Synopse zur Änderung an
Anzeigenverordnung (AnzV)

Erstellt am: 10.02.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2809 - 2811;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2809 — 2811)


(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2809 - 2811;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2809 — 2811)


     
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
  Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
  wird durch die BBk ausgefüllt  
  Identnummer des Instituts2  
                         
Prüfungsverband1   Institut/Finanzholding-Gesellschaft/
gemischte Finanzholding-Gesellschaft
                   
 Einzelanzeige  Sammelanzeige
Dies ist Teilanzeige Nr.     von insgesamt     Teilanzeigen
mit Wirkung vom:       
1.  Art der Anzeige 3
 Enge Verbindung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 1a Nr. 1 KWG)  Bedeutende Beteiligung (§ 24 Abs. 1 Nr. 13, Abs. 1a Nr. 2 KWG)
 Befreiung (§ 31 Abs. 3 KWG)    
Nachgeordnete Unternehmen von  Instituten/Finanzholding-Gesellschaften/gemischten Finanzholding-Gesellschaften (§ 12a Abs. 1 Satz 3 KWG)
   Finanzholding-Gesellschaften/gemischten Finanzholding-Gesellschaften (§ 24 Abs. 3a Satz 2, 4 und 5 KWG)
2.  Anlass der Anzeige (Nur auszufüllen bei der Abgabe einer Einzelanzeige)
 Entstehen Veränderung Beendigung 
3.  Beteiligungsunternehmen 4
 CRR -Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
 Wertpapierinstitut
(§ 2 Abs. 1 WpIG)
 E-Geld-Institut
(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 1 KWG)
 Finanzdienstleistungsinstitut
(§ 1 Abs. 1a KWG)
 Kapitalverwaltungsgesellschaft
(§ 17 KAGB)
 Finanzinstitut
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR5 )
 Finanzunternehmen
(§ 1 Abs. 3 KWG)
 Anbieter von Nebendienstleistungen
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
 Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
 gemischte Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
 Versicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 VAG)
 Versicherungsunternehmen
eines Drittstaats
(§ 7 Nr. 34 VAG)
 Versicherungs-Holdinggesellschaft
(§ 7 Nr. 31 VAG)
 Zahlungsinstitut
(§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Unternehmen    
             
Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung)   Identnummer (falls bekannt)
             
PLZ6   Sitz       Staat
             
Register-Nr./Amtsgericht6   Rechtsträgerkennung7   Wirtschaftszweig8   Servicenummer9
4.  Angaben zu den Beteiligungsquoten 10 11
wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des Beteiligungs-
unternehmens
Firma12 , Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit PLZ6 und Staat;
Register-Nr./Amtsgericht6 , Rechtsträgerkennung6 ; Wirtschaftszweig8 ; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer9
Kapitalanteil13 Kapital des
Unternehmens16
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
anteil13 17
in
Prozent
Verhältnis zum
Institut18
in
Prozent
Tsd. Euro
Nenn-
wert14
Buch-
wert15
                             
 
                             
 
                             
 
Das Institut hält an dem Beteiligungsunternehmen unter Nr. 3 eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von       Prozent.
Seite 1
5.
Weitere Angaben
5.1
Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen, wenn weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden
 Auf die Geschäftsführung des unter Nummer 3 aufgeführten Unternehmens kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.
5.2
Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen ein nachgeordnetes Unternehmen mit Sitz im Ausland ist
Es ist sichergestellt, dass die für die Erfüllung der jeweiligen Pflichten nach den §§ 10a und 25 Abs. 2 KWG erforderlichen Angaben eingehen (§ 12a Abs. 1 Satz 1 KWG):
 ja nein
Falls „nein“ angekreuzt wurde:
Der nach Art. 36 in Verbindung mit dem Art. 19 Abs. 2 Buchstabe a CRR vorzunehmende Abzug der Buchwerte trägt unseres Erachtens in einer der Zusammenfassung nach § 10a Abs. 4 oder Abs. 5 KWG vergleichbaren Weise dem Risiko aus der Begründung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung Rechnung (§ 12a Abs. 1 Satz 2 KWG):
 ja nein19
5.3
Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen ein nachgeordnetes Unternehmen ist
 Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 18 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 CRR.   
 Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 18 Abs. 4 CRR.
 Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 18 Abs. 5 CRR.
 Das Beteiligungsunternehmen ist ein nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von Art. 49 Abs. 2 CRR.
5.4
Nur auszufüllen, wenn das Beteiligungsunternehmen kein Unternehmen der Finanzbranche oder ein sonstiges in Art. 89 Abs. 1 CRR genanntes Unternehmen ist
 Die Beteiligung unterliegt nicht den Ausnahmen nach Art. 91 CRR.
 Die Beteiligung unterliegt vollständig den Ausnahmen nach Art. 91 CRR.
 Die Beteiligung unterliegt teilweise den Ausnahmen nach Art. 91 CRR. Nach Berücksichtigung der Ausnahmen verbleibt eine Beteiligung in Höhe von       20 .
   
Besondere Bemerkungen21  
             
Sachbearbeiter/in       Telefon-Nr.   E-Mail
             
Ort/Datum           Firma/Unterschrift
Seite 2
Fußnoten:
1
Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften auszufüllen.
2
Ggf. Identnummer der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft.
3
Mehrfachauswahl ist zulässig.
4
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.
5
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
6
Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.
7
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
8
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
9
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
10
Für mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der unmittelbar gehaltenen Beteiligung des anzeigepflichtigen Instituts und endet mit dem anzuzeigenden mittelbar gehaltenen Beteiligungsunternehmen unter Nummer 3.
11
Angaben zu den Beteiligungsquoten sind immer zu machen. Der Hauptvordruck ist dabei nur geeignet für einfache mittelbare Beteiligungsverhältnisse bis zu maximal vier Hierarchieebenen. Für komplexe Beteiligungsstrukturen oder mittelbare Beteiligungsverhältnisse über mehr als vier Ebenen sind die Angaben zu den Beteiligungsquoten in der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen zu machen. In diesem Fall ist Nummer 4 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen. Ggf. ist zusätzlich ein Organigramm beizufügen.
Die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist in jedem Fall einzureichen, wenn
– in den Beteiligungsstrukturen Treuhandverhältnisse vorkommen,
– Beteiligungen gleichzeitig unmittelbar und mittelbar oder über mehrere Beteiligungsketten gehalten werden,
– sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt.
12
Zu dem unter Nummer 3 angegebenen Unternehmen müssen die weiteren Angaben (Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung, Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden. Lediglich die Firma des Unternehmens muss eingetragen werden.
13
Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden (Tochter-)Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
14
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
15
Der Buchwert ist entsprechend dem vom Institut angewandten Buchführungsstandard (beispielsweise HGB, IFRS oder US GAAP) zu ermitteln.
16
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
17
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
18
Ist das Beteiligungsunternehmen ein Tochterunternehmen des anzeigepflichtigen Instituts, ist „Tochter“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
19
Falls „nein“ angekreuzt wird, ist dies zu begründen, ggf. sind weitere Unterlagen beizufügen.
20
Buchwert der Beteiligung.
21
Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung.
Diese Seite ist nicht mit einzureichen.
1
Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften auszufüllen.
2
Ggf. Identnummer der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft.
3
Mehrfachauswahl ist zulässig.
4
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.
5
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
6
Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.
7
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
8
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
9
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
10
Für mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der unmittelbar gehaltenen Beteiligung des anzeigepflichtigen Instituts und endet mit dem anzuzeigenden mittelbar gehaltenen Beteiligungsunternehmen unter Nummer 3.
11
Angaben zu den Beteiligungsquoten sind immer zu machen. Der Hauptvordruck ist dabei nur geeignet für einfache mittelbare Beteiligungsverhältnisse bis zu maximal vier Hierarchieebenen. Für komplexe Beteiligungsstrukturen oder mittelbare Beteiligungsverhältnisse über mehr als vier Ebenen sind die Angaben zu den Beteiligungsquoten in der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen zu machen. In diesem Fall ist Nummer 4 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen. Ggf. ist zusätzlich ein Organigramm beizufügen.
Die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist in jedem Fall einzureichen, wenn
– in den Beteiligungsstrukturen Treuhandverhältnisse vorkommen,
– Beteiligungen gleichzeitig unmittelbar und mittelbar oder über mehrere Beteiligungsketten gehalten werden,
– sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt.
12
Zu dem unter Nummer 3 angegebenen Unternehmen müssen die weiteren Angaben (Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung, Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden. Lediglich die Firma des Unternehmens muss eingetragen werden.
13
Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden (Tochter-)Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
14
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
15
Der Buchwert ist entsprechend dem vom Institut angewandten Buchführungsstandard (beispielsweise HGB, IFRS oder US GAAP) zu ermitteln.
16
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
17
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
18
Ist das Beteiligungsunternehmen ein Tochterunternehmen des anzeigepflichtigen Instituts, ist „Tochter“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
19
Falls „nein“ angekreuzt wird, ist dies zu begründen, ggf. sind weitere Unterlagen beizufügen.
20
Buchwert der Beteiligung.
21
Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung.

