Straßenverkehr670
4.Schienenverkehr 
 Personenbeförderung auf der Schiene013
 Bahnfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen676
 Sonstige Bahnfrachten681
 Transportnebenleistungen für den Schienenverkehr340
5.Binnenschiffsverkehr 
 Personenbeförderung auf Binnenschiffen664
 Binnenschiffsfrachten im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen216
 Sonstige Binnenschiffsfrachten661
 Transportnebenleistungen für den Binnenschiffsverkehr690
6.Transport durch Rohr- und Stromfernleitungen 
 Rohrfernleitungstransporte im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen226
 Sonstige Rohrfernleitungstransporte215
 Übertragung von Stromfernleitungen217
7.Post- und Kurierdienste (KEP) 
 Post- und Kurierdienste im Zusammenhang mit den deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen696
 Sonstige Post- und Kurierdienste691
8.Sonstige Transportdienstleistungen 
 Bedarf für Transportmittel361
 Weltraumtransporte629
 Allgemeine Transportnebenleistungen680
Versicherungsverkehr 
1.Lebensversicherungen (ohne Risikolebensversicherung) 
 Lebensversicherungen inländischer Versicherungsnehmer400
 Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Ausländern440
 Lebensversicherungen inländischer Versicherungsgeber mit Inländern443
2.Lebensversicherungszweitmarkt 
 Lebensversicherungszweitmarkt401
3.Transportversicherungen 
 Transportversicherung inländischer Versicherungsnehmer410
 Transportversicherung inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Ausländern441
 Transportversicherung inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Inländern444
4.Sonstige Versicherungen 
 Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsnehmer420
 Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Ausländern442
 Sonstiger Versicherungsverkehr inländischer Versicherungsgeber – Versicherungsvertrag mit Inländern445
5.Rückversicherungen 
 Abgehendes (Retro-) Geschäft450
 Eingehendes (Rück-) Geschäft451
 Rückversicherungsprovision439
 Prämien- und Schadensrückerstattungen im abgehenden (Retro-) Geschäft – Korrektur Kennz. 450 (fakultativ)447
 Prämien- und Schadensrückerstattungen im eingehenden (Rück-) Geschäft – Korrektur Kennz. 451 (fakultativ)448
 Gewinnbeteiligungen bei Rückversicherungen449
 Verlustbeteiligungen bei Rückversicherungen459
 Portfolioübertragung zwischen Versicherern452
6.Betriebsrenten 
 Ausländische Pensionskassen und Vorsorgewerke638
 Inländische Pensionskassen und Vorsorgewerke639
7.Sonstiges 
 Sonstige Einnahmen von Versicherungen460
 Versicherungsnebenleistungen657
Reiseverkehr 
 Reiseverkehr017
Private Übertragungen 
 Zahlungen im Verkehr mit ausländischen Behörden810
 Subventionen der Europäischen Union812
 Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung, Restitution850
 Wiedergutmachungsleistungen privater Stellen724
 Privater Schuldenerlass727
 Unterstützungszahlungen zwischen privaten Haushalten728
 Unterstützungszahlungen ausländischer Arbeitnehmer861
 Kapitalanlagen ausländischer Arbeitnehmer862
 Sonstige private Unterstützungszahlungen729
Transaktionen des Bundes, der Länder und der Gemeinden 
1.Ausgaben für Renten 
 Renten526
 Pensionen527
 Kriegsopferversorgung528
 Sonstige Renten529
2.Steuereinnahmen und Steuererstattungen inländischer öffentlicher Stellen 
 Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag762
 Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer763
 Mehrwertsteuer764
 Gewerbesteuer765
 Grund- und Grunderwerbsteuer769
 Sonstige Steuern774
3.Zahlungen des Bundes an deutsche diplomatische Vertretungen 
 Zahlungen des Bundes an die diplomatischen Vertretungen im Ausland zur Bestreitung der laufenden Kosten710
 Gehaltszahlungen an deutsche Beschäftigte bei deutschen Botschaften und Konsulaten712
 Gehaltszahlungen an ausländische Beschäftige bei deutschen Botschaften und Konsulaten525
4.Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden 
 Wiedergutmachungsleistungen öffentlicher Stellen720
 Transaktionen mit Internationalen Organisationen740
 Einnahmen und Ausgaben der Bundeswehr700
 Schuldenerlass des Bundes725
 Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder, Gemeinden und anderer öffentlicher Stellen760
Sonstige Übertragungen 
 europäische Bankenabgabe815
 Sonstige Übertragungen854
Transithandel 
 Transithandel003
Handel mit elektrischem Strom und Gas 
