Synopse zur Änderung an
Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV)

Erstellt am: 04.12.2025

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend dargestellten Änderungen möglicherweise nicht auf einem Änderungsgesetz beruhen. Ab und an nimmt gesetze-im-internet.de auch redaktionelle Änderungen vor, z.B. nachträgliche Korrekturen, Anmerkungen, Ergänzungen etc. In diesem Fall beziehen sich die nachfolgenden Metainformationen auf die letzte Änderung auf Grundlage eines Änderungsgesetzes.

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Für die vorliegende Synopse konnten keine Metainformationen vom Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialen (kurz DIP) ermittelt werden. Warum? Dies kann mehrere Gründe haben. Insbesondere beruht nicht jede Änderung im Bundesrecht auf einem im DIP hinterlegten Parlamentsvorgang, z.B. bei Änderungen von Verordnungen ist dies denkbar. Auch ist möglich, dass das DIP zum Zeitpunkt der Erstellung der Synopse noch nicht die aktuellen und für die Verknüpfung notwendigen Informationen hinterlegt hatte.

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Teil 4 - Nachprüfung | Abschnitt 4 - Abschluss des Nachprüfungsverfahrens

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2323)
Die praktische Ausbildung umfasst folgende Versorgungs- und Funktionsbereiche:
  Stunden 
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz80*
Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung 
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden operativen Einsatzbereichen 
Viszeralchirurgie480 
Unfallchirurgie oder Orthopädie480 
Gynäkologie oder Urologie200 
Ambulantes Operieren (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis)120 
Wahlpflichteinsätze in folgenden Disziplinen und Einsatzbereichen400 
(davon mindestens 200 Stunden je Disziplin)
Thoraxchirurgie 
Neurochirurgie 
HNO 
Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie 
Augenchirurgie 
Gefäßchirurgie 
Operative Eingriffe bei Kindern 
und andere Disziplinen 
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen 
Pflegepraktikum120 
zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte80 
Anästhesie140 
Notaufnahme und Ambulanz200 
Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.)120 
Stunden zur freien Verteilung80*
Stundenzahl insgesamt2 500 
      
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung.
 
      
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung.
Die praktische Ausbildung umfasst folgende Versorgungs- und Funktionsbereiche:
  Stunden 
Berufsspezifischer Orientierungseinsatz80*
Flexibel gestalteter Einsatz zu Beginn der Ausbildung bei der verantwortlichen Einrichtung der praktischen Ausbildung 
Allgemeine Pflichteinsätze in folgenden operativen Einsatzbereichen 
Viszeralchirurgie480 
Unfallchirurgie oder Orthopädie480 
Gynäkologie oder Urologie200 
Ambulantes Operieren (Krankenhaus/Tagesklinik/Praxis)120 
Wahlpflichteinsätze in folgenden Disziplinen und Einsatzbereichen400 
(davon mindestens 200 Stunden je Disziplin)
Thoraxchirurgie 
Neurochirurgie 
HNO 
Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie 
Augenchirurgie 
Gefäßchirurgie 
Operative Eingriffe bei Kindern 
und andere Disziplinen 
Pflichteinsätze in folgenden Funktions- und Versorgungsbereichen 
Pflegepraktikum120 
zentrale Sterilgutversorgungsabteilung bzw. Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte80 
Anästhesie140 
Notaufnahme und Ambulanz200 
Interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore, etc.)120 
Stunden zur freien Verteilung80*
Stundenzahl insgesamt2 500 
      
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung.
 
      
* Berufsspezifischer Orientierungseinsatz fakultativ. Die gegebenenfalls freiwerdenden Stundenkontingente erhöhen entsprechend die Stunden zur freien Verteilung.