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2814 - 2816;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2814 — 2816)


(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2814 - 2816;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2814 — 2816)


     
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
  Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
  wird durch die BBk ausgefüllt  
  Identnummer des Instituts  
                         
Prüfungsverband1   Institut                    
 Einzelanzeige  Sammelanzeige
Dies ist Teilanzeige Nr.     von insgesamt     Teilanzeigen
mit Wirkung vom:       
1.  Art der Anzeige 2
 Bedeutende Beteiligung (§ 24 Abs. 1 Nr. 10, Abs. 1a Nr. 3 Alt. 1 KWG)  Enge Verbindung (§ 24 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 1a Nr. 1 KWG)
 Inhaber einer bedeutenden Beteiligung an einem dem Institut nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 Alt. 2 KWG)
2.  Anlass der Anzeige (Nur auszufüllen bei der Abgabe einer Einzelanzeige)
 Erwerb Veränderung Aufgabe 
3.  Anteilseigner 4
 CRR-Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
 Wertpapierinstitut
(§ 2 Abs. 1 WpIG)
 E-Geld-Institut
(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 1 KWG)
 Finanzdienstleistungsinstitut
(§ 1 Abs. 1a KWG)
KapitalverwaldungsgesellschaftKapitalverwaltungsgesellschaft
(§ 17 KAGB)
 Finanzinstitut
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR5 )
 Finanzunternehmen
(§ 1 Abs. 3 KWG)
 Anbieter von Nebendienstleistungen
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
 Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
 gemischte Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
 Versicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 VAG)
 Versicherungsunternehmen
eines Drittstaats
(§ 7 Nr. 34 VAG)
 Versicherungs-Holdinggesellschaft
(§ 7 Nr. 31 VAG)
 Zahlungsinstitut
(§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Unternehmen  sonstiger Anteilseigner  
3.  Anteilseigner 4
 CRR-Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
 Wertpapierinstitut
(§ 2 Abs. 1 WpIG)
 E-Geld-Institut
(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 1 KWG)
 Finanzdienstleistungsinstitut
(§ 1 Abs. 1a KWG)
KapitalverwaldungsgesellschaftKapitalverwaltungsgesellschaft
(§ 17 KAGB)
 Finanzinstitut
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR5 )
 Finanzunternehmen
(§ 1 Abs. 3 KWG)
 Anbieter von Nebendienstleistungen
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
 Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
 gemischte Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
 Versicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 VAG)
 Versicherungsunternehmen
eines Drittstaats
(§ 7 Nr. 34 VAG)
 Versicherungs-Holdinggesellschaft
(§ 7 Nr. 31 VAG)
 Zahlungsinstitut
(§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Unternehmen  sonstiger Anteilseigner  
             
Name/Firma und Rechtsform des Anteilseigners (lt. Registereintragung)/Geburtsdatum bei natürlichen Personen   Identnummer (falls bekannt)
             
PLZ6   Sitz       Staat
             
Register-Nr./Amtsgericht6   Rechtsträgerkennung7   Wirtschaftszweig8   Servicenummer9
4.  Nur auszufüllen bei der Anzeige einer bedeutenden Beteiligung eines Dritten an einem nachgeordneten ausländischen Unternehmen (§ 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG)
             
Firma und Rechtsform des nachgeordneten ausl. Unternehmens (lt. Registereintragung) Identnummer (falls bekannt)
             
PLZ   Sitz       Staat
             
Rechtsträgerkennung7   Wirtschaftszweig8       Servicenummer9
5.  Angaben zu den Beteiligungsquoten 10 11
wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des
Anteilseigners/Beteiligungs-
unternehmens
Firma12 , Rechtsform und Sitz
(lt. Registereintragung) mit PLZ6 und Staat;
Register-Nr./Amtsgericht6 , Rechtsträgerkennung7 ; Wirtschaftszweig8 ; bei natürlichen Personen
zusätzlich Angabe des Geburtsdatums;
Identnummer (falls bekannt); Servicenummer9
Kapitalanteil13 14 Kapital
des Instituts/
Unternehmens16
Tsd. Euro
Stimm-
rechts-
anteil13 17
in
Prozent
Verhältnis zum
Institut18
in
Prozent
Tsd. Euro
                           
 
                           
 
                           
 
Der Anteilseigner hält an dem Institut eine durchgerechnete Kapitalquote in Höhe von       Prozent.
Seite 1
6.
Weitere Angaben
Nur auszufüllen bei der Anzeige bedeutender Beteiligungen
Die Beteiligung an dem Institut (bei Anzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 3 KWG: an dem nach § 10a KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen) wird von dem Anteilseigner im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen gehalten


 ja
Falls „ja“ angekreuzt wurde, sind in der Unternehmensliste der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen nähere Angaben zu den anderen Personen oder Unternehmen zu machen.

Nur auszufüllen, wenn keine oder weniger als 10 Prozent der Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden
 Auf die Geschäftsführung kann ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden:
   