Handel mit Gas – Übergabepunkt im Inland998
Handel mit Gas – Übergabepunkt im Ausland990
Handel mit elektrischem Strom – Übergabepunkt im Inland994
Handel mit elektrischem Strom – Übergabepunkt im Ausland995
Handel mit Gold 
 Handel mit Gold989
Sonstiger Warenverkehr 
 Lieferungen von Waren und Dienstleistungen an die im Inland stationierten ausländischen Streitkräfte770
 Einnahmen und Ausgaben im Sonstigen Warenverkehr997
Nebenleistungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr 
 Zahlungen im Zusammenhang mit deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen, die den Wert der Waren reduzieren600
 Zahlungen im Zusammenhang mit deutschen Ein- und Ausfuhren und Verbringungen, die den Wert der Waren erhöhen602
 Abgaben im Zusammenhang mit deutschen Ein- und Ausfuhren601
 Gewährleistungen, Ersatz- und Rückzahlungen sowie Preisnachlässe im Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland610
Ausländische Wertpapiere 
1.Anleihen 
 a)Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten 
  Euro-Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten701
  Fremdwährungs-Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten101
 b)Anleihen ausländischer privater Emittenten 
  Euro-Anleihen ausländischer privater Emittenten702
  Fremdwährungs-Anleihen ausländischer privater Emittenten102
2.Geldmarktpapiere 
  Geldmarktpapiere ausländischer Emittenten105
3.Aktien 
  Aktien und sonstige Dividendenpapiere ausländischer Emittenten104
4.Investmentzertifikate 
 a)Geldmarktfondszertifikate 
  Ausländische Geldmarktfondszertifikate mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)606
  Ausländische thesaurierende Geldmarktfonds607
 b)Sonstige Investmentfondszertifikate 
  Sonstige ausländische Investmentfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)106
  Sonstige ausländische thesaurierende Investmentfonds129
Direktinvestitionen im Ausland 
1.Anteile am Kapital und an den Rücklagen ausländischer Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten 
 a)Anteile an ausländischen Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen MFIs 
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen nicht börsennotierten Aktiengesellschaften107
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen börsennotierten Aktiengesellschaften827
  Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen.108
 b)Anteile an ausländischen Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten 
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen nicht börsennotierten Aktiengesellschaften207
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen börsennotierten Aktiengesellschaften927
  Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen.208
 c)Anteile an ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften, gehalten von inländische MFIs 
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften – Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten111
  Einzahlungen in dieKapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen112
 d)Anteile an ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften, gehalten von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten 
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften – Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten211
  Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen bei ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen212
  Explorationsaufwendungen im Ausland237
2.Direktinvestitionskredite inländischer Direktinvestoren 
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie an Zweigniederlassungen und Betriebsstätten222
 Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie von ausländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten267
 Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte (als Kreditnehmer) von ausländischen Finanzierungstöchtern, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind269
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, an denen sie nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben228
 Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, an denen sie nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben268
Kredite an Ausländer sowie Guthaben bei ausländischen Banken 
1.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit bis zu 12 Monaten (kurzfristige Kredite und Einlagen)Nicht meldepflichtig
