Die in dieser Synopse dargestellten Gesetzestexte basieren auf der vom Bundesamt für Justiz konsolidierten Fassung, welche auf gesetze-im-internet.de einsehbar ist. Diese Fassung der Gesetzestexte ist nicht die amtliche Fassung.
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Beschlüsse:
S. 28514B - Überweisung (19/28784)Beschlüsse:
S. 28753D - Überweisung (19/28784)Beschlüsse:
S. 30360B - Ablehnung des Änderungsantrags (19/30553)Beschlüsse:
S. 30360B - Annahme in Ausschussfassung (19/28784, 19/30492)Beschlüsse:
S. 380 - kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses (660/21), gem. Art. 77 Abs. 2 GG
Verbesserung parlamentarischer Transparenzregeln: Veröffentlichung anzeigepflichtiger Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sowie von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ab 5 Prozent Gesellschaftsanteile, Verbot von entgeltlicher Interessenvertretung für Dritte gegenüber Bundesregierung oder Bundestag, Untersagung von Honoraren für Vortragstätigkeiten mit Mandatsbezug, Sanktionierung des Missbrauchs der Mitgliedschaft des Deutschen Bundestages zu geschäftlichen Zwecken, Annahmeverbot für Geldspenden durch Abgeordnete;
Einführung §§ 45 bis 52 und Änderung versch. §§ Abgeordnetengesetz
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen zur Reichweite der Anzeige- und Veröffentlichungspflichten, Anzeigepflicht betr. Rückkehrmöglichkeiten in Bezug auf die vorherige Tätigkeit von Abgeordneten, Präzisierungen zur Offenlegung von Interessenverknüpfungen von Ausschussmitgliedern, Berichtspflicht des Bundestagspräsidenten zu Beginn jeder Legislaturperiode, Verschärfung des Strafrahmens für das Delikt der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern;
Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages), erneute Änderung versch. §§ und Einfügung § 52a Abgeordnetengesetz, Änderung § 50 Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 108e Strafgesetzbuch