Besondere Bemerkungen19  
   
             
Sachbearbeiter/in       Telefon-Nr.   E-Mail
             
Ort/Datum           Firma/Unterschrift
Seite 2
Fußnoten:
1
Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften auszufüllen.
2
Mehrfachauswahl ist zulässig.
4
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht. Die Auswahl „sonstiger Anteilseigner“ ist nur für Anteilseigner ohne Unternehmenseigenschaft zu treffen.
5
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
6
Nur bei inländischen Anteilseignern anzugeben.
7
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI sind ebenfalls zu berücksichtigen.
8
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
9
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
10
Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbaren Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt in der ersten Zeile mit dem anzuzeigenden Anteilseigner laut Nummer 3 und endet mit dem anzeigepflichtigen Institut. In der ersten Zeile ist neben der Firma des Anteilseigners lediglich dessen Verhältnis zum Institut anzugeben. Ab der zweiten Zeile sind auch die Angaben zu den Anteilen auszufüllen.
11
Angaben zu den Beteiligungsquoten sind immer zu machen. Der Hauptvordruck ist dabei nur geeignet für einfache mittelbare Beteiligungsverhältnisse bis zu maximal drei Hierarchieebenen. Für komplexe Beteiligungsstrukturen oder mittelbare Beteiligungsverhältnisse über mehr als drei Ebenen sind die Angaben zu den Beteiligungsquoten in der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen zu machen. In diesem Fall ist die Tabelle unter Nummer 5 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen. Die durchgerechnete Kapitalquote unter Nummer 5 des Hauptvordrucks ist in jedem Fall anzugeben. Ggf. ist zusätzlich ein Organigramm beizufügen.
Die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist in jedem Fall einzureichen, wenn
– in den Beteiligungsstrukturen Treuhandverhältnisse vorkommen,
– die Beteiligung von einem Anteilseigner gleichzeitig unmittelbar und mittelbar oder über mehrere Beteiligungsketten gehalten wird,
– sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt,
– enge Verbindungen zu Schwesterunternehmen (§ 1 Abs. 7 KWG) angezeigt werden. In der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist dabei lediglich die vollständige Beteiligungskette vom gemeinsamen Mutterunternehmen zum Schwesterunternehmen anzugeben,
– eine bedeutende Beteiligung an einem dem anzeigepflichtigen Institut gemäß § 10a Abs. 1 KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen angezeigt wird. In der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist dabei lediglich die vollständige Beteiligungskette vom Anteilseigner zum nachgeordneten ausländischen Unternehmen anzugeben.
12
Zu dem unter Nummer 3 angezeigten Anteilseigner müssen die Angaben zum Unternehmen (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht; Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden. Lediglich die Firma des Anteilseigners muss eingetragen werden.
13
Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Anteilseigners der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
14
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Fremdwährungsbeträge sind in Euro umzurechnen. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
16
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
17
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
18
Ist das Beteiligungsunternehmen ein Mutterunternehmen des anzeigepflichtigen Instituts, ist „Mutter“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
19
Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung.
Diese Seite ist nicht mit einzureichen.
(+++ Anlage 5 Tabelle unter Nr. 3 Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Kapitalverwaldungsgesellschaft" durch das Wort "Kapitalverwaltungsgesellschaft" ersetzt +++)
1
Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften auszufüllen.
2
Mehrfachauswahl ist zulässig.
4
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht. Die Auswahl „sonstiger Anteilseigner“ ist nur für Anteilseigner ohne Unternehmenseigenschaft zu treffen.
5
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
6
Nur bei inländischen Anteilseignern anzugeben.
7
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI sind ebenfalls zu berücksichtigen.
8
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
9
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
10
Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbaren Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt in der ersten Zeile mit dem anzuzeigenden Anteilseigner laut Nummer 3 und endet mit dem anzeigepflichtigen Institut. In der ersten Zeile ist neben der Firma des Anteilseigners lediglich dessen Verhältnis zum Institut anzugeben. Ab der zweiten Zeile sind auch die Angaben zu den Anteilen auszufüllen.
11
Angaben zu den Beteiligungsquoten sind immer zu machen. Der Hauptvordruck ist dabei nur geeignet für einfache mittelbare Beteiligungsverhältnisse bis zu maximal drei Hierarchieebenen. Für komplexe Beteiligungsstrukturen oder mittelbare Beteiligungsverhältnisse über mehr als drei Ebenen sind die Angaben zu den Beteiligungsquoten in der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen zu machen. In diesem Fall ist die Tabelle unter Nummer 5 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen. Die durchgerechnete Kapitalquote unter Nummer 5 des Hauptvordrucks ist in jedem Fall anzugeben. Ggf. ist zusätzlich ein Organigramm beizufügen.
Die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist in jedem Fall einzureichen, wenn
– in den Beteiligungsstrukturen Treuhandverhältnisse vorkommen,
– die Beteiligung von einem Anteilseigner gleichzeitig unmittelbar und mittelbar oder über mehrere Beteiligungsketten gehalten wird,
– sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt,
– enge Verbindungen zu Schwesterunternehmen (§ 1 Abs. 7 KWG) angezeigt werden. In der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist dabei lediglich die vollständige Beteiligungskette vom gemeinsamen Mutterunternehmen zum Schwesterunternehmen anzugeben,
– eine bedeutende Beteiligung an einem dem anzeigepflichtigen Institut gemäß § 10a Abs. 1 KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen angezeigt wird. In der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist dabei lediglich die vollständige Beteiligungskette vom Anteilseigner zum nachgeordneten ausländischen Unternehmen anzugeben.
12
Zu dem unter Nummer 3 angezeigten Anteilseigner müssen die Angaben zum Unternehmen (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht; Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden. Lediglich die Firma des Anteilseigners muss eingetragen werden.
13
Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Anteilseigners der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
14
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Fremdwährungsbeträge sind in Euro umzurechnen. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
16
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
17
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
18
Ist das Beteiligungsunternehmen ein Mutterunternehmen des anzeigepflichtigen Instituts, ist „Mutter“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
19
Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung.
(+++ Anlage 5 Tabelle unter Nr. 3 Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "Kapitalverwaldungsgesellschaft" durch das Wort "Kapitalverwaltungsgesellschaft" ersetzt +++)
1
Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften auszufüllen.
2
Mehrfachauswahl ist zulässig.
4
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht. Die Auswahl „sonstiger Anteilseigner“ ist nur für Anteilseigner ohne Unternehmenseigenschaft zu treffen.
5
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
6
Nur bei inländischen Anteilseignern anzugeben.
7
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI sind ebenfalls zu berücksichtigen.
8
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
9
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
10
Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbaren Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt in der ersten Zeile mit dem anzuzeigenden Anteilseigner laut Nummer 3 und endet mit dem anzeigepflichtigen Institut. In der ersten Zeile ist neben der Firma des Anteilseigners lediglich dessen Verhältnis zum Institut anzugeben. Ab der zweiten Zeile sind auch die Angaben zu den Anteilen auszufüllen.
11
Angaben zu den Beteiligungsquoten sind immer zu machen. Der Hauptvordruck ist dabei nur geeignet für einfache mittelbare Beteiligungsverhältnisse bis zu maximal drei Hierarchieebenen. Für komplexe Beteiligungsstrukturen oder mittelbare Beteiligungsverhältnisse über mehr als drei Ebenen sind die Angaben zu den Beteiligungsquoten in der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen zu machen. In diesem Fall ist die Tabelle unter Nummer 5 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen. Die durchgerechnete Kapitalquote unter Nummer 5 des Hauptvordrucks ist in jedem Fall anzugeben. Ggf. ist zusätzlich ein Organigramm beizufügen.
Die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist in jedem Fall einzureichen, wenn
– in den Beteiligungsstrukturen Treuhandverhältnisse vorkommen,
– die Beteiligung von einem Anteilseigner gleichzeitig unmittelbar und mittelbar oder über mehrere Beteiligungsketten gehalten wird,
– sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt,
– enge Verbindungen zu Schwesterunternehmen (§ 1 Abs. 7 KWG) angezeigt werden. In der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist dabei lediglich die vollständige Beteiligungskette vom gemeinsamen Mutterunternehmen zum Schwesterunternehmen anzugeben,
– eine bedeutende Beteiligung an einem dem anzeigepflichtigen Institut gemäß § 10a Abs. 1 KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen angezeigt wird. In der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist dabei lediglich die vollständige Beteiligungskette vom Anteilseigner zum nachgeordneten ausländischen Unternehmen anzugeben.
12
Zu dem unter Nummer 3 angezeigten Anteilseigner müssen die Angaben zum Unternehmen (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht; Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden. Lediglich die Firma des Anteilseigners muss eingetragen werden.
13
Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Anteilseigners der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
14
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Fremdwährungsbeträge sind in Euro umzurechnen. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
16
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
17
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
18
Ist das Beteiligungsunternehmen ein Mutterunternehmen des anzeigepflichtigen Instituts, ist „Mutter“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
19
Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung.
1
Nur von Sparkassen und Kreditgenossenschaften auszufüllen.
2
Mehrfachauswahl ist zulässig.
4
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht. Die Auswahl „sonstiger Anteilseigner“ ist nur für Anteilseigner ohne Unternehmenseigenschaft zu treffen.
5
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
6
Nur bei inländischen Anteilseignern anzugeben.
7
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI sind ebenfalls zu berücksichtigen.
8
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
9
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
10
Einzutragen ist die vollständige Beteiligungskette mit den jeweiligen unmittelbaren Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt in der ersten Zeile mit dem anzuzeigenden Anteilseigner laut Nummer 3 und endet mit dem anzeigepflichtigen Institut. In der ersten Zeile ist neben der Firma des Anteilseigners lediglich dessen Verhältnis zum Institut anzugeben. Ab der zweiten Zeile sind auch die Angaben zu den Anteilen auszufüllen.
11
Angaben zu den Beteiligungsquoten sind immer zu machen. Der Hauptvordruck ist dabei nur geeignet für einfache mittelbare Beteiligungsverhältnisse bis zu maximal drei Hierarchieebenen. Für komplexe Beteiligungsstrukturen oder mittelbare Beteiligungsverhältnisse über mehr als drei Ebenen sind die Angaben zu den Beteiligungsquoten in der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen zu machen. In diesem Fall ist die Tabelle unter Nummer 5 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen. Die durchgerechnete Kapitalquote unter Nummer 5 des Hauptvordrucks ist in jedem Fall anzugeben. Ggf. ist zusätzlich ein Organigramm beizufügen.
Die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist in jedem Fall einzureichen, wenn
– in den Beteiligungsstrukturen Treuhandverhältnisse vorkommen,
– die Beteiligung von einem Anteilseigner gleichzeitig unmittelbar und mittelbar oder über mehrere Beteiligungsketten gehalten wird,
– sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt,
– enge Verbindungen zu Schwesterunternehmen (§ 1 Abs. 7 KWG) angezeigt werden. In der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist dabei lediglich die vollständige Beteiligungskette vom gemeinsamen Mutterunternehmen zum Schwesterunternehmen anzugeben,
– eine bedeutende Beteiligung an einem dem anzeigepflichtigen Institut gemäß § 10a Abs. 1 KWG nachgeordneten ausländischen Unternehmen angezeigt wird. In der Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen ist dabei lediglich die vollständige Beteiligungskette vom Anteilseigner zum nachgeordneten ausländischen Unternehmen anzugeben.
12
Zu dem unter Nummer 3 angezeigten Anteilseigner müssen die Angaben zum Unternehmen (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht; Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt); Servicenummer), die schon unter Nummer 3 gemacht wurden, in den Angaben zu den Beteiligungsquoten nicht wiederholt werden. Lediglich die Firma des Anteilseigners muss eingetragen werden.
13
Unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Anteilseigners der Beteiligungskette an dem hier genannten Beteiligungsunternehmen (keine durchgerechneten Quoten).
14
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Fremdwährungsbeträge sind in Euro umzurechnen. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
16
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
17
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
18
Ist das Beteiligungsunternehmen ein Mutterunternehmen des anzeigepflichtigen Instituts, ist „Mutter“ einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen.
19
Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis, Unterbeteiligung.