2.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 12 Monaten (langfristige Kredite und Einlagen) 
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten an Ausländer, Dotierung und Rückzahlung von Guthaben bei ausländischen Banken, sowie Abtretung (offen oder still) von Auslandsforderungen mit einer jeweiligen Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch 
 Unternehmen und Privatpersonen221
 Öffentliche Haushalte321
 Erwerb und Abtretung (offen oder still) sowie Tilgung von Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen, Namenspfandbriefen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren ausländischer Emittenten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische 
 MFIs123
 Unternehmen und Privatpersonen223
 Öffentliche Haushalte323
Grundstücke und Gebäude sowie Rechte an diesen im Ausland 
 Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im Ausland sowie Erwerb und Veräußerung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – durch inländische 
 MFIs132
 Unternehmen und Privatpersonen232
 Öffentliche Haushalte332
Sonstige Kapitalanlagen im Ausland 
1.Anteile an ausländischen Unternehmen, soweit nicht in Wertpapieren verbrieft oder unter den Direktinvestitionen zu erfassen 
 Erwerb und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen von nicht in Aktien verbrieften Unternehmensanteilen durch inländische 
 MFIs136
 Unternehmen und Privatpersonen236
 Öffentliche Haushalte336
2.Ausländische Emissionszertifikate 
 Ausländische Emissionszertifikate467
3.Übrige Kapitalanlagen im Ausland 
 Erwerb und Veräußerung von Übrigen Kapitalanlagen im Ausland durch inländische 
 MFIs139
 Unternehmen und Privatpersonen239
 Öffentliche Haushalte339
Inländische Wertpapiere 
1.Anleihen 
 a)Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten 
  Bundesschatzanweisungen140
  Festverzinsliche Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten141
  Variabel verzinsliche Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten641
  Kapital-Strips der stripbaren Bundesanleihen133
  Zins-Strips der stripbaren Bundesanleihen134
  Fremdwährungsanleihen inländischer öffentlicher Emittenten143
 b)Anleihen und Schuldverschreibungen inländischer Banken (MFIs) 
  Festverzinsliche Euro-Anleihen inländischer MFIs461
  Variabel verzinsliche Euro-Anleihen inländischer MFIs465
  Festverzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer MFIs491
  Variabel verzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer MFIs495
 c)Anleihen und Schuldverschreibungen inländischer Unternehmen 
  Festverzinsliche Euro-Anleihen inländischer Unternehmen462
  Variabel verzinsliche Euro-Anleihen inländischer Unternehmen466
  Festverzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer Unternehmen492
  Variabel verzinsliche Fremdwährungsanleihen inländischer Unternehmen496
2.Geldmarktpapiere 
 Geldmarktpapiere inländischer MFIs145
 Geldmarktpapiere inländischer Unternehmen245
 Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)344
 Übrige Geldmarktpapiere inländischer öffentlicher Emittenten345
3.Aktien 
 Bankaktien inländischer Emittenten144
 Nichtbankaktien inländischer Emittenten258
4.Genussscheine 
 Genussscheine inländischer Emittenten155
5.Investmentzertifikate 
 a)Geldmarktfondszertifikate 
  Inländische Geldmarktfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)646
  Inländische thesaurierende Geldmarktfonds647
 b)Sonstige Investmentfondszertifikate 
  Sonstige inländische Investmentfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)146
 Sonstige inländische thesaurierende Investmentfonds157
Direktinvestitionen im Inland 
1.Anteile am Kapital und an den Rücklagen von inländischen Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten 
 a)Anteile an inländischen MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft 
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen nicht börsennotierten MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch nicht börsennotierte MFIs147
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen börsennotierten MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch börsennotierte MFIs847
  Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen MFIs in der Rechtsform der Aktiengesellschaft148
 b)Anteile an inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaften 
