Synopse zur Änderung an
Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)

Erstellt am: 30.09.2023

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Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung. Die amtliche Fassung ist im Bundesgesetzblatt einsehbar.

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Änderung basiert auf:
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes
Auf Grund der Initiative von:
Bundesregierung in der Wahlperiode 20

Ausgefertigt am:
14.11.2022

Verkündet am:
18.11.2022

BGBl-Fundstelle:
BGBl I 2022, 2030
Vorgangshistorie:
  1. Gesetzentwurf
    BR-Drucksache 362/22
    Urheber: Bundesregierung
    05.08.2022
  2. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 362/1/22
    02.09.2022
  3. 13.09.2022
  4. 1. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1024 , S. 335-335

    Beschlüsse:

    S. 335 - Stellungnahme: Änderungsvorschläge (362/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GG
    16.09.2022
  5. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 362/22(B)
    16.09.2022
  6. Gesetzentwurf
    BT-Drucksache 20/3445
    Urheber: Bundesregierung
    19.09.2022
  7. 1. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/54 , S. 5834-5835

    Beschlüsse:

    S. 5835D - Überweisung (20/3445)
    22.09.2022
  8. Gegenäußerung der BRg zur Stellungnahme des BR
    BT-Drucksache 20/3716
    Urheber: Bundesregierung
    28.09.2022
  9. Beschlussempfehlung und Bericht
    BT-Drucksache 20/3766
    Urheber: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
    29.09.2022
  10. Nachträgliche Überweisung
    BT-Drucksache 20/3785
    Urheber: Bundestag
    30.09.2022
  11. 2. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/60 , S. 6708-6708

    Beschlüsse:

    S. 6708D - Annahme in Ausschussfassung (20/3445, 20/3766)
    13.10.2022
  12. 3. Beratung
    BT-Plenarprotokoll 20/60 , S. 6708-6708

    Beschlüsse:

    S. 6708D - Annahme in Ausschussfassung (20/3445, 20/3766)
    13.10.2022
  13. Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT
    BR-Drucksache 504/22
    Urheber: Bundestag
    14.10.2022
  14. Empfehlungen der Ausschüsse
    BR-Drucksache 504/1/22
    17.10.2022
  15. 2. Durchgang
    BR-Plenarprotokoll 1026 , S. 407-407

    Beschlüsse:

    S. 407 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung (504/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
    28.10.2022
  16. Beschlussdrucksache
    BR-Drucksache 504/22(B)
    28.10.2022
  17. Unterrichtung
    BR-Drucksache 409/23
    Urheber: Bundesregierung
    31.08.2023
Kurzbeschreibung:

Anpassung an Vorschriften des EU-Rechts durch Erweiterung der Agrarstrukturerhebung um zusätzlich verpflichtende Merkmale in den Bereichen Bewässerung, Bodenbewirtschaftungspraktiken sowie Maschinen und technische Einrichtungen, Anpassungen infolge nationalem Datenbedarf in den Bereichen der Flächenerhebung, des Torfabsatzes sowie der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben, Verzicht auf Erhebungsmerkmale zur Hofnachfolge, zur Art der Gewinnermittlung und zur Form der Umsatzbesteuerung, zu Tierhaltungsverfahren, zum Wirtschaftsdüngermanagement und zur Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln;
Änderung zahlr. §§ Agrarstatistikgesetz

Bezug: Verordnung (EU) 2018/1091 vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 (ABl. L 200, 07.08.2018, S. 1; ABl. L 265, 24.10.2018, S. 23; Abl. L 265, 24.10.2018, S. 23) ; Durchführungsverordnung (EU) 2021/2286 vom 16. Dezember 2021 zu den für das Referenzjahr 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 (ABl. L 458, 22.12.2021, S. 284)

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Fünftes Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes); redaktionelle Änderungen, Klarstellung zum Einspruchsverfahren gegen die beabsichtigte Eintragung eines Namens einer traditionellen Spezialität, Regelungen zum Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch von Vereinigungen im Sinne des Unionsrechts;
erneute Änderung § 28 Agrarstatistikgesetz sowie Änderung §§ 2, 3 und 4 Lebensmittelspezialitätengesetz

Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP

Teil 2 - Agrarstatistiken | Abschnitt 1 - Bodennutzungserhebung | Unterabschnitt 2 - Flächenerhebung

Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. merkmalstragenden Flächenobjekte in den Datenbeständen der nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters oder entsprechender anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen.
Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. merkmalstragenden Flächenobjekte in den Datenbeständen der nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters oder entsprechender anderer erforderlicher amtlicher Unterlagen zuständigen Stellen.

Teil 2 - Agrarstatistiken | Abschnitt 1 - Bodennutzungserhebung | Unterabschnitt 2 - Flächenerhebung

(1) Die Flächenerhebung wird allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31. Dezember des Vorjahres durchgeführt. Sie erfolgt auf der Grundlage von geometrischen Flächenobjekten, die im Liegenschaftskataster oder in anderen Unterlagen der in § 3 genannten Stellen geführt werden.
(1) Die Flächenerhebung wird allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31. Dezember des Vorjahres durchgeführt. Sie erfolgt auf der Grundlage von geometrischen Flächenobjekten, die im Liegenschaftskataster oder in anderen Unterlagen der in § 3 genannten Stellen geführt werden.
(2) Erhebungsmerkmale sind die Belegung der Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Landnutzung sowie ergänzende Informationen, insbesondere zur Landbedeckung und zur Art und zum Anlass der Änderung von Eigenschaften eines Flächenobjekts.
(2) Erhebungsmerkmale sind die Belegung der Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Landnutzung sowie ergänzende Informationen, insbesondere zur Landbedeckung und zur Art und zum Anlass der Änderung von Eigenschaften eines Flächenobjekts.