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2819 - 2820;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2819 — 2820)


(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2819 - 2820;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2819 — 2820)


     
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
  Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
  wird durch die BBk ausgefüllt  
  Identnummer Geschäftsleiter/in1  
                         
 Herr     Frau       Identnummer des Instituts  
                         
Nachname, sämtliche Vornamen                        
         
Geburtsdatum   Geburtsort   Servicenummer2
         
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)    
         
tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig), Identnr. (achtstellig)
1.  Anlass der Anzeige
 Übernahme  Veränderung  Aufgabe mit Wirkung vom:            
2.  Beteiligungsunternehmen 3
 CRR-Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
 Wertpapierinstitut
(§ 2 Abs. 1 WpIG)
 E-Geld-Institut
(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 1 KWG)
 Finanzdienstleistungsinstitut
(§ 1 Abs. 1a KWG)
 Kapitalverwaltungsgesellschaft
(§ 17 KAGB)
 Finanzinstitut
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR4 )
 Finanzunternehmen
(§ 1 Abs. 3 KWG)
 Anbieter von Nebendienstleistungen
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
 Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
 gemischte Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
 Versicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 VAG)
 Versicherungsunternehmen
eines Drittstaats
(§ 7 Nr. 34 VAG)
 Versicherungs-Holdinggesellschaft
(§ 7 Nr. 31 VAG)
 Zahlungsinstitut
(§ 1 Abs. 1 Satz Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Unternehmen    
             
Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung)   Identnummer (falls bekannt)
             
PLZ5   Sitz       Staat
             
Register-Nr./Amtsgericht5 ; Rechtsträgerkennung6   Wirtschaftszweig7       Servicenummer2
             
Verhältnis zum Institut nach § 15 KWG            
3.  Angaben zu den Beteiligungsquoten 8
wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des Beteiligungs-
unternehmens
Kapitalanteil9 Kapital des
Unternehmens10
Tsd. Euro
Stimmrechts-
anteil11
in Prozent
in Prozent Tsd. Euro
                       
 
   
Besondere Bemerkungen12  
   
             
Sachbearbeiter/in       Telefon-Nr.   E-Mail
             
Ort/Datum           eigenhändige Unterschrift
Fußnoten:
1
oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt.
2
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
3
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.
4
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.
5
Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.
6
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
7
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
8
Für Beteiligungsstrukturen, in denen Treuhandverhältnisse vorkommen, ist neben dem Hauptvordruck die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen einzureichen. In diesem Fall ist Nummer 3 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen.
9
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
10
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
11
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
12
Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Kapital reduziert um eigene Anteile, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis.
Diese Seite ist nicht mit einzureichen.
1
oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt.
2
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
3
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.
4
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.
5
Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.
6
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
7
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
8
Für Beteiligungsstrukturen, in denen Treuhandverhältnisse vorkommen, ist neben dem Hauptvordruck die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen einzureichen. In diesem Fall ist Nummer 3 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen.
9
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
10
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
11
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
12
Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Kapital reduziert um eigene Anteile, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis.

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1737 - 1738;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1737 — 1738)


(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1737 - 1738;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1737 — 1738)


     
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
  Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
  wird durch die BBk ausgefüllt  
  Identnummer
Geschäftsleiter(in)1
 
                         
        Identnummer des Instituts2  
                         
                         
1.  Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft
     
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung   BAK-Nr. (sechsstellig)


2.  Angaben zur Person
 Herr     Frau        
         
Nachname, sämtliche Vornamen        
3.  Angaben zur Tätigkeit
     
Gesellschaftsrechtliche Funktion3    


4.  Absicht der Bestellung
Beschluss des     vom:  
         
Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

  mit Wirkung vom        
             
Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

  neuer Zeitpunkt:        
             
Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

  Zeitpunkt der Aufgabe:     Grund der Aufgabe:  
           
5.  Vollzug der Bestellung
Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

  mit Wirkung vom        
           
6.  Ausscheiden
Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG)

  mit Wirkung vom        
             
    Grund des Ausscheidens:        
             
7.  Anlagen
Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –
Lebenslauf
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)
Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Unternehmens
Sonstiges:    
       
       
       
         
Sachbearbeiter(in)   Telefon-Nr.   E-Mail
         
Ort/Datum       Firma/Unterschrift





       
         
         
1
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt
2
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
beispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist
1
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt
2
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
beispielsweise Vorstandsmitglied, Geschäftsführer, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall, Prokurist

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1739 - 1740;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1739 — 1740)


(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1739 - 1740;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1739 — 1740)


     
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
  Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
  wird durch die BBk ausgefüllt  
  Identnummer
Mitglied des Aufsichtsrats1
 
                         
        Identnummer des Instituts2  
                         
                         
1.  Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft

     
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, Rechtsträgerkennung   BAK-Nummer (sechsstellig)


2.  Art der Anzeige
Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG)
Bestellung eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG)
Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 15a KWG)
Ausscheiden eines Mitglieds oder stellvertretenden Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 5 oder Satz 5 KWG)
3.  Angaben zur Person
 Herr     Frau        
         
Nachname, sämtliche Vornamen        
4.  Angaben zur Tätigkeit
Wurde bestellt mit Wirkung vom      
         
Scheidet aus mit Wirkung vom      
zum/als:
 
Gesellschaftsrechtliche Funktion3
 
Grund des Ausscheidens
5.  Bemerkungen
6.  Anlagen
Anlage 1 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
Anlage 2 Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –
Lebenslauf
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)
Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans des Unternehmens
Sonstiges:    
       
       
       
         
Sachbearbeiter(in)   Telefon-Nr.   E-Mail
         
Ort/Datum       Firma/Unterschrift




       
         