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen nicht börsennotierten Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch nicht börsennotierte Unternehmen247
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen börsennotierten Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen in Form von inländischen Aktien, ausgegeben durch börsennotierte Unternehmen947
  Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft248
 c)Anteile an inländischen MFIs in anderer Rechtsform als der der Aktiengesellschaft 
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen MFIs, die nicht Aktiengesellschaften sind, sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei diesen inländischen MFIs. Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Banken, die inländische MFIs sind151
  Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen MFIs in der Rechtsform der Nicht-Aktiengesellschaft152
 d)Anteile an inländischen Unternehmen in anderer Rechtsform als der der Aktiengesellschaft 
  Erwerb bzw. Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an inländischen Unternehmen, die nicht Aktiengesellschaften sind, sowie Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen bei diesen inländischen Unternehmen. Zahlungen bei Errichtung und Aufhebung bzw. Erwerb und Veräußerung von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Unternehmen und Privatpersonen251
  Einzahlungen in die Kapitalrücklagen und Auszahlungen aus den Rücklagen und Gewinnvorträgen einschl. der Zuschüsse zum Ausgleich von bilanzierten Verlustvorträgen bei inländischen Unternehmen in der Rechtsform der Nicht-Aktiengesellschaft252
2.Direktinvestitionskredite inländischer Direktinvestitionsunternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten 
 Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) bei ausländischen Unternehmen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie Kreditaufnahmen von inländischen Zweigniederlassungen und Betriebsstätten bei ihren ausländischen Zentralen262
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie Kredite, die inländische Zweigniederlassungen und Betriebsstätten an ihre ausländischen Zentralen geben227
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Finanzierungstöchter (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen und Privatpersonen, die an ihnen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind219
 Aufnahme und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditnehmer) von ausländischen Unternehmen, die an ihnen nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben268
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch inländische Unternehmen (als Kreditgeber) an ausländische Unternehmen, die an ihnen nicht unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, mit denen sie jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben228
Kredite an Inländer sowie Guthaben bei inländischen Banken 
1.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit bis zu 12 Monaten (kurzfristige Kredite und Einlagen) 
 Stille Abtretung und Tilgung von kurzfristigen Inlandsforderungen und Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit bis
12 Monate) durch Inländer, unterschieden nach inländischen Schuldnergruppen:
 
 MFIs175
 Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds)075
 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen675
 Sonstige finanzielle Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren (nachfolgend: S.) S. 125, S. 126 und S. 127)275
 Nichtfinanzielle Unternehmen975
 Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck875
 Öffentliche Haushalte373
2.Kredite und Bankguthaben mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als 12 Monaten
(langfristige Kredite und Einlagen)
 
 Gewährung und Rückzahlung von Krediten (sowie offene Abtretung von Inlandsforderungen) mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten an inländische 
 Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds)041
 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen541
 Sonstige finanzielle Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S. 125, S. 126 und S. 127)261
 Nichtfinanzielle Unternehmen941
 Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck841
 Öffentliche Haushalte351
 Erstabsatz und offene Abtretung sowie Tilgung oder Rückerwerb von langfristigen Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit über 12 Monate) durch Inländer 
