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Beschlüsse:
S. 182 - Stellungnahme: u.a. Änderungsvorschläge (154/22), gem. Art. 76 Abs. 2 GGBeschlüsse:
S. 4301C - Überweisung (20/2245)Beschlüsse:
S. 4550C - Annahme in Ausschussfassung (20/1636, 20/2392)Beschlüsse:
S. 4550C - Annahme in Ausschussfassung (20/1636, 20/2392)Beschlüsse:
S. 280 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses; Entschließung (285/22), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch transparente und vorhersehbare Beschäftigung: Erweiterung arbeitgeberseitiger Nachweispflichten (Niederschrift) über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses u.a. betr. Arbeit auf Abruf, Anforderungen an das bei Kündigung einzuhaltende Verfahren, Leiharbeit, Arbeitsentgelt, Vergütung von Überstunden, Dauer und Bedingungen der Probezeit sowie Arbeitnehmeransprüche auf bereitgestellte Fortbildung, Informationspflichten für den Bereich der Arbeitnehmerentsendung, Fristverkürzung zur Erfüllung der Nachweispflichten, Geldbuße; Mindestanforderungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit, Mehrfachbeschäftigung, Mindestvorhersehbarkeit der Arbeit, Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform sowie Pflichtfortbildungen, sog. horizontale Bestimmungen zur Durchsetzung vorgenannter Bestimmungen;
Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 11 Gesetzen
Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1152 vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (ABl. L 186, 11.07.2019, S. 105)
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts); Regelungen zur Übertragung von Aufgaben an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG): Gewährung einer "außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" zur finanziellen Entlastung besonders betroffener Betriebe infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine, Rechtsverordnungsermächtigung im Einvernehmen mit dem BMAS, Aufsicht, Kostenerstattung, Datenverarbeitung durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft;
Zusätzliche Änderung § 31 und Einfügung § 31a Marktorganisationsgesetz sowie Neufassung § 221a Siebtes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung
Bezug: Delegierte Verordnung (EU) 2022/467 vom 23. März 2022 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren (ABl. L 96, 24.03.2022, S. 4)