         
1
oder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied
2
oder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft
3
beispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied
1
oder Verwaltungsratsmitglied oder Beiratsmitglied
2
oder Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft
3
beispielsweise Aufsichtsratsmitglied, Verwaltungsratsmitglied, Aufsichtsratsvorsitzende(r), Verwaltungsratsvorsitzende(r), Beiratsmitglied

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1741 - 1744;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1741 — 1744)


(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1741 - 1744;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1741 — 1744)


Anlage 1 zur Anzeige  nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG  nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG vom:  
   nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG  nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG    
     
Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholdinggesellschaft
(= beaufsichtigtes Unternehmen)
  Name der Person
Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
– durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
1.  Angaben zur Tätigkeit
a. Bitte geben Sie an, welche Tätigkeit die angezeigte Person innehat/innehaben soll
  Mitglied des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans   Geschäftsleiter(in)
  Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses   Vorsitzende(r) des Vorstands/des Geschäftsleitungsorgans
  Vorsitzende(r) des Vergütungskontrollausschusses   stellvertretende(r) Geschäftsleiter(in)
  Vorsitzende(r) des Risikoausschusses   Verhinderungsvertreter (nach Sparkassenrecht)
  Vorsitzende(r) des Nominierungsausschusses   Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
  Vorsitzende(r) des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans   Leitungsorgan einer Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft
  sonstige Position (bitte näher erläutern)  
b. Bitte geben Sie möglichst genau an, mit welchen Hauptaufgaben und Verpflichtungen die Tätigkeit in dem beaufsichtigten Unternehmen verbunden ist und wie
    viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Person unterstellt sein werden
 
Bitte geben Sie an, ob und welchen Ausschüssen/Unterausschüssen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans oder des Vorstands die Person oder Aufsichtsorgans oder des Vorstands die Person
    angehört/angehören wird und beschreiben Sie diese:
 
c. Bitte geben Sie nachfolgende Informationen zur Bestellung der Person:
Bestellung zum:
(Planmäßige) Amtszeit:
Wird die bestellte Person eine andere Person ersetzen?   JA
  NEIN
Falls JA, wen und warum?
Ist die Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder 4 i. V. m. Satz 5 KWG unverzüglich erstattet?   JA
  NEIN
Falls NEIN, bitte begründen:
In welchem Verhältnis stehen die Person und das beaufsichtigte Unternehmen (nach der Bestellung) zueinander?
  Dienstvertragsverhältnis
  Arbeitnehmer/in
  Sonstiges – bitte erläutern –
d.  Wird die Person vor Aufnahme der Tätigkeit oder im ersten Jahr ihrer Tätigkeit eine spezielle Schulung erhalten?   JA
  NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
Schulungsinhalte Veranstalter (interne Schulung oder Name des externen Veranstalters) Beginn: Ende:
       
1.  Angaben zur Tätigkeit
a. Bitte geben Sie an, welche Tätigkeit die angezeigte Person innehat/innehaben soll
  Mitglied des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans   Geschäftsleiter(in)
  Vorsitzende(r) des Prüfungsausschusses   Vorsitzende(r) des Vorstands/des Geschäftsleitungsorgans
  Vorsitzende(r) des Vergütungskontrollausschusses   stellvertretende(r) Geschäftsleiter(in)
  Vorsitzende(r) des Risikoausschusses   Verhinderungsvertreter (nach Sparkassenrecht)
  Vorsitzende(r) des Nominierungsausschusses   Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts
  Vorsitzende(r) des Verwaltungs-/Aufsichtsorgans   Leitungsorgan einer Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft
  sonstige Position (bitte näher erläutern)  
b. Bitte geben Sie möglichst genau an, mit welchen Hauptaufgaben und Verpflichtungen die Tätigkeit in dem beaufsichtigten Unternehmen verbunden ist und wie
    viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Person unterstellt sein werden
 
Bitte geben Sie an, ob und welchen Ausschüssen/Unterausschüssen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans oder des Vorstands die Person oder Aufsichtsorgans oder des Vorstands die Person
    angehört/angehören wird und beschreiben Sie diese:
 
c. Bitte geben Sie nachfolgende Informationen zur Bestellung der Person:
Bestellung zum:
(Planmäßige) Amtszeit:
Wird die bestellte Person eine andere Person ersetzen?   JA
  NEIN
Falls JA, wen und warum?
Ist die Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder 4 i. V. m. Satz 5 KWG unverzüglich erstattet?   JA
  NEIN
Falls NEIN, bitte begründen:
In welchem Verhältnis stehen die Person und das beaufsichtigte Unternehmen (nach der Bestellung) zueinander?
  Dienstvertragsverhältnis
  Arbeitnehmer/in
  Sonstiges – bitte erläutern –
d.  Wird die Person vor Aufnahme der Tätigkeit oder im ersten Jahr ihrer Tätigkeit eine spezielle Schulung erhalten?   JA
  NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:
Schulungsinhalte Veranstalter (interne Schulung oder Name des externen Veranstalters) Beginn: Ende:
       
2.  Interessenkonflikte
Wenn die angezeigte Person in Anlage 2 dieser Anzeige Erklärungen zu potentiellen Interessenkonflikten abgegeben hat, teilen Sie bitte mit, durch welche Maßnahmen der Interessenkonflikt (unabhängig davon, ob dieser als wesentlich oder nicht wesentlich zu betrachten ist) verhindert, abgeschwächt oder gelöst werden soll. Bitte fügen Sie entsprechende Unterlagen (z. B. Satzung, Geschäftsordnung) bei.
3.  Kollektive Eignung
1. Wie ist die Person im Hinblick auf die kollektive Eignung der Geschäftsleitung/des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des beaufsichtigten Unternehmens einzuordnen? Bitte erläutern Sie, warum die (beabsichtigte) Bestellung die kollektive Eignung des Organs ergänzt. Bitte nehmen Sie dabei ggf. auf das Ergebnis der jüngsten Selbsteinschätzung der kollektiven Eignung des Organs Bezug.
 
2. Bitte erläutern Sie allgemein die Schwächen, soweit diese in Bezug auf die Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans festgestellt wurden:
 
3. Wie wird die Person dazu beitragen, einige oder alle unter Nummer 2 genannten Schwächen zu beheben?
 
4.  Weitere Informationen/Anmerkungen
 


Erklärung des beaufsichtigten Unternehmens
Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin bestätigt, dass
  die im vorliegenden Fragebogen getätigten Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;
  das beaufsichtigte Unternehmen die Bundesanstalt bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informieren wird;
  das beaufsichtigte Unternehmen sämtliche zur Beurteilung der fachlichen Eignung oder Sachkunde, Zuverlässigkeit und zeitlichen Verfügbarkeit der Person notwendigen Informationen angefordert und bei der Entscheidung, die Person als fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar zu betrachten, ausreichend berücksichtigt hat;
  die Beschreibung der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, diejenigen Aspekte der Aktivitäten des beaufsichtigten Unternehmens, für die die Person zuständig ist/sein soll, zutreffend wiedergibt;
  das beaufsichtigte Unternehmen auf Grundlage sorgfältiger Erkundigungen und unter Bezugnahme auf die in § 25c Abs. 1 und 2 KWG oder § 25d Abs. 1 bis 3 KWG bzw. § 2d Abs. 1 KWG geregelten Eignungskriterien der Auffassung ist, dass die angezeigte Person fachlich geeignet oder sachkundig, zuverlässig und ausreichend zeitlich verfügbar ist;
  das beaufsichtigte Unternehmen die angezeigte Person auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit der Funktion, die die Person innehat/innehaben soll, hingewiesen hat.
     