 Emissionen von MFIs163
 Emissionen von Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen663
 Emissionen von sonstigen finanziellen Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S. 125, S. 126
und S. 127)
263
 Emissionen von nichtfinanziellen Unternehmen963
 Emissionen des Bundes366
 Emissionen der Länder367
 Emissionen von Städten und Gemeinden368
 Stille Abtretung und Tilgung von langfristigen Inlandsforderungen und Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen und ähnlichen nicht börsenfähigen Wertpapieren (Laufzeit über
12 Monate) durch Inländer, unterschieden nach folgenden inländischen Schuldnergruppen:
 
 MFIs176
 Investmentvermögen (ohne Geldmarktfonds)076
 Versicherungsgesellschaften und Altersvorsorgeeinrichtungen776
 Sonstige finanzielle Unternehmen (der ESVG 2010 Teilsektoren S. 125, S. 126 und S. 127)276
 Nichtfinanzielle Unternehmen976
 Privatpersonen und private Organisationen ohne Erwerbszweck876
 Öffentliche Haushalte352
Grundstücke und Gebäude sowie Rechte an diesen im Inland 
 Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im Inland oder von im Inland aufgelegten Immobilienzertifikaten geschlossener Immobilienfonds – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – durch 
 MFIs (Eigengeschäft)172
 Unternehmen und Privatpersonen272
 Öffentliche Haushalte372
Sonstige Kapitalanlagen im Inland 
1.Anteile an inländischen Unternehmen, soweit nicht in Wertpapieren verbrieft oder unter den Direktinvestitionen zu erfassen 
 Erwerb und Veräußerung von Kapitalbeteiligungen, Kapitaleinzahlungen, Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen von nicht in Aktien verbrieften Unternehmensanteilen an inländischen 
 MFIs178
 Unternehmen278
2.Inländische Emissionszertifikate 
 Inländische Emissionszertifikate507
3.Übriger Kapitalverkehr im Inland 
 Erwerb und Veräußerung von Übrigen Kapitalanlagen im Inland bei inländischen 
 MFIs179
 Unternehmen und Privatpersonen279
 Öffentlichen Haushalten379
1.Financial Futures 
 Financial Futures, ausländische Terminbörsen882
 Financial Futures, inländische Terminbörsen842
2.Optionen 
 Optionen, ausländische Terminbörsen821
 Optionen, inländische Terminbörsen831
3.Forward Rate Agreements (FRAs) 
 Forward Rate Agreements898
4.Zins- und Währungsswaps 
 Swapzinsen und Ausgleichszahlungen584
5.Equity Swaps 
 Equity Swaps984
6.OTC-Optionen 
 OTC-Optionen mit ausländischen Stillhaltern820
 OTC-Optionen mit inländischen Stillhaltern830
 Mitarbeiteroptionen von inländischen Gesellschaften832
 Mitarbeiteroptionen von ausländischen Gesellschaften833
7.Credit Default Swaps 
 Credit Default Swaps840
8.Total Return Swaps 
 Total Return Swaps584
9.Optionsscheine 
 Optionsscheine ausländischer Emittenten110
 Optionsscheine inländischer Emittenten150
10.Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte 
 Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte883
Erträge aus Wertpapieren 
1.Zinsen auf Wertpapiere 
 a)Zinsen auf Wertpapiere öffentlicher Emittenten 
  Zinsen auf Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer als erste inländische Stelle von ausländischen Lagerstellen erhalten382
 b)Zinsen auf Wertpapiere privater Emittenten 
  Zinsen auf Wertpapiere inländischer privater Emittenten, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer als erste inländische Stelle von ausländischen Lagerstellen erhalten183
2.Dividenden, Erträge aus Genussscheinen und Investmentzertifikaten 
 Erträge aus ausländischen Aktien oder Genussscheinen, die von inländischen MFIs vereinnahmt werden185
 Erträge aus ausländischen Aktien oder Genussscheinen, die von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten vereinnahmt werden985
 Erträge aus inländischen Aktien oder Genussscheinen, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die über ausländische Lagerstellen an Inländer gezahlt werden285
 Erträge auf ausländische Investmentzertifikate, die von inländischen MFIs vereinnahmt werden585
 Erträge auf ausländische Investmentzertifikate, die von inländischen Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Haushalten vereinnahmt werden885
 Erträge auf inländische Investmentanteile, die an Ausländer gezahlt werden bzw. die Inländer von ausländischen Lagerstellen erhalten685
Erträge aus Direktinvestitionen 
1.Erträge aus Aktien 