Datum, Unterschrift  
Erläuterungen:
Allgemeines:
Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fit and Proper Questionnaire“. Unbeschadet der Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der „Fit&Proper“-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen des Kreditwesengesetzes zugrunde.
Der Fragebogen ist von anzeigenden Instituten oder Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften zu verwenden. Im Fragebogen wird zur besseren Lesbarkeit der Begriff „beaufsichtigtes Unternehmen“ verwendet.
Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.
Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m. Satz 5 KWG beizufügen. Eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.
Zu 1. Angaben zur Tätigkeit:
Zu c: Informationen zur Bestellung der Person:
In der Regel handelt es sich bei den Verträgen der Geschäftsleiter um Dienstverträge. Soweit eine andere Vertragsgestaltung vorliegt, ist „Sonstiges“ zu wählen und entsprechend zu erläutern.
Für ein Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, das kein Arbeitnehmervertreter nach den jeweiligen Mitbestimmungsgesetzen ist, ist regelmäßig die Option „Sonstiges“ auszuwählen. Bei dieser Option sollten weitere Erläuterungen (z. B. geborenes Mitglied, Vertreter/in des Anteilseigners) gegeben werden.
Die nach dem KWG vorgeschriebenen Anzeigen sind unverzüglich zu erstatten. Die Bundesanstalt geht regelmäßig davon aus, dass eine Anzeige nicht mehr unverzüglich erfolgt ist, sobald ein Zeitraum von zwei Wochen nach Entscheidung des zuständigen Organs überschritten ist.
Zu Erklärung des beaufsichtigten Unternehmens:
Zur Erstattung der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Abs. 1 Nr. 15, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1, Satz 5, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4, Satz 5 KWG ist das beaufsichtigte Unternehmen verpflichtet. Die Abgabe der Erklärungen des beaufsichtigten Unternehmens kann, unbeschadet der Vertretungsbefugnis nach außen durch das für die Bestellung der angezeigten Person berechtigte Organ erfolgen.
Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der angezeigten Person auswirken kann. Soweit die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das beaufsichtigte Unternehmen.

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1745 - 1754;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1745 — 1754)


(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1745 - 1754;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1745 — 1754)


Anlage 2 zur Anzeige  nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG  nach § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG vom:  
   nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG  nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 oder Satz 5 KWG    
     
Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholdinggesellschaft
(beaufsichtigtes Unternehmen)
  Name der Person
Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit
– durch die angezeigte Person auszufüllen –
1.  Angaben zur Person
Name Bei Namensänderung
Akademischer Titel   Früherer akademischer Titel  
Name   Früherer Name  
Vorname   Früherer Vorname  
Weitere Vornamen   Frühere weitere Vornamen  
  Datum und Grund der Namensänderung  
Wohnsitz Weiterer Wohnsitz
Straße   Straße  
Postleitzahl, Ort   Postleitzahl, Ort  
Land   Land  
Dort gemeldet seit:   Dort gemeldet seit:  
Geburtsdatum   Personalausweisnummer/Reisepassnummer  
Geburtsort   Ausgestellt in (Land):  
Staatsangehörigkeit   Gültig bis:  
Telefonnummer (einschl. Ländervorwahl)   E-Mail-Adresse  
Frühere im Finanzsektor im In- und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte „Fit&Proper“-Beurteilungen und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte „Fit&Proper“-Beurteilungen
Beteiligte Behörde Beteiligtes Unternehmen Tätigkeit/Funktion Beginn der
Tätigkeit/Funktion
Ende der
Tätigkeit/Funktion
Datum der Beurteilung Ergebnis der Beurteilung
             
             
Bitte erläutern Sie die Gründe für die oben angeführte Nichterteilung oder negative „Fit&Proper“-Beurteilungen:

Frühere im Finanzsektor im In- und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte „Fit&Proper“-Beurteilungen und Ausland erteilte/nicht erteilte Genehmigungen und durchgeführte „Fit&Proper“-Beurteilungen
Beteiligte Behörde Beteiligtes Unternehmen Tätigkeit/Funktion Beginn der
Tätigkeit/Funktion
Ende der
Tätigkeit/Funktion
Datum der Beurteilung Ergebnis der Beurteilung
             
             
Bitte erläutern Sie die Gründe für die oben angeführte Nichterteilung oder negative „Fit&Proper“-Beurteilungen:

2.  Angaben zur Zuverlässigkeit
a.
Wird derzeit gegen Sie ein Strafverfahren (umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren) wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren geführt und mit einer Verurteilung oder Einstellung gemäß den §§ 153 und 153a StPO abgeschlossen?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Strafe, Datum der Verurteilung oder Einstellung, Führung seit dem Delikt, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände

b.
Wird derzeit gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder vergleichbares Verfahren im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt ein derartiges Verfahren mit einer Geldbuße oder sonstigen Sanktion abgeschlossen?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, (voraussichtliche) Höhe des Bußgeldes oder Art der Sanktion, Datum des Verfahrensabschlusses, Führung seit dem Verfahrensabschluss, Einsicht in Bezug auf das Verhalten, sonstige mildernde oder erschwerende Umstände

c.
Wurden Ihnen in der Vergangenheit Disziplinarmaßnahmen auferlegt oder drohen Ihnen aktuell Disziplinarstrafen? Dies schließt das Verbot der Ausübung einer Geschäftsführerfunktion und die Entlassung aus einer Vertrauensposition ein.
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

d.
Waren oder sind Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen als Schuldner/in in ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder ein vergleichbares Verfahren verwickelt?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

e.
Wurde eines oder wurden mehrere der in Abschnitt 2 erwähnten Verfahren außergerichtlich oder im Rahmen einer alternativen Streitbeilegung (z. B. durch Mediation) geregelt?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

f.
Wurden Sie Ihres Wissens nach jemals in einem Verzeichnis unzuverlässiger Schuldner geführt? Haben Sie Ihres Wissens nach bei einer anerkannten Kreditauskunftsdatei einen Negativeintrag? Ist ein Vollstreckungstitel wegen derartiger Schulden gegen Sie ergangen?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

g.
Wurde in der Vergangenheit eine durch eine öffentliche Stelle auf Sie oder auf ein von Ihnen geleitetes Unternehmen oder Gewerbe lautende Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung), Mitgliedschaft oder Registereintragung versagt, aufgehoben, zurückgenommen, widerrufen oder gelöscht oder wurde Ihnen in sonstiger Weise die Ausübung eines Berufes, der Betrieb eines Gewerbes oder die Vertretung oder Führung der Geschäfte untersagt? Wird nach Ihrem Wissen derzeit ein entsprechendes Verfahren geführt?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

h.
Hat in der Vergangenheit oder gegenwärtig eine Aufsichtsbehörde eine gewerberechtliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfung oder ein aufsichtliches Verfahren zum Erlass von Maßnahmen eingeleitet oder durchgeführt? Bitte nennen Sie Verfahren, soweit sie unter 1. nicht bereits angegeben wurden.
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei an: Behörde mit Sitz, Aktenzeichen, Gegenstand, Verfahrensstand, Ergebnis der Prüfung, Art der Maßnahme

i.
Hat die Geschäftsleitung oder das Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan des beaufsichtigten Unternehmens sich Ihres Wissens nach jemals in Bezug auf kritische Aspekte ihrer Zuverlässigkeit beraten?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher: Bitte geben Sie dabei den Inhalt und das Ergebnis der Beratungen an.

3.  Erfahrung
a. Ausbildung/Studium
Offizieller Abschluss/
Nachweis der beruflichen Qualifikation
Studiengang/Ausbildung Datum des Abschlusses Ausbildungsstätte (Universität, Hochschule,
berufsbildende Einrichtung usw.)

     

     
b. Praktische Erfahrungen im Bank-/Finanzbereich
Position Hauptaufgaben Organisation,
Unternehmen
Größe Anzahl der unterstellten
Mitarbeiter(innen)
Wesentliche Inhalte Tätig von
(Monat/Jahr)
Tätig bis
(Monat/Jahr)
Grund des
Ausscheidens

               

               
c. Sonstige relevante Erfahrungen in leitender Position außerhalb des Finanzsektors (als Mitglied eines Leitungsorgans oder der ersten oder zweiten     Führungsebene)
Position Hauptaufgaben Organisation,
Unternehmen
Größe Anzahl der unterstellten
Mitarbeiter(innen)
Wesentliche Inhalte Tätig von
(Monat/Jahr)
Tätig bis
(Monat/Jahr)
Grund des
Ausscheidens

               

               
d. Sonstige relevante Erfahrungen außerhalb des Finanzsektors (z. B. wissenschaftliche oder juristische Tätigkeit, Tätigkeit im Bereich IT, Ingenieurs- oder Personalwesen, politische Ämter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit) oder      Personalwesen, politische Ämter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit)
Position Hauptaufgaben Organisation,
Unternehmen
Größe Anzahl der unterstellten
Mitarbeiter(innen)
Wesentliche Inhalte Tätig von
(Monat/Jahr)
Tätig bis
(Monat/Jahr)
Grund des
Ausscheidens

               

               
d. Sonstige relevante Erfahrungen außerhalb des Finanzsektors (z. B. wissenschaftliche oder juristische Tätigkeit, Tätigkeit im Bereich IT, Ingenieurs- oder Personalwesen, politische Ämter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit) oder      Personalwesen, politische Ämter, sonstige nicht gewerbliche Tätigkeit)
Position Hauptaufgaben Organisation,
Unternehmen
Größe Anzahl der unterstellten
Mitarbeiter(innen)
Wesentliche Inhalte Tätig von
(Monat/Jahr)
Tätig bis
(Monat/Jahr)
Grund des
Ausscheidens

               

               
Allgemeine Erfahrung im Bankwesen gemäß EBA-Leitlinien zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen vom 22. November 2012 (EBA/GL/2012/06)
1.
Finanzmärkte
 umfassend
 eher gering
 eher umfassend
 gering
2.
Regulierungsrahmen und Regulierungsanforderungen
 umfassend
 eher gering
 eher umfassend
 gering
3.
Strategische Planung und Verständnis der Geschäftsstrategie eines Kreditinstituts oder seines Geschäftsplans und dessen Umsetzung
 umfassend
 eher gering
 eher umfassend
 gering
4.
Risikomanagement (Ermittlung, Beurteilung, Überwachung, Kontrolle und Minderung der wichtigsten Risikotypen eines Kreditinstituts, einschließlich Ihrer Verantwortlichkeiten)
 umfassend
 eher gering
 eher umfassend
 gering
5.
Beurteilung der Wirksamkeit von Vorkehrungen eines Kreditinstituts, um eine wirksame Governance, Aufsicht und Kontrolle zu schaffen
 umfassend
 eher gering
 eher umfassend
 gering
6.
Interpretation der Finanzinformationen eines Kreditinstituts und die auf diese Informationen gestützte Ermittlung von Themenschwerpunkten sowie von geeigneten Kontrollen und Maßnahmen
 umfassend
 eher gering
 eher umfassend
 gering
e.  Sonstiges Fachwissen (bitte ausführen)

4.  Interessenkonflikte
a.
Haben Sie eine enge persönliche Beziehung
 –  zu einem Mitglied der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder      Aufsichtsorgans des beaufsichtigten Unternehmens oder dessen Mutter-      oder Tochterunternehmen?
 –  zu einer Person, die eine bedeutende Beteiligung an dem beaufsichtigten      Unternehmen innehat?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

b.
Betreiben Sie oder ein von Ihnen geleitetes Unternehmen in bedeutendem Umfang Geschäfte mit dem beaufsichtigten Unternehmen oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Art und Gegenstand des Geschäfts sowie die beiderseitigen Verpflichtungen; Name des Unternehmens; Zeitraum der Geschäftsbeziehung

c.
Treten Sie als Partei (direkt oder indirekt) in einem Gerichtsverfahren gegen das beaufsichtigte Unternehmen oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen auf?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei an: Gegenstand und Stand der Gerichtsverfahren, beteiligte Unternehmen

d.
Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in den letzten zwei Jahren berufliche oder bedeutende geschäftliche Beziehungen zu dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen oder einem Konkurrenzunternehmen?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie im Falle einer aktiven Geschäftsbeziehung an, welchen (finanziellen) Wert die Beziehung für das betreffende Unternehmen des Mitglieds oder seine engen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen hat.

e.
Haben Sie (persönlich oder durch ein eng mit Ihnen verbundenes Unternehmen) oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person ein wesentliches finanzielles Interesse (z. B. durch Beteiligungen, durch sonstiges Investment) an dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen, einem Kunden oder einem Konkurrenzunternehmen des beaufsichtigten Unternehmens?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:

Name des Unternehmens Hauptgeschäftsfelder
des Unternehmens
Beziehung zwischen
den Unternehmen
relevanter Zeitraum Umfang des
finanziellen Interesses
(in % des Kapitals
und der Stimmrechte
oder Höhe der Investition)

       

       
f.
Vertreten Sie in irgendeiner Weise einen Anteilseigner des beaufsichtigten Unternehmens oder dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:

Name des Anteilseigners Beteiligung (in % des Kapitals oder der Stimmrechte) Art der Vertretung

   

   
g.
Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person wesentliche finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem beaufsichtigten Unternehmen, dessen Mutter- oder Tochterunternehmen?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte anhand der nachstehenden Tabelle näher:

Name des Anteilseigners Beteiligung (in % des Kapitals oder der Stimmrechte) Art der Vertretung

   

   
h.
Haben oder hatten Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person in den letzten zwei Jahren eine Position mit hohem politischem Einfluss inne (auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene)?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher:

Art der Position, Name des Inhabers
(soweit es sich um eine andere Person als Sie selbst handelt)
Spezifische, mit dieser Position
verbundene Befugnisse und Verpflichtungen
Verhältnis zwischen der Position
(oder der Organisation oder dem Unternehmen,
in dem die Position bekleidet wird)
und dem beaufsichtigten Unternehmen,
dessen Mutter- oder Tochterunternehmen

   

   
i.
Haben Sie oder eine Ihnen persönlich nahestehende Person weitere Verbindungen oder Engagements oder Positionen inne, die von den vorstehenden Fragen nicht erfasst werden und die den Interessen des beaufsichtigten Unternehmens schaden könnten?
 JA
 NEIN
Falls JA, erläutern Sie dies bitte näher. Bitte geben Sie dabei z. B. Art, Gegenstand, Zeitraum, Verhältnis zu dem beaufsichtigten Unternehmen an:

5.  Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen
a.
Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?
 
b.
Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?
 JA
 NEIN
c.
Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.
Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten.
a)
Unternehmen (bitte markieren Sie börsennotierte Unternehmen mit einem *)
b)
Land
c)
Beschreibung des Geschäftsfeldes des Unternehmens
d)
Größe des Unternehmens
e)
Funktion innerhalb des Unternehmens: Geschäftsleiter(in)/Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan/Sonstiges (bitte beschreiben)
f)
Privilegierte Zählweise oder Nichtberücksichtigung des Mandats
g)
Zusätzliche Verpflichtungen (z. B. Mitgliedschaft in Ausschüssen, Vorsitzfunktion)
h)
Zeitaufwand pro Woche (in Stunden) und pro Jahr (in Tagen) unter Einrechnung zusätzlicher Verpflichtungen
i)
Mandatsdauer (von – bis)
j)
Zusätzliche Anmerkungen
k)
Anzahl der Sitzungen pro Jahr
l)
Zusätzliche Informationen

                     

                     
d.
Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
 
e.
Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
 
f.
Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darauf gründende Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für die Ausübung der Mandate gibt:

g.
Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
 
h.
Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
 
6.  Weitere Informationen/Anmerkungen


Erklärung der Person
Der Unterzeichner/die Unterzeichnerin
  bestätigt, dass die Angaben nach seinem/ihrem besten Wissen und Gewissen zutreffend und vollständig sind;
  bestätigt, dass er/sie das beaufsichtigte Unternehmen bei Eintritt einer wesentlichen Änderung bezüglich der getätigten Angaben unverzüglich informiert;
  bestätigt, dass er/sie sich der Verpflichtungen bewusst ist, die sich aus den für seine/ihre Funktion relevanten europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sowie internationalen Standards ergeben, einschließlich der Verordnungen, Leitfäden, Leitlinien sowie sonstige von der Europäischen Zentralbank, der Bundesanstalt und der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichten Regelungen oder Richtlinien. Er/sie bestätigt seine/ihre Absicht, diese stets nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten.
     