 Erträge aus Anteilen an Aktiengesellschaften, die von inländischen MFIs vereinnahmt oder gezahlt werden188
 Erträge aus Anteilen an Aktiengesellschaften, die von inländischen Unternehmen und Privatpersonen vereinnahmt oder gezahlt werden288
2.Erträge aus sonstigen Beteiligungen 
 Erträge aus Anteilen an sonstigen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH-Anteilen), die von inländischen MFIs vereinnahmt oder gezahlt werden186
 Erträge aus Anteilen an sonstigen Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH-Anteilen), die von inländischen Unternehmen und Privatpersonen vereinnahmt oder gezahlt werden286
 Erträge aus sonstigen Geschäfts- und Kapitalanteilen (z. B. Kommanditanteilen) sowie Zweigniederlassungen, die von inländischen MFIs vereinnahmt oder gezahlt werden187
 Erträge aus sonstigen Geschäfts- und Kapitalanteilen (z. B. Kommanditanteilen) sowie Zweigniederlassungen, die von inländischen Unternehmen und Privatpersonen vereinnahmt oder gezahlt werden287
3.Zinsen auf Direktinvestitionskredite 
 Kredite von Direktinvestoren an Tochterunternehmen: Zinsen aus Kreditgewährungen inländischer Direktinvestoren an deren ausländische Tochterunternehmen sowie Zinsen aus Kreditaufnahmen inländischer Tochterunternehmen von ihren ausländischen Direktinvestoren289
 Kredite von Tochterunternehmen an Direktinvestoren: Zinsen aus Kreditgewährungen inländischer Tochterunternehmen an deren ausländische Direktinvestoren sowie Zinsen aus Kreditaufnahmen inländischer Direktinvestoren von ihren ausländischen Tochterunternehmen689
 Kredite zwischen Schwesterunternehmen: Zinsen aus Kreditgewährungen verbundener Unternehmen, zwischen denen keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung besteht, die jedoch unmittelbar oder mittelbar einen gemeinsamen Direktinvestor haben789
 Kredite von Finanzierungstöchtern an Direktinvestoren: Zinsen aus Kreditgewährungen inländischer Finanzierungstöchter an deren ausländische Direktinvestoren sowie Zinsen aus Kreditaufnahmen inländischer Direktinvestoren von ihren ausländischen Finanzierungstöchtern889
4.Zuschüsse zur Vermeidung von Verlustvorträgen 
 Vereinnahmte oder geleistete Zuschüsse von MFIs zur Vermeidung von Verlustvorträgen bzw. Jahresfehlbeträgen sowie Übernahmen der negativen Betriebsergebnisse von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, soweit diese in das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eingehen190
 Vereinnahmte oder geleistete Zuschüsse von Unternehmen und Privatpersonen zur Vermeidung von Verlustvorträgen bzw. Jahresfehlbeträgen sowie Übernahmen der negativen Betriebsergebnisse von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen, soweit diese in das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eingehen290
Zinsen auf Kredite und Bankguthaben (Einlagen) 
 Einnahmen und Ausgaben von negativen Zinsen der MFIs aus Bankguthaben, Krediten etc.181
 Zinseinnahmen und -ausgaben der MFIs aus Bankguthaben, Krediten etc.184
 Einnahmen und Ausgaben von negativen Zinsen der Unternehmen und Privatpersonen aus Bankguthaben, Krediten etc.281
 Zinseinnahmen und -ausgaben der Unternehmen und Privatpersonen aus Bankguthaben, Krediten etc.284
 Einnahmen und Ausgaben von negativen Zinsen öffentlicher Haushalte aus Bankguthaben, Krediten etc.381
 Zinseinnahmen und -ausgaben der öffentlichen Haushalte aus Bankguthaben, Krediten etc.384
Pacht und Miete aus Grundbesitz 
 Pacht- und Mieterträge sowie -aufwendungen von inländischen MFIs180
 Pacht- und Mieterträge sowie -aufwendungen von inländischen Unternehmen und Privatpersonen280
 Pacht- und Mieterträge sowie -aufwendungen von inländischen öffentlichen Haushalten380
Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 
 Aufwendungen und Erträge von MFIs aus sonstigen, nicht in Wertpapieren verbrieften Unternehmensbeteiligungen bei ausländischen bzw. inländischen Nicht-Aktiengesellschaften197
 Aufwendungen und Erträge von Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentlichen Haushalten aus sonstigen, nicht in Wertpapieren verbrieften Unternehmensbeteiligungen bei ausländischen bzw. inländischen Nicht-Aktiengesellschaften297
Sonstige Transaktionen, die nicht direkt den Kennzahlen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs bzw. des Kapitalverkehrs zugeordnet werden können 
 Sonstige Transaktionen für Waren und Dienstleistungen950
 Sonstige Transaktionen im Kapitalverkehr951