  Datum, Unterschrift  
Erläuterungen:
Allgemeines:
Die Europäische Zentralbank strebt eine einheitliche Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit der Leitungsorgane der beaufsichtigten Unternehmen der am einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) teilnehmenden Mitgliedsstaaten an. Dies erfordert eine Harmonisierung der der Beurteilung zugrunde liegenden Informationen. Der vorliegende Fragebogen fußt insofern auf dem durch das Supervisory Board der Europäischen Zentralbank am 3. August 2016 verabschiedeten „Fit and Proper Questionnaire“. Unbeschadet der Harmonisierung der durch die Unternehmen und Personen abzugebenden Informationen legt die Europäische Zentralbank bei der „Fit&Proper“-Beurteilung der Leitungsorgane von deutschen Unternehmen die Regelungen des Kreditwesengesetzes zugrunde.
Der Begriff „beaufsichtigtes Unternehmen“ umfasst das anzeigende Institut oder die anzeigende Finanzholding-Gesellschaft oder die anzeigende gemischte Finanzholdinggesellschaft und wird zur besseren Lesbarkeit verwendet.
Der Fragebogen ist sorgfältig und vollständig auszufüllen.
Der vollständig ausgefüllte Fragebogen ist durch das beaufsichtigte Unternehmen der Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG, § 24 Abs. 1 Nr. 15 KWG, § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 5 KWG oder § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 4 i. V. m. Satz 5 KWG beizufügen; eine separate Einreichung ist grundsätzlich möglich.
Zu 1. Angaben zur Person:
Zum Finanzsektor zählen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen und weitere, durch die national zuständige Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigte Unternehmen.
Soweit Sie über frühere „Fit&Proper“-Beurteilungen nicht persönlich schriftlich informiert wurden, sind die Felder nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen.
Zu 2. Angaben zur Zuverlässigkeit:
Soweit Verfahren oder Sachverhalte anzugeben sind, sind Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente zu den Verfahren beizufügen.
In der Erklärung können Strafverfahren unberücksichtigt bleiben
die mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden oder
die wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt wurden oder
die mit einem Freispruch beendet worden sind oder
bei denen eine ergangene Eintragung im BZR entfernt oder getilgt wurde oder
die gemäß § 53 BZRG nicht angegeben werden müssen.
Die nach den §§ 153 und 153a StPO eingestellten Strafverfahren sind dagegen anzugeben.
Eintragungen, die gemäß § 153 GewO aus dem Gewerbezentralregister zu tilgen sind, können unerwähnt bleiben.
Vergleichbare Sachverhalte nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzugeben.
Soweit die unter 2.f anzugebenden Eintragungen entfernt oder getilgt sind, können sie unberücksichtigt bleiben.
Zu 4. Interessenkonflikte:
Die unter 4.d anzugebenden und zu erläuternden beruflichen Beziehungen umfassen z. B. leitende oder gehobene Tätigkeiten in den betreffenden Unternehmen.
Eine enge persönliche Beziehung (4.a) und eine persönlich nahestehende Person (4.d, 4.e, 4.g bis 4.i) umfassen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Partner in einer Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern sowie andere Verwandte, mit denen Sie in einem Haushalt leben.
Die Wesentlichkeit eines finanziellen Interesses oder einer finanziellen Verpflichtung (4.e, 4.f) hängt davon ab, welchen (finanziellen) Wert das Interesse oder die Verpflichtung für die finanziellen Ressourcen der Person darstellt. Als nicht wesentlich werden grundsätzlich die folgenden Interessen und Verpflichtungen erachtet:
alle nicht bevorrechtigten (d. h. unter standardmäßigen Marktbedingungen der betreffenden Bank) besicherten persönlichen Kredite (wie private Hypotheken), die ordnungsgemäß bedient werden,
alle sonstigen nicht bevorrechtigten ordnungsgemäß bedienten Kredite unter 200 000 €, besichert oder unbesichert,
aktuelle Beteiligungen von höchstens 1 % oder sonstige Investments von entsprechendem Wert.
Zu 5. Zeitliche Verfügbarkeit und Mandatsbeschränkungen:
Bei der Angabe des zeitlichen Aufwands sind bei Mandaten in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen nicht nur die reinen Sitzungszeiten, sondern auch Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, die Mitarbeit in Ausschüssen und ggf. Reisezeiten zu veranschlagen. Ferner ist in die Betrachtung einzubeziehen, dass eine Tätigkeit als Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitglied auch außerhalb der regelmäßigen Sitzungen zeitlichen Aufwand verursacht, der sich in besonderen Situationen des Unternehmens unvorhersehbar erhöhen kann.
Soweit Mandate privilegiert gezählt oder bei der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten nicht zu berücksichtigen sind, sind in der Tabelle zu 5.c die Gründe anzugeben und durch Beifügung weiterer Unterlagen (z. B. aussagekräftige Darstellung der Struktur einer Institutsgruppe, Kopie der Satzung) zu belegen.
Zu Erklärung der Person:
Eine wesentliche Änderung ist eine Änderung, die sich auf die fachliche Qualifikation, Zuverlässigkeit oder ausreichende zeitliche Verfügbarkeit der angezeigten Person auswirken kann. Soweit die Änderung nicht in Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem KWG gemeldet wird (z. B. die Annahme eines weiteren Mandats), erfolgt die Information grundsätzlich durch das beaufsichtigte Unternehmen.

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1755 - 1757;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1755 — 1757)


(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1755 - 1757;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1755 — 1757)


     
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
  Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
  wird durch die BBk ausgefüllt  
  Identnummer
Geschäftsleiter(in)1
 
                         
        Identnummer des Instituts2  
                         
                         
1.  Angaben zur Person
 Herr     Frau        
         
Nachname, sämtliche Vornamen        
         
Geburtsdatum   Geburtsort    
         
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)    
2.  Art der Anzeige
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
(§ 24 Abs. 2a KWG)
3.  Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen
Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG) sonstiges Unternehmen
Beginn der zusätzlichen Tätigkeit      
    mit Wirkung vom  
Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit      
als Geschäftsleiter(in) als Mitglied
des Aufsichtsrats
als Mitglied
des Verwaltungsrats
als Mitglied
des Beirats3
     
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung 4 ; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt)
  wird durch die BBk ausgefüllt  
  Kreditnehmereinheit-Nr. des
Unternehmens
 
                     
    Identnummer des
Unternehmens
 
                     
                         
4.  Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen 5
  Hierzu ist Anlage 1 beigefügt.
         
Ort/Datum       eigenhändige Unterschrift
         
         


1
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
2
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
4
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls anzugeben.
5
Nur bei Aufnahme einer Tätigkeit auszufüllen.
a.
Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich?
 
b.
Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben?
 JA
 NEIN
c. 
Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten.
Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten.
a)
Unternehmen (bitte markieren Sie börsennotierte Unternehmen mit einem *)
b)
Land
c)
Beschreibung des Geschäftsfeldes des Unternehmens
d)
Größe des Unternehmens
e)
Funktion innerhalb des Unternehmens: Geschäftsleiter(in)/Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan/Sonstiges (bitte beschreiben)
f)
Privilegierte Zählweise oder Nichtberücksichtigung des Mandats
g)
Zusätzliche Verpflichtungen (z. B. Mitgliedschaft in Ausschüssen, Vorsitzfunktion)
h)
Zeitaufwand pro Woche (in Stunden) und pro Jahr (in Tagen) unter Einrechnung zusätzliche Verpflichtungen
i)
Mandatsdauer (von – bis)
j)
Zusätzliche Anmerkungen
k)
Anzahl der Sitzungen pro Jahr
l)
Zusätzliche Informationen

                     

                     
d.
Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
 
e.
Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate)
 
f.
Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darin begründete Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für die Ausübung der Mandate gibt:

g.
Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
 
h.
Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat
 
1
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
2
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
4
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls anzugeben.
5
Nur bei Aufnahme einer Tätigkeit auszufüllen.